Montabaur 15/6/81
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Kindergarten Ruppach-Goldhausen
NEUANMELDUNG
Wir bitten um die Voranmeldung der Kinder aus den Gemeinden Großholbach, Kleinholbach, Girod, Heiligenroth, Boden und Ruppach-Goldhausen, die den kath.Kindergarten ab August 1981 besuchen wollen. Aufnahmefähig sind alle Kinder, die am 31.7.1981 das 3. Lebensjahr vollendet haben. Anmeldungen werden in der Zeit von 8.30 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 16 Uhr bis einschl. 20. Febr.1981 im Kindergarten entgegengenommen. Für die Planung der Gruppenzahl benötigen wir bis zudiesem Zeitpunkt die genaue Kinder-zahl. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
GIROD:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 10. Februar 1981, 19.30 Uhr in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27.1.1981
2. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für ein Teilgebiet des Bebauungsplanes „Bornstück" und „Kappesfeld"
3. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens gern. § 47 BBauG für das Bauge - biet „Ober der Kirch"
4. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch"
5. Verschiedenes 5431G Girod, 3.2.81 Leber, Ortsbürgermeister
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27. Januar 1981
Im öffentlichen Teil der Sitzung hatte der Ortsgemeinderat lediglich über die Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" einen Beschluß zu fassen.
Der Änderung des Bebauungsplanes „Ober der Kirch" wurde einstimmig entsprochen. Diese Änderung beinhaltet:
1. Am Wirtschafts'weg entlang des Friedhofes wird für die Besucher ein Parkplatz angelegt.
2. Die Einmündungsradien der Planstraße „B" in die Planstraße „A" und „D" werden von 3 m auf 5 m vergrößert.
3. Im Bereich des Flurstückes Nr. 2503, Flur 21 wird eine zusätzliche Stichstraße eingeplant, um die rückwärtigen Baugrundstücke zu erschließen.
4. Zwischen dem Wendehammer am Wohnweg „C" und dem neu angelegten Weg „Auf dem Flurstück 2503" wird eine belastete Fläche für die Verlegung einer Entwässerungsleitung ausgewiesen.
5. Die Trafostation wird von dem Flurstück Nr. 2504 an den Wendehammer des Wohnweges „C" verlegt.
6. Die Baugrenzen und die vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen werden entsprechend der vorgenannten Eintragung und des Ergebnisses des Erörterungstermins im Rahmen des Umlegungsverfahrens teilweise geändert.
GÖRGESHAUSEN: öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet
am Donnerstag, dem 12. Februar 1981,20 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die weitere Planung für die Halle.
2. Beratung über eine Änderung der Satzung über das Friedhofs - und Bestattungswesen.
3. Beratung über eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung
4. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Sitzungsgeldes für den Jagdvorstand und die Beisitzer.
2. Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, 2.2.81 Herz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Im Strichen" (GE) der Ortsgemeinde Görgeshausen
Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 8.2.1979 die Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen" (GE) gern. § 2, Abs.
1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 16. Februar 1981 bis 16. März 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Görgeshausen während der ortsübl.Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Görgeshausen mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
GEMARKUNG GÖRGESHAUSEN Flur 13:
Flurstücke 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16,
17, 18,19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30/1, 30/2, 31, 33, 34/1,34/2, 35, 36, 37, 38,39, 40,41,42,43,44,45,46 Das Plangebiet wird umgrenzt: im Norden von der L 318 bzw. L 325 tlw. im Osten von der Langenstraße im Süden von der Feldstraße
im Westen von der Flurgrenze der Flur 13 (Grabenparzelle)
Die Änderung bewirkt, daß die im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbe- und Mischbauflächen teilw. umgewandelt werden in allgemeines Wohngebiet.
Görgeshausen, den . 2. Februar 1981 Herz, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID:
Grundschule Heilberscheid
ln Abstimmung mit dem Schulelternbeirat wurden folgende Punkte nochmals festgelegt:
1. Regelung bei schlechten Witterungsverhältnissen:
Bei einer Verspätung oder einem unvorhergesehenen Ausfall des Schulbusses (schlechte Witterungsverhältnisse u.a.) braucht die Wartezeit an den Haltestellen 30 Minuten nach planmäßiger Abfahrtszeit nicht zu überschreiten.
Nach unserem jetzigen Stundenplan haben die Schüler an den Tagen Di - Mi - Do dann noch die Möglichkeit, den 2.Schul- bus gegen 9.45 Uhr zu erreichen.

