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Montabaur 15/6/81

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Kindergarten Ruppach-Goldhausen

NEUANMELDUNG

Wir bitten um die Voranmeldung der Kinder aus den Gemein­den Großholbach, Kleinholbach, Girod, Heiligenroth, Boden und Ruppach-Goldhausen, die den kath.Kindergarten ab August 1981 besuchen wollen. Aufnahmefähig sind alle Kinder, die am 31.7.1981 das 3. Lebensjahr vollendet haben. Anmeldungen werden in der Zeit von 8.30 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 16 Uhr bis einschl. 20. Febr.1981 im Kindergarten entgegen­genommen. Für die Planung der Gruppenzahl benötigen wir bis zudiesem Zeitpunkt die genaue Kinder-zahl. Spätere An­meldungen können nicht berücksichtigt werden.

GIROD:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, dem 10. Februar 1981, 19.30 Uhr in der Schule statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 27.1.1981

2. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Umlegungsverfahrens für ein Teilgebiet des Bebauungs­planesBornstück" undKappesfeld"

3. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens gern. § 47 BBauG für das Bauge - bietOber der Kirch"

4. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des BebauungsplanesOber der Kirch"

5. Verschiedenes 5431G Girod, 3.2.81 Leber, Ortsbürgermeister

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27. Januar 1981

Im öffentlichen Teil der Sitzung hatte der Ortsgemeinderat lediglich über die Änderung des BebauungsplanesOber der Kirch" einen Beschluß zu fassen.

Der Änderung des BebauungsplanesOber der Kirch" wurde einstimmig entsprochen. Diese Änderung beinhaltet:

1. Am Wirtschafts'weg entlang des Friedhofes wird für die Be­sucher ein Parkplatz angelegt.

2. Die Einmündungsradien der PlanstraßeB" in die Planstraße A" undD" werden von 3 m auf 5 m vergrößert.

3. Im Bereich des Flurstückes Nr. 2503, Flur 21 wird eine zu­sätzliche Stichstraße eingeplant, um die rückwärtigen Bau­grundstücke zu erschließen.

4. Zwischen dem Wendehammer am WohnwegC" und dem neu angelegten WegAuf dem Flurstück 2503" wird eine belastete Fläche für die Verlegung einer Entwässerungsleitung ausgewiesen.

5. Die Trafostation wird von dem Flurstück Nr. 2504 an den Wendehammer des WohnwegesC" verlegt.

6. Die Baugrenzen und die vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen werden entsprechend der vorgenannten Eintragung und des Ergebnisses des Erörterungstermins im Rahmen des Umle­gungsverfahrens teilweise geändert.

GÖRGESHAUSEN: öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet

am Donnerstag, dem 12. Februar 1981,20 Uhr im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die weitere Planung für die Halle.

2. Beratung über eine Änderung der Satzung über das Fried­hofs - und Bestattungswesen.

3. Beratung über eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung

4. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Sitzungsgeldes für den Jagdvorstand und die Beisitzer.

2. Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 2.2.81 Herz, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungIm Strichen" (GE) der Ortsgemeinde Görgeshausen

Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 8.2.1979 die Än­derung des BebauungsplanesIm Strichen" (GE) gern. § 2, Abs.

1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 16. Februar 1981 bis 16. März 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Görgeshausen während der ortsübl.Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Görgeshausen mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

GEMARKUNG GÖRGESHAUSEN Flur 13:

Flurstücke 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16,

17, 18,19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30/1, 30/2, 31, 33, 34/1,34/2, 35, 36, 37, 38,39, 40,41,42,43,44,45,46 Das Plangebiet wird umgrenzt: im Norden von der L 318 bzw. L 325 tlw. im Osten von der Langenstraße im Süden von der Feldstraße

im Westen von der Flurgrenze der Flur 13 (Grabenparzelle)

Die Änderung bewirkt, daß die im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbe- und Mischbauflächen teilw. umgewan­delt werden in allgemeines Wohngebiet.

Görgeshausen, den . 2. Februar 1981 Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID:

Grundschule Heilberscheid

ln Abstimmung mit dem Schulelternbeirat wurden folgende Punkte nochmals festgelegt:

1. Regelung bei schlechten Witterungsverhältnissen:

Bei einer Verspätung oder einem unvorhergesehenen Ausfall des Schulbusses (schlechte Witterungsverhältnisse u.a.) braucht die Wartezeit an den Haltestellen 30 Minuten nach planmäßiger Abfahrtszeit nicht zu überschreiten.

Nach unserem jetzigen Stundenplan haben die Schüler an den Tagen Di - Mi - Do dann noch die Möglichkeit, den 2.Schul- bus gegen 9.45 Uhr zu erreichen.