Montabaur 14 / 2 / 81
daß wegen sich häufender Holzdiebstähle das Befahren der Waldwege ohne Erlaubnis auch mit Pkws verboten ist.
Die Gemeinde und die Forstverwaltung werden ab sofort Kontrollen vornehmen und Verstöße ahnden.
Perne, Ortsbürgermeister
Seniorentag
am Sonntag, dem 1.2.1981.
Am Sonntag, 1.2.81, findet in der Gaststätte Feist ein Seniorennachmittag statt. Beginn 14.30 Uhr.
Um einen etwaigen Überblick der Teilnehmerzahl zu erhalten, erbitte ich eine unverbindliche Anmeldung bis zum 25.1.81 bei folgenden Personen :
Waltraud Heinz, Monika Eid, Gertrud Neu.
Es sind alle Bürger über 65 Jahre (mit Ehepartner auch unter 65 Jahre) herzlich eingeladen.
Bitte bei Anmeldung mit angeben, wer von einem bereitstehenden Pkw abgeholt werden möchte.
Jahreshauptversammlung des MGV Waldeslust
Wie bereits mitgeteilt, möchten wir noch einmal auf die Jahreshauptversammlung des MGV Waldeslust am 9.1.81 um 20.00 Uhr im Vereinslokal Feist hinweisen.
NENTERSHAUSEN:
Haushaltsrechnung 1979 beschlossen / Entlastung für den Ortsbürgermeister und die Ortsbeigeordneten
Am 19. Dez. 1980 tagte der Ortsgemeinderat Nentershausen und beschloß die Haushaltsrechnung für das Jahr 1979 in der von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegten Form.
Gleichzeitig erteilten die Ratsmitglieder dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege verzichtete der Ortsgemeinderat, nachdem zunächst der Rechnungsprüfungsausschuß die Belege intensiv geprüft und dabei keinen Grund zur Beanstandung gefunden hatte.
Ausweisung neuen Baugeländes im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Unter diesem Punkt stellte der Ortsgemeinderat fest, daß zur Deckung des Baubedarfs in der Gemeinde Nentershausen kein Baugelände mehr zur Verfügung steht. Die gemeindeeigenen Grundstücke im Baugebiet „Im Strichen" seien - so der Ortsgemeinderat - bereits bebaut oder mit einem Baugebot (3 Jahre) versehen. Die Ortsgemeinde sieht sich gezwungen, neues Gelände zu erschließen, um in den kommenden Jahren Baugelände anbieten zu können. Daher bat der Ortsgemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung, die Vorbereitungen für eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu treffen oder der Ortsgemeinde zu gestatten, im Vorgriff auf eine spätere Anpassung an den Bedarf einen Bebauungsplan aufzustellen.
Bebauungsplan „Im Strichen" geändert
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den Bebauungsplan „Im Strichen" u.a. so zu ändern, daß die im Bebauungsplan ausgewiesene Grünfläche im Bereich der Altflurstücke Nr.
601/1, 602 und 603 in Flur 12 (neue Flurbezeichnung: 209,
Flur 13 - beginnend am Wendehammer der Eisbachstr.entlang des Fußweges in Richtung Weserstraße) einer Bebauung zugeführt wird. Auf diesem Grundstück soll eine überbaubare Fläche ausgewiesen werden. Gleichzeitig beschloß der Ortsgemeinderat die Offenlage des Änderungsplanes gern. § 2a (6) BBauG und bestimmte, daß auf die Bürgerbeteiligung nach § 2a (4) BBauG verzichtet wird, da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich • auswirkt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 1981 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 1980 bis 1984 verabschiedet
Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 1981 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1980 bis 1984.
Der Haushaltsplan hat ein Volumen von
a) im Verwaltungshaushalt 1.340.000,-- DM und
b) im.Vermögenshaushalt von 1.765.000,-- DM.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes erforderlich ist, wurde auf 501.500,- DM festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 1980 in Höhe von 150.000,-DM festgesetzt.
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern bleiben gegenüber 1980 unverändert und wurden vom Ortsgemeinderat wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 220 % (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 %
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 %
3. HUNDESTEUER
a) für den 1. Hund 18,00 DM
b) für den 2. Hund 27,00 DM
c) für jeden weiteren Hund 36,00 DM
Ortsbürgermeister Perne konnte mit Blick auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 1981 für das Jahr 1980 feststellen, daß sich die finanzielle Situation der Ortsgemeinde Nentershausen positiver gestalten wird, als dies bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1980 erwartet wurde. Aufgrund von Mehreinnahmen im Forsthaushalt, bei den Steuern, bei den Erschließungsbeiträgen, aus dem Verkauf von Bauplätzen sowie durch Einsparungen bei Investitionsmaßnahmen ist mit einem voraussichtlichen Rücklagenbestand zum 31.12.1980 in Höhe von ca. 750.000,- DM zu rechnen.
Der Verwaltungshaushalt steigt in seinem Volumen gegenüber dem Vorjahr (1.276.000,- DM) um 64.000,- DM (= ca. 5%) auf nunmehr 1.340.000,-- DM.
Erfreulich ist festzustellen, daß sich die Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt trotz steigender Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten und trotz der Mehrbelastung bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage gegenüber dem Vorjahr um 33.000,- DM von 120.000,- DM auf 153.000,- DM steigern konnte.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Nentershausen wird nach den Berechnungen des Finanzplanes für den Zeitraum von 1980 bis 1984 in den kommenden Jahren nicht unter 100.000,- DM sinken und der Ortsgemeinde Nentershausen eine solide und dauernde Leistungsfähigkeit garantieren.
Im Vermögenshaushalt bildet der Ausbau der Straßen im Neubaugebiet „Im Strichen" mit einem Kostenaufwand von 1,6 Mio DM den Schwerpunkt. Weitere Investitionen, wie die Restfinanzierung des Sportplatzausbaues (30.000,- DM), die Fußbodenverlegung in der Turnhalle (20.000,- DM), die zu zahlenden Ausgleichsleistungen aus dem Umlegungsverfahren „Hasenbitz" (30.000.- DM), der Erwerb von Straßenparzellen (1.000,- DM), der zu erbringende Straßenoberflächenentwässerungsanteil für das Baugebiet „Hasenbitz" (1.000,- DM) und das Industriegebiet (49.000,- DM) sowie die Grunderwerbskosten (30.000,- DM) und die Kosten für Hausanschlüsse bei gemeindeeigenen Grundstücken (1.000,- DM) runden den Ausgabenkatalog der Ortsgemeinde im Vermögenshaushalt ab.

