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lontabaur 29 / 12/81

Grundstücksangelegenheit

Grundstücksangelegenheit , Verschiedenes 431 Niederelbert, 16.3.1981 lübinger, Ortsbürgermeister

ä :R aKTIONSSITZUNGEN:

fraktion Ewald Hübinger Montag, 23.3.1981, 19.00 Uhr im Rat-

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raktion Hubert Hübinger, Montabaur, 23.3., 19.00 Uhr in der astwirtschaft Keul.

chuljahrgang 1957/58

)raded»m Donnerstag, dem 26.3.1981 treffen wir uns um 19.30 Uhr ereinlordem Rathaus zum Polterabend. Poltermaterial ist nach Mög- e Ausljchkeit zu besorgen.

entsp« Treffen vom Schuljahrgang 1934

Hiermit laden wir alle vom Schuljahrgang 1934 am Dienstag, em 24.3.81, um 20 Uhr in der Gastwirtschaft Keul zu einer esprechung ein.

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er Schuljahrgang 1936

ifftsich am 21.3.1981 um 20 Uhr in der Gastwirtschaft Keul.

eilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Oberelbert

ffentliche Bekanntmachung lurbereinigungsverfahren Oberelbert lebung von Beitragsvorschüssen

ach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.3.1976 GBl. I S. 546 sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereini- jng solange der endgültige Beitragsmaßstab - der Wert der euen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vor- hüsse nach einem vorläufigen Beitragsmaßstab zu heben, urch Verfügung vom 24.10.1978 hat das Kulturamt Westerburg s Flurbereinigungsbehörde die von den Verfahrensteilnehmern i das Verfahren eingebrachte Fläche als vorläufigen Beitrags- laßstab bestimmt.

emgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in sei- jr Sitzung vom 2.2.1981 für das Rechnungsjahr 1981 eine He- jng von

DM 150,--/ha

Worten: Einhundertfünfzig pro ha beschlossen, welche in 2 Ra­in fällig ist und zwar mit:

DM am 1.4.1981 V DM am 1.9.1981

Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüsse sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenverwalter ler Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilneh­mer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die zahlungspflichti- n Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse und den ätzunjEigrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab (= Fläche) ersehen pinnen, werden durch den Kassenverwalter der Teilnehmerge- derSJ fieinschaft in Kürze zugestellt. Bei Miteigentümern zur gesamten aauvc Hand - z.B. Erbengemeinschaften- wird nur einer der Miteigen­tümer zur Zahlung aufgefordert, es ist dann seine Sadie , Erstat- ir Grs! ung von den anderen Miteigentümern zu verlangen. Miteigen- ümer nach Bruchteilen erhalten hingegen sämtlich Forderungs- es Zus zjttel nach Maßgabe ihrer Bruchteile.

Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichungen ng eins jjtte ich abzusehen,da die Vorschüsse nach Vorliegen des end­ogen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichshebung ^rechnet werden.

Ölungen sind an die Kassenverwalterin in der Flurbereinigungs- ;r Arte kisse, Frau Therese Michels in 5431 Oberelbert grundsätzlich J! Ur gegen Quittung zu leisten.

Überweisungen und Einzahlungen können außerdem auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft Nr. 504365 bei der Kreis­

sparkasse Westerwald in Montabaur erfolgen. Hierbei ist die aus dem Forderungszettel ersichtliche Ordnungsnummer (Ordn. Nr.) anzugeben.

Die angeforderten Beiträge können soweit möglich abverdient werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind nicht statthaft.

Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % sowie Mahngebühren erhoben.

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert, ihrer Leistungs­pflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihil­fen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforder­lichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen , wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitrags­pflicht als öffentliche Last auf den im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.

Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hier­mit öffentlich gemahnt und aufgefordert, die Beitragsrückstände spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbereini- gungs-/Zusammenlegungskasse zu zahlen.

Der Vorsitzende des Vorstandes

Familienkreis in Oberelbert'

Samstag, den 21. März 81, 20.00 Uhr Spiel- und Rate-Abend im Pfarrheim. Alle interessierten Familien sind hierzu herzlich eingeladen.

WELSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am Dienstag, dem 24. März 1981, 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die 1. Satzung zur Ände­rung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesIm Krautfeld- Oberes Dielkopffeld"

3. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage im BaugebietIm Krautfeld - Oberes Dielkopffeld"

4. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleucbtungsanlage im Ortsbereich.

5. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung der Ortsge­meinde Welschneudorf über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes

6. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zur Pflege der Pflanzflächen des Dorfplatzes

7. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei­ten zur Anlegung der Baustraße im BaugebietIm Kraut­feld - Oberes Dielkopffeld"

8. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Bauvoranfrage

3. Verschiedenes Welschneudorf, 17.2.1981 Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Sammlung für Erdbebenhilfe Caposele in Italien

Pie von der Jugendgruppe Welschneudorf durchgeführte Samm­lung für die Erdbebenopfer in der Gemeinde Caposele in Italien brachte den großartigen Erfolg, daß wir aus unserer Gemeinde den Betrag in Höhe von 507,80 DM zur Verfügung stellen können. Allen Spendern, aber auch allen Jugendlichen, die keine Mühe und Zeit gescheut haben, sei an dieser Stelle recht herzlich gedankt.