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Montabaur 7/4/81

||. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Ha Jshaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordleten, dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister A.Eulberg hat wegen Vorliegen von Sonder­interesse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen. Den Vorsitz hat gern, § 36 GemO der 2. Beigeordnete Korbach geführt.

Der 1. Beigeordnete Theo Herz war bei der Abstimmung noch nicht anwesend.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Vorbandsgemeindeverwaltung Montabaur

HEILIGENROTH:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1979 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 9.12.19180 der Ortsgemeinde Heilig'nroth für das Haushalts­jahr 1979

I. HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

1.924.042,44

2.026.396,12

3.950.438,56

./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste

32,44

32,44

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

1.924.010,

2.026.396,12

3.950.406,12

Soll- Ausgaben

1.924.010,--

2.094.340,25

4.018.350,25

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

1.924.010,-

2.094.340,25

4.018.350,25

Fehlbetrag

-

67.944,13

67.944,13

Festgestellt:

Montabaur, den 7.5.1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermei­ster und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haus­haltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Manns hat an der Beratung und Beschlußfas­sung gern. § 22 GemO wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht mitgewirkt.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Virbandsgemeindeverwaltung Montabaur

HEILIGENROTH:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates In der Sitzung am 13. Januar 1981 wurden u.a. folgende Be­schlüsse gefaßt:

Aufforstung der Abraumhalde in der Hermolder

Der Ortsgemeinderat beschloß, den Sonderkulturplan zur Auf­forstung der Ödlandfläche in Flur 27, Flurstück Nr. 4354/1, 3120/1,3120/1 und 3134/1, der Ausgaben von insgesamt 7.683 DM vorsieht.

Mit den Rekultivierungsarbeiten sowie den Anpflanzungen von Balsampappeln und Winterlinden soll im März 1981 begonnen werden. Anschließend wird die Aufforstungsfläche durch Gat­terung gegen Wildverbiß geschützt.

Das Forstamt Montabaur wird im Laufe des Haushaltsjahres 1981 einen Zuschußantrag bei der Forstdirektion Koblenz stel­len. Nach den Förderungsrichtlinien könnten 70 % der Kosten = rd. 5.300 DM als Zuschuß vom Land übernommen werden.

Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1980 genehmigt

Durch Ratsbeschluß wurde die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1980 in Höhe von 9.000 DM geneh­migt. Diese Mehrausgaben standen im Zusammenhang mit Holzrückearbeiten, deren Umfang zu Beginn des Haushaltsjahres nicht abschätzbar waren. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen im Steuersektor.

Weiterhin wurde die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 55.000 DM genehmigt. Diese Kosten waren im Zusammenhang mit der Umlegung der 20 kV-Freileitung und der Verstärkerstation zum Roßberger Hof im Bebauungsplan­bereichVogelsang" aufgelaufen. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen aus Erschließungsbeiträgen.

Vervollständigung der Lautsprecheranlage in der Vogelsanghalle

Die Beratung und Beschlußfassung über die Vervollständigung der Lautsprecheranlage wurde aufgrund Ratsbeschluß in die Tages­ordnung der Sitzung aufgenommen. Nach Auffassung des Rates sollen zur Vervollständigung der Lautsprecheranlage vier Kon­zertlautsprecher sowie ein Kassettenrecorder angeschafft wer­den. Die Kosten belaufen sich aufgrund eines vorgelegten Angebotes auf ca. 5.800 DM.

Satzung zum Schutz des Ortsbildes

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates befürworten den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes.

Durch den Erlaß der benannten Satzung soll der Verunreinigung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Ortsbereich entgegengewirkt werden.

Die Ortspolizeibehörde wurde in vergangener Zeit bereits mehr­fach zum Einschreiten gegen Grundstückseigentümer aufgefor­dert, die ihre Grundstücke nicht mähten oder in sonstiger Weise vernachlässigten. Bislang hatte jedoch die Ortspolizeibehörde keine gesetzliche Ermächtigung zum Einschreiten. Diese Ermäch tigung soll nun durch die benannte Satzung geschaffen werden.