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Montabaur 12 / 5 / 81

Gitarrenabend am Samstag, 31.1.1981, 20.00 Uhr im Pfarrheim Welschneudorf

Unkostenbeitrag 3,00 DM.

Jochen und Rolf Tempelhagen spielen Stücke aus Klassik und Moderne. Veranstalter: Kulturkreis der Jugendgruppe Welschneu­dorf.

GELBACHHÖHEN

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAn der Kehl" der Ortsgemeinde Holler für die Grundstücke Flur 43, Flurstücke: 43/8,43/10 und 43/12 gemäß § 13 BBauG; hier: Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG Der Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung vom 20.8. 1980 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAn der Kehl" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich der Grundstücke Nr. 43/8, 43/10 und 43/12 die Baugrenze von 5,00 m auf 3,00 m~an den Weg Nr. 27 (Weg zum Sportplatz) herangeschoben wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Holler während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c Bundesbaugesetz -Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

(1) Der Entschädigungsberechtigte kapn Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be­zeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem EntschädigungspfI ichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachtei­le eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige­führt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften die­ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge­nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter

Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Ge­meindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.1978 (GVBI. S. 770)

Holler, den 23.1.1981 Molsberger, Ortsbürgermeister

Jahreshauptversammlung des TC Holler

Am Mittwoch, dem 4.2.1981, 20.00 Uhr, findet in Holler in der Gaststätte Heibel die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Neben den Berichten der Vorstandsmitglieder sind Ergän­zungswahlen zum Vorstand Gegenstand der Tagesordnung.

Mandolinen-Club Alpenrös'l Holler

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Am Dienstag, dem 3. Februar 1981,20.00 Uhr, findet in der Gastwirtschaft Heibel in Holler die Jahreshauptversammlung des Mandolinen-Clubs Alpenrös'l Holler statt.

TAGESORDNUNG:

Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Totenehrung

Geschäftsbericht des Schriftführers Geschäftsbericht des Kassierers Entlastung des Vorstandes Wünsche und Anträge Verschiedenes

STAHLHOFEN:

Öffentliche Bekanntmachung

ZEITLICHE VORVERLEGUNG DER ORTSGEMEINDERATS SITZUNG

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am Freitag, dem 30. Januar 1981, bereits um 19.00 Uhr statt. Die Notwendigkeit zur zeitlichen Vorverlegung hat sich erst nachträglich ergeben.

Die Tagesordnung bleibt unverändert und wird nachstehend nochmals bekanntgegeben:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesIm oberen Wiesengrund"

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre für das Baugebiet Im oberen Wiesengrund", 2. Abschnitt

3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.12.1980

4. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1980 bei der Haushaltsstelle 881.950

5. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Kreis­wettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

6. Beratung und Beschlußfassung über die Förderung der Ju­gendarbeit in den Vereinen der Ortsgemeinde Stahlhofen

7. Verschiedenes

I(.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheit

2. Information über die Jagdpacht in Stahlhofen

3. Verschiedenes

5431 Stahlhofen, 27. Januar 1981 Pehl, Ortsbürgermeister

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