Montabaur 7/4/81
||. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Ha Jshaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordleten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister A.Eulberg hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen. Den Vorsitz hat gern, § 36 GemO der 2. Beigeordnete Korbach geführt.
Der 1. Beigeordnete Theo Herz war bei der Abstimmung noch nicht anwesend.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Vorbandsgemeindeverwaltung Montabaur
HEILIGENROTH:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1979 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 9.12.19180 der Ortsgemeinde Heilig'nroth für das Haushaltsjahr 1979
I. HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs
haushalt/DM
Vermögens
haushalt/DM
Gesamt
DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
1.924.042,44
2.026.396,12
3.950.438,56
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
32,44
—
32,44
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.924.010,
2.026.396,12
3.950.406,12
Soll- Ausgaben
1.924.010,--
2.094.340,25
4.018.350,25
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
1.924.010,-
2.094.340,25
4.018.350,25
Fehlbetrag
-
67.944,13
67.944,13
Festgestellt:
Montabaur, den 7.5.1980 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Manns hat an der Beratung und Beschlußfassung gern. § 22 GemO wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht mitgewirkt.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 26.1.1981 bis 4.2.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Virbandsgemeindeverwaltung Montabaur
HEILIGENROTH:
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates In der Sitzung am 13. Januar 1981 wurden u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Aufforstung der Abraumhalde in der Hermolder
Der Ortsgemeinderat beschloß, den Sonderkulturplan zur Aufforstung der Ödlandfläche in Flur 27, Flurstück Nr. 4354/1, 3120/1,3120/1 und 3134/1, der Ausgaben von insgesamt 7.683 DM vorsieht.
Mit den Rekultivierungsarbeiten sowie den Anpflanzungen von Balsampappeln und Winterlinden soll im März 1981 begonnen werden. Anschließend wird die Aufforstungsfläche durch Gatterung gegen Wildverbiß geschützt.
Das Forstamt Montabaur wird im Laufe des Haushaltsjahres 1981 einen Zuschußantrag bei der Forstdirektion Koblenz stellen. Nach den Förderungsrichtlinien könnten 70 % der Kosten = rd. 5.300 DM als Zuschuß vom Land übernommen werden.
Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1980 genehmigt
Durch Ratsbeschluß wurde die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1980 in Höhe von 9.000 DM genehmigt. Diese Mehrausgaben standen im Zusammenhang mit Holzrückearbeiten, deren Umfang zu Beginn des Haushaltsjahres nicht abschätzbar waren. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen im Steuersektor.
Weiterhin wurde die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 55.000 DM genehmigt. Diese Kosten waren im Zusammenhang mit der Umlegung der 20 kV-Freileitung und der Verstärkerstation zum Roßberger Hof im Bebauungsplanbereich „Vogelsang" aufgelaufen. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen aus Erschließungsbeiträgen.
Vervollständigung der Lautsprecheranlage in der Vogelsanghalle
Die Beratung und Beschlußfassung über die Vervollständigung der Lautsprecheranlage wurde aufgrund Ratsbeschluß in die Tagesordnung der Sitzung aufgenommen. Nach Auffassung des Rates sollen zur Vervollständigung der Lautsprecheranlage vier Konzertlautsprecher sowie ein Kassettenrecorder angeschafft werden. Die Kosten belaufen sich aufgrund eines vorgelegten Angebotes auf ca. 5.800 DM.
Satzung zum Schutz des Ortsbildes
Die Mitglieder des Ortsgemeinderates befürworten den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes.
Durch den Erlaß der benannten Satzung soll der Verunreinigung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Ortsbereich entgegengewirkt werden.
Die Ortspolizeibehörde wurde in vergangener Zeit bereits mehrfach zum Einschreiten gegen Grundstückseigentümer aufgefordert, die ihre Grundstücke nicht mähten oder in sonstiger Weise vernachlässigten. Bislang hatte jedoch die Ortspolizeibehörde keine gesetzliche Ermächtigung zum Einschreiten. Diese Ermäch tigung soll nun durch die benannte Satzung geschaffen werden.

