Montabaur 13/9/81 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG In den Flurbereinigungsverfahren Girod, Großholbach, Oberelbert, Gackenbach und Welschneudorf sowie den Zusammenlegungsverfahren Niederelbert und Eschelbach liegt die abgeschlossene und geprüfte Jahresrechnung 1980 in der Zeit vom 2.3.1981 bis einschl. 16.3.1981 zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus und zwar
a) für die Gemeinden Girod, Großholbach, Oberelbert, Gackenbach, Welschneudorf und Niederelbert bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister,
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.1.1981 folgenden Beschluß gefaßt:
Der Rat beschließt für das nachfolgend umschriebene Gebiet den Beginn und die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gern. § 4 Abs. 3 StBauFG.
Die vorbereitenden Untersuchungen beziehen sich auf den Bereich zwischen Gäulsbach, Färberbachstraße, hintere Grundstücksgrenze der Bauzeile der Hospitalstraße und dem Parkplatz „Kalbswiese",
Außerdem werden einbezogen die Grundstücke Flur 17, Flurstücke Nr. 2979/1,2979/2, 2979/3 und 2979/4.
b) für das Verfahren Eschelbach/Stadtteil Montabaur bei dem Kassenverwalter der Zusammenlegungskasse, Herrn Gottfried Henkes, Fliederstr. 3, 5430 Montabaur-Eschelbach
Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrechnung 1980 müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, vorgebracht werden.
Herz
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I" ( 2.Abschnitt) der Stadt Montabaur,
a) Vergrößerung der überbaubaren Fläche und Änderung der Grund- und Geschoßflächenzahl im Bereich des Hotels Montabaur
b) Reduzierung der 3-geschossigen Bauweise und Verringerung der hinteren Abstandsfläche zum Wald am Himmelfeld im Bereich der Bauzeile zwischen Hotel und Grünfläche
hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses vom 29.1.1981 gern. § 2 Abs. 1 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 29.1.1981 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Die Änderung hat folgenden Inhalt:
1. Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 Flur 39 - Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird die bauliche Äusnutzbarkeit reduziert und auf max. 2 Geschosse (GRZ 0,3 GFZ 0,7) festgesetzt. Die maximale Traufhöhe beträgt talseitig 6,50 m
2. Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 Flur 39 - Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13 - wird die hintere Abstandsfläche zwischen Baugrenze und Feldweg von 7,50 m auf 5,00 m verringert
3. Im Bereich der Flurstücke Nr. 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12,
Flur 39 - Bereich zwischen Hotel Himmelfeld und Fußweg Nr. 13- wird eine geneigte Dachform von 10° -18 0 zugelassen.
4. Im Bereich des Hotels Himmelfeld (Flurstück Nr. 2/1) wird das Maß der baulichen Nutzung wie folgt geändert:
a) Grundflächenzahl (GRZ) =0,3 Geschoßflächenzahl (GFZ) =0,7
b) Des weiteren wird die überbaubare Fläche in westlicher Richtung um ca. 15,0 m erweitert.
Der Mindestabstand soll an der engsten Stelle zur Straße „Am Himmelfeld" 5,00 m betragen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, den 23.2.1981 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Erweiterung des Bebauungsplanes Sanierungsgebiet „Altstadt I" der Stadt Montabaur
hier: Bekanntmachung des Beschlusses des Stadtrates vom 29.1.1981 über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gern. § 4 Abs. 3 Städtebauförderungsgesetz
Auf die Auskunftspflicht gern. § 3 Abs. 4 des StBauFG in Verbindung mit § 151 des BBauG wird hingewiesen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 4 Abs. 3 StBauFG öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, den 23.2.1981 Mangels, Bürgermeister
Prinzessin Alexandra I. vom „Elfengrund" und Prinz Michael II. von der „Hohen Tanne" regieren in Montabaur an den drei tollen Tagen über die närrische Kinderschar.
Rosenmontagsball in der Aula der Joseph-Kehrein-Schule
Der traditionelle Rosenmontagsball des MGV Mendelssohn Bartholdy findet in diesem Jahr in der Aula der Joseph-Kehrein- Schule statt.
Am Rosenmontag ab 20.11 Uhr beginnt das närrische Tanzvergnügen. Eine bekannte Tanz- und Showkapelle sorgt für Stimmung und gute Laune. Närrische Kleidung ist erwünscht aber nicht Bedingung. Für Überraschungen haben die „Mendels- söhner" gesorgt. Selbstverständlich wird auch seine Tollität Joseph-Otto I. Prinz und Steuermann uns an diesem Abend seine Aufwartung machen.
Juso-AG Montabaur
„Frieden in der Wilstermarsch - kein AKW in Brokdorf"
Unter diesem Motto steht eine Großdemonstration am 28.2. in Brokdorf. Dem Bau dieses Atomkraftwerkes kommt im Widerstand gegen die Kernenergie eine symbolhafte Bedeutung zu. Daher planen die JUSOS mit einem Bus nach Brokdorf zu fahren. Abfahrt am Freitag, 27.2. ca. 21.00 Uhr, Fahrtkosten 20,- DM pro Teilnehmer. Wer mitfahren möchte, bitte sofort bei Dieter 02602/2314 oder Uli 06439/203 melden.
Kommt die Fahrt nicht zustande, trifft sich die JUSO—AG am Samstag, 28.2.81,um 15 Uhr im Sonnenhof Ruppach- Goldhausen. Neben der Erörterung kommunalpolitischer Ereignisse steht das Thema „Lagerung von Atomwaffen in der BRD" auf dem Programm.
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