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Montabaur 23/8/81

Reinigung öffentl. Straßen, Bürgersteige und Gehwege in der Ortsgemeinde Welschneudorf

Sollten unsere Erwartungen erfüllt werden, so erleben wir die Fastnacht und den Rosenmontagszug auf schneefreien Straßen und Bürgersteigen. Es ergeht hiermit die herzliche Bitte, beson­ders vor den Fastnachtstagen die Straßen, Bürgersteige und Geh­wege von Streusplitt und sonstigem Schmutz zu reinigen.

Bei einseitiger Bebauung unterliegt die gesamte Straßenbreite der Reinigungspflicht.

Bitte geben Sie mit der Reinigung der öffentlichen Flächen dem Rosenmontagszug den Rahmen, der ihm gebührt.

Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich

Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich sind bei der hiesigen Gemeindeverwaltung erhältlich.

Stahlhofen,Ortsbürgermeister

SV 1920 Welschneudorf

ABT. DAMENFUSSBALL

Am kommenden Sonntag, 22.2.81, tragen wir im Sportzentrum Diez die letzten 4 Spiele der Hallen-Meisterschaftsrunde Rhein- Lahn aus.

Die Spielerinnen werden gebeten, die blauen und roten Trikots mitzubringen, sowie Sportschuhe mit heller Sohle.

Treff im Vereinslokal: 8.15 Uhr

Preismaskenball der Jugendgruppe Welschneudorf

Die JG Welschneudorf veranstaltet am Samstag, dem 21.2.81, 20.00 Uhr, einen Preismaskenball im Jugendraum des Pfarrheims Welsch neudorf.

Alle Spaßvögel sind dazu herzlich eingeladen. Es gibt ein paar interessante Preise zu gewinnen.

HAUSAUFGABENHILFE

Wir weisen nochmals auf unser Angebot einer Hausaufgaben­hilfe hin. Am Mittwoch, dem 25.2.81, findet dazu ein Tref­fen statt, zu dem wir alle Interessenten herzlich einladen.

Beginn: 20.00 Uhr (Jugendraum des Pfarrheims).

Angesprochen sind dabei vor allem Schüler der Grund- und Hauptschule.

Möhnen von Welschneudorf

Zu unserem traditionellen Möhnenball mit buntem Programm am Schwerdonnerstag, dem 26.2.81 laden wir alle Närrinnen und Narralesen recht herzlich ein.

Ab 15.00 Uhr Buntes-Programm mit Kaffee und Kuchen im "Westerwälder Hof'. Nochmaliger Programmablauf um 20.11 Uhr. Anschließend Tanz.

MGV "Eintracht" Welschneudorf

Unsere nächsten Chorprobe ist am Freitag, dem 27.2.81 um 19.00 Uhr. Die Probe am 20.2.81 fällt aus. Wir bitten um Be­achtung und vollständiges Erscheinen wegen der Vorbereitun­gen für unser Konzert am Sonntag, 5.4.81.

Seniorennachmittag

Am 24.2., 15.00 Uhr ist in Welschneudorf Seniorengymnastik, anschließend närrisches Kaffeetrinken im Pfarrheim.

GELBACHHÖHEN

0AUBACH

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemein­deabgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977-vom 14.12.1976- BGBl. I. S. 3341 - der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Lan­desgesetzes über die landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1981 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabebescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abga­benschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf­fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein­gegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgehoben.

Daubach, 16.2.81

Frink, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Oaubach für das Jahr 1981 vom 11.2.1981

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.2.1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 268.000,-- DM

in der Ausgabe auf 268.000,-- DM

Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

207.000,- DM 207.000,- DM

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.