Montabaur 23/9/81
Gründungsversammlung der Jagdgenossenschaft Horbach
Die Niederschrift über die Gründungsversammlung der Jagdgenossenschaft Horbach vom 18.12.1980 liegt mit dem an dem gleichen Tage gefaßten Beschluß über die Übertragung der gesamten Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Horbach öffentlich aus.
Sie kann in der Zeit vom 4.3. - 23.3.1981 bei der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur in Montabaur, Rathaus,
Zimmer 25, während der Dienststunden eingesehen werden. Neuroth, Jagdvorsteher
Spvgg. Horbach
Am vergangenen Wochenende verlor unsere I. und II.Mannschaft jeweils mit 0:1.
An Fastnacht ist spielfrei.
Großer Maskenball im Buchfinkenzentrum Horbach
Am Sonntag, dem 1. März 1981, findet in dem Buchfinkenzentrum Horbach erstmals ein Maskenball statt, der vom MGV Horbach und der Spvgg. Horbach veranstaltet wird. Beginn 20.00 Uhr. Es spielt eine bekannte Kapelle. Alle Karnevalsfreunde sind herzlich eingeladen.
HÜBINGEN:
Holzversteigerung in Hiibingen
Die diesjährige Holzversteigerung für die Ortsgemeinde Hübingen findet am Samstag, dem 7. März statt.
Treffpunkt Wolfshahn / Ecke Horbacher Straße Zeit: 9.00 Uhr.
NENTERSHAUSEN:
Kindergarten Nentershausen
Die Kinder, die ab Sommer dieses Jahres den Kindergarten in Nentershausen besuchen sollen, müssen bis spätestens 15.3.81 im Kindergarten vorangemeldet werden. Sollte das bis jetzt noch nicht geschehen sein, bitten wir die Eltern umgehend darum, da wir spätere Anmeldungen nicht mehr berücksichtigen können. Zu einem späteren Zeitpunkt wird bekanntgegeben, welche Kinder einen Kindergartenplatz erhalten.
Kulturamt Westerburg
01.N. 2011 K.A.
Veröffentlichung für die Gemeinden Girod, Großholbach,Oberelbert, Gackenbach, Welschneudorf, Niederelbert sowie dem Stadtteil Eschelbach.
Öffentliche Bekanntmachung
In den Flurbereinigungsverfahren Girod, Großholbach, Oberelbert, Gackenbach und Welschneudorf sowie den Zusammenlegungsverfahren Niederelbert und Eschelbach liegt die abgeschlossene und geprüfte Jahresrechnung 1980 in der Zeit vom 2.3.1981 bis einschl. 16.3.1981 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus und zwar
a) für die Gemeinden Girod, Großholbach, Oberelbert, Gackenbach, Welschneudorf und Niederelbert bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister,
b) für das Verfahren Eschelbach/Stadtteil Montabaur bei dem Kassenverwalter der Zusammenlegungskasse, Herrn Gottfried Henkes, Fliederstr. 3, 5430 Montabaur-Eschelbach.
Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrechnung 1980 müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach
EISBACHGEMEINDEN
nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5, vorgebracht werden.
Herz
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Campingplatzes „Freimühle" der Ortsgemeinde Girod, Ortsteil Weinholbach,
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern, § 2 Abs. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Girod hat am 6. Juni 1977 beschlossen, für den Bereich des Campingplatzes „Freimühle" einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Plan soll im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens erstellt werden.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs 1 BBauG bekanntgemacht.
Girod, den 20.2.1981 Leber, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Kleinholbai Ortsteil Kleinholbach
hier: Bekanntmachung des Änderungs- bzw. Erweiterungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 7.10.1980 beschlossen, den Bebauungsplan „Kleinholbach" im nordöstlichen Teil um die Flurstücke Nr. 38, 37, 36, 35, 33/2, 12, 11,10/2 etc. Flur 2 zu erweitern.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Girod, den 20.2.1981 Leber, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Ortslage im Orsteil Girod
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 19.11.1979 beschlossen, für den Bereich der Ortslage Girod einen Bebauungsplan aufzustellen..
Die Kreisplanungsstelle ist mit den Planungsarbeiten beauftragt. Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Girod, den 20.2.1981 Leber, Ortsbürgermeister
Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" der Ortsgemeinde Girod
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses vom 10.2.81 gern. § 2 Ab s. 1 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Girod hat am 10.2.1981 die Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" beschlossen.
Die Änderung hat folgenden Inhalt:
1. Am Wirtschaftsweg entlang des Friedhofes wird für die Besucher ein Parkplatz angelegt.
2. Die Einmündüngsradien der Planstraße „B" in die Planstraßen „A" und „D" werden von 3,00 m auf 5,00 m vergrößert.
3. Im Bereich des Flurstückes Nr. 2503, Flur 21, wird eine zusätzliche Stichstraße eingeplant, um die rückwärtigen Baugrundstücke zu erschließen.
4. Zwischen dem Wendehammer am Wohnweg „C" und dem neu angelegten Weg - auf dem Flurstück 2503 wird eine belastete Fläche für die Verlegung einer Entwässerungsleitung ausgewiesen.

