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Montabaur 25/9/81

Jsenkredite werden nicht beansprucht.

fe Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- erb itsjahr wie folgt fest 9 esetzt:

RUNDSTEUER

urdie land- und forstwirtschaftlichen etriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

iir die Grundstücke

[(Grundsteuer B) 240 v.H.

3EWERBESTEUER

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

300 v.H.

3ie HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

seit rlaß re- iver- ägt.

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^feENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

). e bienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Ie pfijlzvom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung

für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund

18, DM 27,~ DM 36,- DM

II.

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[(/folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nen- ihausen für das Haushaltsjahr 1981 wird hiermit erteilt:

Ein|u dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 501.500,- DM juden festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

GRUNDSTEUER:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

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GEWERBESTEUER nach Gewerbee (trag und -kapital

Hebesatz 300 v.H.

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!0 Montabaur, den 6.2.1981 reisverwaltung Westerwaldkreises

1.1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: Meckel

[4 I li­

ier Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.3.1981 lis 16.3.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rat- ius in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. intershausen, 12.2.1981

S.) Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen

Perne, Ortsbürgermeister

INWEIS:

t ffie Verletzung der Bestimmungen über lie Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und ie Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Semeinderates (§ 34 GemO)

\ I.

itunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- er öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung jw Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen innen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nentershausen oder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht r den ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- [alt -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geän- 1 durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde- n ung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.

TO).

Jlzversteigerung

[ie diesjährige Holzversteigerung findet am Samstag, dem 28. "Bbruar 1981 ( im DistriktIn der Fischbach statt.

Treffpunkt 10 Uhr am Fischteich Kröller (Fischbach).

Die über 70jährigen Mitbürger wollen sich bitte wegen einer ver­billigten Zuteilung vertreten lassen, sofern sie nicht selbst an der Versteigerung teilnehmen können.

Perne, Ortsbürgermeister

TTC Nentershausen - Trimm Dich-Turnier

Auch in diesem Jahr veranstaltet der TTC Nentershausen sein traditionelles Trimm-Dich-Turnier. Teilnehmen können sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder. Mannschaften können wie folgt aufgestellt werden:

1. 1 Mannschaftsspieler (mit gültigem Paß) plus 2 Nichtmitglie­der

2. 2 Hobbyspieler und ein Nichtmitglied

3. 3 Nichtmitglieder und

4. 3 Schülerinnen (Mädchen oder Damen, mit oder ohne Paß

Beginn: Sonntag, 8. März 1981,9.30 Uhr Es wird gespielt ohne jegliche Mittagspause. Für Essen und Trin­ken ist bestens gesorgt.

Anmeldung bis zum 7.3.1981 bei Reiner Frink. Die Nichtmit­glieder müssen alle ausnahmslos in Nentershausen wohnen. Standgeld pro Spieler 3,-- DM. Die 3 erstplazierten Mannschaften erhalten beachtliche Sachpreise.

KVK Nentershausen

Am Fastnachtsonntag, dem 1.3.1981, um 14.30 Uhr veranstal­tet der KVK Nentershausen in der Turnhalle einen Kindermas­kenball. Abends ab 20.11 Uhr kommen dann die Erwachsenen ebenfalls bei einem Maskenball auf ihre Kosten.

Zu beiden Bällen spielt eine bekannte Kapelle zum Tanz auf.

NOMBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieInnere Ortslage" in der Ortsgemeinde Nomborn

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs.1 BBauG.

Der Beauftragte der Ortsgemeinde Nomborn hat in der Sitzung des Ortsgemeinderates von Nomborn am 27.11.1980 die Auf­stellung eines Bebauungsplanes für den inneren Ortsbereich beschlossen.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BbauG bekannt­gemacht.

Montabaur, 24. Februar 1981 Reusch, I. Beigeordneter als Beauftragter

Achtung, Hundehalter

Wiederholt wurde von Bürgern Klage darüber geführt, daß die Bürgersteige durch Hundekot verunreinigt werden. Auch der Spielplatz und die Gemeindeanlagen werden davon nicht ver­schont.

Im Interesse der Gesundheit unserer Kinder, der Gesundheit unserer älteren Mitbürger, denn es besteht ja Rutschgefahr, richte ich an die Hundehalter die dringende Bitte, die Tiere so zu halten, daß kein Anlaß mehr zur Beschwerde wegen Ver­schmutzung der Bürgersteige besteht,i Ferner sollen die Hunde vom Kinderspielplatz ferngehalten werden.

Bauland

Die Gemeinde Nomborn verkauft 2 kleinere baureife Grund­stücke. Interessenten wollen sich während der Dienststunden beim Ortsbürgermeister erkundigen.

Bendel, Ortsbürgermeister