Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 9
FREITAG, den 3.April 1981
Nurfimer:14
Ihre Lohnsteuerkarte 1980 wird dringend benötigt!
Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,
wußten Sie schon, welch großer Wert Ihrer Lohnsteuerkarte 1980 für Ihre Stadt bzw. Ortsgemeinde zukommt? Lassen Sie mich bitte hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bitte verbinde.
Die Städte und Gemeinden sind am Einkommensteueraufkommen beteiligt. Entscheidenden Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlüssels haben die an das Finanzamt zurückgegebenen Lohnsteuerkarten. Besondere Bedeutung ist dem Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1980 beizumessen, da diese die Grundlage für die Berechnung der von 1984 an geltenden Schlüsselzahlen bilden.
Durch jede zurückgegebene Lohnsteuerkarte 1980 wird eine Verbesserung dieser Schlüsselzahlen erreicht.
Was ist zu tun?
Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten, und zwar auch dann, wenn kein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung gestellt wird.
Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jedoch jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die Bedeutung seiner Lohnsteuerkarte entsprechend handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit zurückbehalten. Er ist sonst mitverantwortlich, wenn seiner Gemeinde Zuweisungen vorenthalten werden, auf die die Gemeinde für die Erfüllung ihrer Aufgaben angewiesen ist.
Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmer, die keinen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung stellen und noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 1980 sind, diese zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie dieselbe dem Finanzamt oder der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden oder Ihrem Ortsbürgermeister zur Weiterleitung übergeben.
Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Heimatgemeinde zu stärken. Ihre Gemeinde dankt es Ihnen durch eine bessere Leistungsfähigkeit.
5430 Montabaur, 31. März 1981 Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung L V. Reusch, I. Beigeordneter
OIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bl» 12.00, Oienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstroße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FERNSPRECHANSCHLQSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 026 02/2041), Bürgermeister Mnngels 02602/2044, Ver* ^Qndsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassoulsche Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbonk Montabaur Nr. 108, PofNdiecx- omt Frankfurt/Main Nr. 10800603.

