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5.30
Montabaur 27 / 12/81
ilENTERSHAUSEIM: jffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am Freitag, dem 27. März 1981, um 19.30 Uhr der Turnhalle statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen u.a."
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen u.a."
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich nördlich der Ortslage und östlich der B 49
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zürn Schutz des Ortsbildes Verschiedenes
NICHTÖFFENTICHE SITZUNG
Beratung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe 1 . Grundstücksangelegenheit 5. Grundstücksangelegenheit t. Verschiedenes 'erne, Ortsbürgermeister
IEDERERBACH: iffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts- emeinde Niedererbach für das Jahr 1981 vom 13.3.1981
j)er Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- tdnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung lurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.2.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
1
er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im ERWALTUNGSHAUSHALT Inder Einnahme auf 512.000,-- DM
der Ausgabe auf 512.000,--DM
ERMÖGENSHAUSHALT n der Einnahme auf 521.000,--DM
n der Ausgabe auf 521.000,- DM festgesetzt,
i 2
3er Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus- lalt erforderlich ist, wird auf 114.000,- DM festgesetzt.
3
i/erpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
34
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
35
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Hausaltsjahr wie folgt festgesetzt:
5431 Nentershausen,17.3.81
rikots
(1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
|b) für die Grundstücke
Grundsteuer B 240 v.H.
aison ».GEWERBESTEUER ferdeaHg) nackl Gewerbeertrag und Gewerbe- iGor-B kapjta| 280 v.H.
[3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- (neindegebietes gehalten werden: ür den ersten Hund 24,00 DM [für den zweiten Hund 36,00 DM
für jeden weiteren Hund
48,00 DM
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz
5430 Montabaur, 26.2.1981
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
(L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.3.1981 bis 2.4.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Niedererbach, 13.3.1981
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach
Zey, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl.Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niedererbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO, vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates IMiedererbach vom 13. März 1981
Ausbau des Sailes „Wermelskirchen" zu einer Dorfgemeinschaftshalle beschlossen
Einstimmig befürworteten die Mitglieder des Ortsgemeinderates den Ausbau des Saales Wermelskirchen zu einer Dorfgemeinschaftshalle. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde mit der Planung beauftragt und gebeten, bei den zuständigen Behörden Zuschußanträge einzureichen. Die Bestrebungen des Rates zielen darauf ab, mit den Bauarbeiten baldmöglichst zu beginnen.
Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbeiteten Satzungsentwurf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ajsbaubeiträge).
Durch den Erlaß dieser Satzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastungen nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren. Die Rechtssprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.
In der bislang geltenden Ausbaubeitragssatzung ist eine entsprechende Regelung nicht enthalten.
Ausbau eines Holzabfuhrweges beschlossen
Vorbehaltlich der Bewilligung von Zuschüssen beschloß der Ortsgemeinderat den Ausbau des Holzabfuhrweges. Der

