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Montabaur 28/9/81
2. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Kreiswettbewerb 1981 „Unser Dorf soll schöner werden"
3. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes
5431 Untershausen, 24.2.1981 Müller, Ortsbürgermeister
Außergewöhnliche Sammlung
Auf Initiative der Ortsgemeinde Niederroßbach/Westerwaldkreis hat die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur mit Schreiben v. 6,2.1981 genehmigt, daß für die Erdbebenopfer in der Gemeinde Caposele, Provinz Avellino in Italien, in der Zeit vom 23.2. bis 7.3.1981 im Bereich des Westerwaldkreises eine Sammlung durchgeführt werden darf. Diese Sammlung wird auch in unserer Ortsgemeinde vorgenommen. Ich bitte diese Aktion bereitwillig zu unterstützen.
Müller, Ortsbürgermeister
STAHLHOFEN:
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Stahlhofen
1. FÖRDERUNGSZWECK
Die Ortsgemeinde Stahlhofen unterstützt Vereine und Jugendgemeinschaften, die innerhalb der Ortsgemeinde Stahlhofen Jugendarbeit betreiben, durch die Gewährung von Zuschüssen, nach Maßgaben dieser Richtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
2. FÖRDERUNGSBERECHTIGUNG
2.1 Förderungsberechtigte sind Vereine und Jugendgemeinschaften, die vom Land Rheinland-Pfalz oder vom Westerwaldkreis für förderungswürdig im Sinne der Jugendpflege anerkannt sind.
2.2 Über die Förderungswürdigkeit weiterer Jugendgemeinschaften entscheidet der Ortsgemeinderat. Eine Anerkennung der Förderungswürdigkeit ist nur möglich,wenn die Jugendgemeinschaft die Voraussetzungen nach den Landesrichtlinien für die Anerkennung der Förderungswürdigkeit im Sinne der Jugendpflege erfüllt.
2.3 Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner der Ortsgemeinde sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, bezahlt.
3. FÖRDERUNGSUMFANG
3.1 Die Ortsgemeinde Stahlhofen gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied, das im Laufe des Vorjahres (für das der Antrag gestellt wird) neu eingetreten ist, Zuschüsse.
3.2 Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200 DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen, der im Laufe des Vorjahres neu eingetreten ist, um 10,-DM.
3.3 Der Grundbetrag sowie der Zuschußbetrag werden dem Verein bzw. der Jugendgemeinschaft jährlich nur einmal bewilligt. Bei einer Mitgliedschaft des Jugendlichen in mehreren Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften wird jedem Verein bzw. jeder Jugendgemeinschaft für diesen Jugendlichen der jährliche Zuschuß gewährt.
4. ANTRAGSVERFAHREN
4.1 Zuschüsse werden nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung gewährt.
4.2. Antragsberechtigt ist der Verein oder die Jugendgemeinschaft, vertreten durch den Vorstand.
I.
4.3
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4.5
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Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- jijtteri und Nachnamen, der Geburtsdaten und der AnschrifteJpn 7. der jugendlichen Mitglieder beizufügen. Die Mitglieder, Müller, für die der Zuschuß beantragt wird, sind in der Liste mit dem Eintrittsdatum zu kennzeichnen. Die Richtigkeit Kochk der Angaben und der Mitgliedschaft ist vom Vorsitzendeiljsr Pf durch Unterschrift zu bestätigen. ^us Da
Der Zuschußantrag ist bis zum 1.4. des jeweiligen Jahr« ^ v< bei der Ortsgemeinde einzureichen.
Mit der Einreichung des Zuschußantrages werden vom Antragsteller diese Förderungsrichtlinien anerkannt.
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5. BEWILLIGUNG UND ZAHLUNG
5.1 Die Bewilligung und Zahlung der Zuschüsse erfolgt durcfÄ' tzu *-
die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. ft er Te
5.2 Auf die Zuschußgewährung besteht kein Rechtsanspruch*' 6 ' 1
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6. HAFTUNG Ingeh
Der Verein bzw. die Jugendgemeinschaft haftet der Ortsgemeinp5370 Stahlhofen für die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Die Ortsgemeinde bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist berechtigt, auf geeignete Weise die Richtigkeit zu prüfen.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 Diese Richtlinien gelten ab 1981. Stahlhofen, 24.2.1981 Pehl, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen voi 20 . 2.1981
Im öffentlichen Teil der Sitzung standen lediglich 2 Tagesord nungspunkte zur Beschlußfassung an. Es handelte sich hierbei Ir einzelnen um: 1
ith. I
Satzung über den Schutz des Ortsbildes beschlossen
Dem Ortsgemeinde rat wurde ein von der Verbandsgemeinde- ( Verwaltung Montabaur ausgearbeiteter Entwurf einer Satzung i zum Schutz des Ortsbildes vorgelegt.Diesem Satzungsentwurf wurde seitens des Ortsgemeinderates einstimmig zugestimmt
Mo.
Der Erlaß der vorgenannten Satzung wurde befürwortet, da sidp'- insbesondere im Frühjahr und Sommer Beschwerden über Eigentümer unbebauter Grundstücke im innerörtlichen Bereiclm a< die ihre Grundstücke nicht mähen bzw. in sonstiger Weise vera» losen lassen, häuften. Die Nachbarn fühlten sich durch den Samenflug von Disteln und sonstigem Unkraut beeinträchtigt Auch wurde das Ortsbild durch einzelne Grundstücke stark beeinträchtigt. i
Bislang wurde mefirfach die Ortspolizeibehörde zum Einschrei) gegen die entsprechenden Grundstückseigentümer aufgefordeh[) 0i hatte jedoch dafür keine gesetzliche Ermächtigung. Diese Er-1 mächtigungsgrundlage wird nunmehr durch den Erlaß der Sa» geschaffen.
Beschlußfassung über die Erweiterung einer Straßenleuchte in| der Oststraße zurückgestellt
Der Ortsgemeinderat beriet über die Erweiterung der Beleuchtungsanlage um eine Straßenleuchte in der Oststraße (Erwei? rung „Rauzengarten").Dem vorgelegten Kostenangebot wur# Sa. 7, nicht entsprochen. Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, Äei c h ein neues kostengünstigeres Angebot einzuholen und dem Ra^Sa. 1{ erneut zur Beschlußfassung vorzulegen. Eh
FSV Gelbachtaler Sportfreunde
Maskenball am Samstag, dem 28.2.1981, in der Gastwirtschaf Stephan. Beginn 20.11 Uhr.
Es laden ein: Die FSV Gelbachtaler Sportfreunde.
Es spielt eine bekannte Kapelle.

