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Montabaur 19/4/81

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 1 14 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsburgermeister, den Ortsbeigeordaeten, dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben Bürgermeister Frink und der I. Ortsbeigeordnete Poggemann wegen Sonder­interesse nicht teilgenommen.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 15.1.1981

In der ersten Sitzung des Ortsgemeinderates im Jahre 1981 befaßte sich dieser u.a. mit dem Erlaß der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 1981.

Dem Erlaß der von der Verbandsgemeindeverwaltung ausgear­beiteten Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde ein­stimmig entsprochen.

Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 1981 enthält folgende Festsetzungen:

VERWALTUNGSHAUSHALT Einnahmen 268.000 DM

Ausgaben 268.000 DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahmen 207.000 DM

Ausgaben 207.000 DM

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern bleiben gegenüber

dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt festgesetzt:

GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A 220 v.H.

b) für die Grundstücke

Grundsteuer B 240 v.H.

GEWERBESTEUER:

Nach Gewerbeertrag und Gewerbe kapital 280 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden:,

für den ersten Hund 24,-- DM

für den zweiten Hund 36,-- DM

für ieden weiteren Hund , . 48.- DM

Dem Vorbericht des Haushaltsplanes ist folgendes zu entnehmen. Für das Haushaltsjahr 1980 war zur Finanzierung d.Maßnahmen des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme von 85.000 DM veranschlagt. Aufgrund einer verbesserten Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt im Bereich des Forst- und Steuersek­tors wird sich diese Rücklagenentnahme auf ca. 60.000,- DM reduzieren. Somit wird sich für die Ortsgemeinde Daubach zum Abschluß des Haushaltsjahres 1980 ein voraussichtlicher Rückla- genbestand von ca. 160.000 DM ergeben.

Für den Haushalt 1981 bleibt zunächst als erfreuliche Tatsache festzustellen, daß eine Finanzierung über Darlehen nicht nötig sein wird und die Ortsgemeinde Daubach somit weiterhin schul­denfrei bleibt.

Der Volumensanstieg des Verwaltungshaushaltes gegenüber

dem Vorjahr beträgt 24.000 DM und ist begründet auf der Einnahmenseite durch die Steigerung des Forstetats und die verbesserte Finanzsituation des Unterabschnittes 900 (Steuern) und auf der Ausgabenseite durch die Mehrbelastungen bei den Umlagen sowie durch höhere Unterhaltungs- und Bewirtschaf­tungskosten in den verschiedensten Unterabschnitten. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand wird es möglich sein, dem Vermögenshaushalt 23.000 DM zuzuführen, dies sind 3,000,- DM mehr als im Vorjahr. Berücksichtigt man noch die als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfahren " In den Gärten" (ca. 20.000 DM), so ergibt sich für das Haushaltsjahr 1981 eine echte freie Finanzspitze von 43.000 DM.

Im Vermögenshaushalt sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

1. Fertigstellung des Dorfplatzes einschl. der WC-

Anlage (60.000,- DM)

2. Erwerb von Straßenparzellen ( 1.000,-DM)

3. Erwerb von Grundstücken im Zuge

des Ausbaues der L 326 ( 5.000,- DM)

4. Ausbau von Wirtschaftswegen (10.000,-DM)

5. Erwerb von Grundstücken im Umle­gungsgebietIn den Gärten" (50.000,- DM)

6. Rücklagenzuführung (81.000,-DM)

Finanziert werden diese Ausgaben durch den beantragten Zuschuß beim Kreis in Höhe von 15.000 DM für den Ausbau des Dorfplafzes, durch 161.000 DM an Erschließungs- und Ausbaubeiträgen, durch den restlichen Landeszuschuß zum Aus­bau der L 326 in Höhe von 8.000 DM sowie durch die Zufüh- rung vom Verwaltungshaushalt.

Der Ausbau der Schulstraße , der Kißbergstraße, der Wirtschafts­wegebau sowie die ErschließungIn den Gärten" sind die In­vestitionsschwerpunkte für die Jahre 1982 bis 1984. Die Finanz­planung für diesen Zeitraum besagt, daß die Verwirklichung der geplanten Vorhaben ohne die Aufnahme von Darlehen möglich sein wird. Für das Jahr 1984 ist sogar eine Rücklagenzuführung ausgewiesen.

Trotz der zu erwartenden Steigerung bei den Lohnkosten, bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten sowie bei den Umlagen kann der Ortsgemeinde Daubach eine dauernde Lei­stungsfähigkeit, die sich in den freien Finanzspitzen wiederspie­gelt, bescheinigt werden. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden die freien Finanzspitzen für die Jahre 1980 bis 1984 wie folgt errechnet:

1980 Ü 35.000 DM

1981 Ü 43.000 DM

1982 Ü 35.000 DM

1983 Ü 31.000 DM

1984 Ü 28.000 DM

Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen für die Buchfinkenstraße (von der Ein­mündung der L 326 bis zur Einmündung Hochstraße) die Hochstraße (im Bereich des Flurstückes 8) und die Eulen­straße (im Bereich der Flurstücke 14 und 17 zum 1.1.1981. Die Erhebung des Aufwandes für die Herstellung dieser Teilerschlie­ßungsanlagen soll in Form von Teilerschließungsbeiträgen erfol­gen (Kostenspaltung).

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Donnerstag, dem 29. Januar 1981, um 20.00 Uhr im Feuerwehr­gerätehaus statt.

TAGESORDNUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über eine überplanmäßige Aus­gabe bei der Haushaltsstelle 761.940/80

2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines lang­fristigen Kommunalkredites