Montabaur 19/4/81
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 1 14 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsburgermeister, den Ortsbeigeordaeten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben Bürgermeister Frink und der I. Ortsbeigeordnete Poggemann wegen Sonderinteresse nicht teilgenommen.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 15.1.1981
In der ersten Sitzung des Ortsgemeinderates im Jahre 1981 befaßte sich dieser u.a. mit dem Erlaß der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 1981.
Dem Erlaß der von der Verbandsgemeindeverwaltung ausgearbeiteten Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde einstimmig entsprochen.
Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 1981 enthält folgende Festsetzungen:
VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahmen 268.000 DM
Ausgaben 268.000 DM
VERMÖGENSHAUSHALT
Einnahmen 207.000 DM
Ausgaben 207.000 DM
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben gegenüber
dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festgesetzt:
GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A 220 v.H.
b) für die Grundstücke
Grundsteuer B 240 v.H.
GEWERBESTEUER:
Nach Gewerbeertrag und Gewerbe kapital 280 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:,
für den ersten Hund 24,-- DM
für den zweiten Hund 36,-- DM
für ieden weiteren Hund , . 48.- DM
Dem Vorbericht des Haushaltsplanes ist folgendes zu entnehmen. Für das Haushaltsjahr 1980 war zur Finanzierung d.Maßnahmen des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme von 85.000 DM veranschlagt. Aufgrund einer verbesserten Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt im Bereich des Forst- und Steuersektors wird sich diese Rücklagenentnahme auf ca. 60.000,- DM reduzieren. Somit wird sich für die Ortsgemeinde Daubach zum Abschluß des Haushaltsjahres 1980 ein voraussichtlicher Rückla- genbestand von ca. 160.000 DM ergeben.
Für den Haushalt 1981 bleibt zunächst als erfreuliche Tatsache festzustellen, daß eine Finanzierung über Darlehen nicht nötig sein wird und die Ortsgemeinde Daubach somit weiterhin schuldenfrei bleibt.
Der Volumensanstieg des Verwaltungshaushaltes gegenüber
dem Vorjahr beträgt 24.000 DM und ist begründet auf der Einnahmenseite durch die Steigerung des Forstetats und die verbesserte Finanzsituation des Unterabschnittes 900 (Steuern) und auf der Ausgabenseite durch die Mehrbelastungen bei den Umlagen sowie durch höhere Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten in den verschiedensten Unterabschnitten. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand wird es möglich sein, dem Vermögenshaushalt 23.000 DM zuzuführen, dies sind 3,000,- DM mehr als im Vorjahr. Berücksichtigt man noch die als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren " In den Gärten" (ca. 20.000 DM), so ergibt sich für das Haushaltsjahr 1981 eine echte freie Finanzspitze von 43.000 DM.
Im Vermögenshaushalt sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Fertigstellung des Dorfplatzes einschl. der WC-
Anlage (60.000,- DM)
2. Erwerb von Straßenparzellen ( 1.000,-DM)
3. Erwerb von Grundstücken im Zuge
des Ausbaues der L 326 ( 5.000,- DM)
4. Ausbau von Wirtschaftswegen (10.000,-DM)
5. Erwerb von Grundstücken im Umlegungsgebiet „In den Gärten" (50.000,- DM)
6. Rücklagenzuführung (81.000,-DM)
Finanziert werden diese Ausgaben durch den beantragten Zuschuß beim Kreis in Höhe von 15.000 DM für den Ausbau des Dorfplafzes, durch 161.000 DM an Erschließungs- und Ausbaubeiträgen, durch den restlichen Landeszuschuß zum Ausbau der L 326 in Höhe von 8.000 DM sowie durch die Zufüh- • rung vom Verwaltungshaushalt.
Der Ausbau der Schulstraße , der Kißbergstraße, der Wirtschaftswegebau sowie die Erschließung „In den Gärten" sind die Investitionsschwerpunkte für die Jahre 1982 bis 1984. Die Finanzplanung für diesen Zeitraum besagt, daß die Verwirklichung der geplanten Vorhaben ohne die Aufnahme von Darlehen möglich sein wird. Für das Jahr 1984 ist sogar eine Rücklagenzuführung ausgewiesen.
Trotz der zu erwartenden Steigerung bei den Lohnkosten, bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie bei den Umlagen kann der Ortsgemeinde Daubach eine dauernde Leistungsfähigkeit, die sich in den freien Finanzspitzen wiederspiegelt, bescheinigt werden. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden die freien Finanzspitzen für die Jahre 1980 bis 1984 wie folgt errechnet:
1980 Ü 35.000 DM
1981 Ü 43.000 DM
1982 Ü 35.000 DM
1983 Ü 31.000 DM
1984 Ü 28.000 DM
Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen für die Buchfinkenstraße (von der Einmündung der L 326 bis zur Einmündung Hochstraße) die Hochstraße (im Bereich des Flurstückes 8) und die Eulenstraße (im Bereich der Flurstücke 14 und 17 zum 1.1.1981. Die Erhebung des Aufwandes für die Herstellung dieser Teilerschließungsanlagen soll in Form von Teilerschließungsbeiträgen erfolgen (Kostenspaltung).
HOLLER:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Donnerstag, dem 29. Januar 1981, um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
TAGESORDNUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über eine überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 761.940/80
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites

