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Montabaur 23/9/81

Gründungsversammlung der Jagdgenossenschaft Horbach

Die Niederschrift über die Gründungsversammlung der Jagd­genossenschaft Horbach vom 18.12.1980 liegt mit dem an dem gleichen Tage gefaßten Beschluß über die Übertragung der ge­samten Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Horbach öffentlich aus.

Sie kann in der Zeit vom 4.3. - 23.3.1981 bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur in Montabaur, Rathaus,

Zimmer 25, während der Dienststunden eingesehen werden. Neuroth, Jagdvorsteher

Spvgg. Horbach

Am vergangenen Wochenende verlor unsere I. und II.Mannschaft jeweils mit 0:1.

An Fastnacht ist spielfrei.

Großer Maskenball im Buchfinkenzentrum Horbach

Am Sonntag, dem 1. März 1981, findet in dem Buchfinkenzen­trum Horbach erstmals ein Maskenball statt, der vom MGV Hor­bach und der Spvgg. Horbach veranstaltet wird. Beginn 20.00 Uhr. Es spielt eine bekannte Kapelle. Alle Karnevalsfreunde sind herz­lich eingeladen.

HÜBINGEN:

Holzversteigerung in Hiibingen

Die diesjährige Holzversteigerung für die Ortsgemeinde Hübingen findet am Samstag, dem 7. März statt.

Treffpunkt Wolfshahn / Ecke Horbacher Straße Zeit: 9.00 Uhr.

NENTERSHAUSEN:

Kindergarten Nentershausen

Die Kinder, die ab Sommer dieses Jahres den Kindergarten in Nentershausen besuchen sollen, müssen bis spätestens 15.3.81 im Kindergarten vorangemeldet werden. Sollte das bis jetzt noch nicht geschehen sein, bitten wir die Eltern umgehend darum, da wir spätere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigen können. Zu einem späteren Zeitpunkt wird bekanntgegeben, welche Kin­der einen Kindergartenplatz erhalten.

Kulturamt Westerburg

01.N. 2011 K.A.

Veröffentlichung für die Gemeinden Girod, Großholbach,Ober­elbert, Gackenbach, Welschneudorf, Niederelbert sowie dem Stadtteil Eschelbach.

Öffentliche Bekanntmachung

In den Flurbereinigungsverfahren Girod, Großholbach, Oberel­bert, Gackenbach und Welschneudorf sowie den Zusammenle­gungsverfahren Niederelbert und Eschelbach liegt die abge­schlossene und geprüfte Jahresrechnung 1980 in der Zeit vom 2.3.1981 bis einschl. 16.3.1981 zur Einsichtnahme für die Be­teiligten aus und zwar

a) für die Gemeinden Girod, Großholbach, Oberelbert, Gacken­bach, Welschneudorf und Niederelbert bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister,

b) für das Verfahren Eschelbach/Stadtteil Montabaur bei dem Kassenverwalter der Zusammenlegungskasse, Herrn Gottfried Henkes, Fliederstr. 3, 5430 Montabaur-Eschelbach.

Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrech­nung 1980 müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach

EISBACHGEMEINDEN

nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt Westerburg, Jahn­straße 5, vorgebracht werden.

Herz

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Cam­pingplatzesFreimühle" der Ortsgemeinde Girod, Ortsteil Weinholbach,

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern, § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Girod hat am 6. Juni 1977 beschlos­sen, für den Bereich des CampingplatzesFreimühle" einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Plan soll im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erstellt werden.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs 1 BBauG bekannt­gemacht.

Girod, den 20.2.1981 Leber, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des BebauungsplanesKleinholbai Ortsteil Kleinholbach

hier: Bekanntmachung des Änderungs- bzw. Erweiterungsbe­schlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 7.10.1980 beschlossen, den BebauungsplanKleinholbach" im nordöstlichen Teil um die Flurstücke Nr. 38, 37, 36, 35, 33/2, 12, 11,10/2 etc. Flur 2 zu erweitern.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Girod, den 20.2.1981 Leber, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Orts­lage im Orsteil Girod

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 19.11.1979 beschlossen, für den Bereich der Ortslage Girod einen Bebauungsplan aufzustellen..

Die Kreisplanungsstelle ist mit den Planungsarbeiten beauftragt. Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Girod, den 20.2.1981 Leber, Ortsbürgermeister

Änderung des BebauungsplanesOber der Kirch" der Orts­gemeinde Girod

hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses vom 10.2.81 gern. § 2 Ab s. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Girod hat am 10.2.1981 die Ände­rung des BebauungsplanesOber der Kirch" beschlossen.

Die Änderung hat folgenden Inhalt:

1. Am Wirtschaftsweg entlang des Friedhofes wird für die Besucher ein Parkplatz angelegt.

2. Die Einmündüngsradien der PlanstraßeB" in die Planstra­ßenA" undD" werden von 3,00 m auf 5,00 m vergrö­ßert.

3. Im Bereich des Flurstückes Nr. 2503, Flur 21, wird eine zusätzliche Stichstraße eingeplant, um die rückwärtigen Baugrundstücke zu erschließen.

4. Zwischen dem Wendehammer am WohnwegC" und dem neu angelegten Weg - auf dem Flurstück 2503 wird eine belastete Fläche für die Verlegung einer Entwässerungs­leitung ausgewiesen.