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Montabaur 5/5/81

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Tel. Nr. 110

Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel.02602/5011-13

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der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 - 112 oder an den örtl.bekannten Auslösestellen

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Notdienst,

31.1 ./1.2.1981 Montabaur:

Fr.Dr.Kemmamn, Montabaur, Koblenzer Str.

Tel.02602/17100

Augst: und 4787

Dr. Borsotto, Neuhäusel, Tel. 02620/8010

Wallmerod - Meudt / Nentershausen / Hundsangen:

Dr. Erbslöh, Nentershausen, Wallmerod, Tel. 06435/8252

Stahlhofen- Welschneudorf:

Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk)

In der Zeit vom 30.1. bis 6.2.1981 hat Bereit­schaft Herr Antonius Schnee, 5431 Oberelbert Tel. 02608/669

^ozidldienste

31.1. und 1.2.1981: Schw.Placidia, Montabaur, Schw. Wilfriede, Dahlen,

Tel. 02602/2011 Tel. 06435/8621

^ ^ kranken wagen

H DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777

DRK-Rettungswache Herschbach Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010

Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

- nur nach vorheriger Vereinbarung -

Kurzfristig notwendig werdende Änderungen entnehmen

Sie bitte der Tagespresse

R. Reusch, Neustr. 19a Westerburg, Tel. 02663/4347 ZA. Zühlke, Bahnhofstr. 40, Wirges Tel. 02602/60035

ZA. Käfferbitz, Franz- Schubert Str.9 Hillscheid, Tel. 02624/7694

HNO-Notarztdienstplan 31.1. - 2.2.1981

Dr. med. Doepner, Bad-Ems, Tel. 02603/4056

J

/^P0thekendien&i

31.1. bis 7.2.1981 Montabaur:

Rathaus-Apotheke, Montabaur, Großer Markt, Tel. 02602/5061

Auf Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wird der vorbezeich- nete Bebauungsplan gemäß § 11 Bundesbaugesetzes genehmigt. Diese Genehmigung ist unter Auflagen erteilt worden, die mit' Beschluß des Stadtrates vom 18.12.1980 anerkannt wurden.

Augst:

Neue Apotheke, Neuhäusel, Hauptstr. 33, Tel. 02620/8000

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleich - terung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6.7.

1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich ist.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung, der Genehmi­gungsbescheid der Bezirksregierung vom 21.10.1980, sowie der Beschluß des Stadtrates über die Anerkennung der Auflagen vom 18.12.1980 können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, Bauamt, während den Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachtei­le eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige­führt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften die­ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be­zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter