Montabaur 7/2/81
Die Dil fährt am Sonntag, dem 8.2.81 und die D I am Sonntag, dem 15.2.
die E I und E II ebenfalls am Sonntag, dem 15.2.81 nach Hachenburg zum Hallenturnier.
Die Rückrunde der C I (Leistungsklasse) beginnt am Samstag, dem 17.1.81.
Die Rückrunde der A und B-Jugend am Sonntag, dem 18.1.81 ( Am Samstag, dem 17.1.81. ist die Jahresabschlußfeier der Betreuer der JSG mit ihren Frauen und Bräuten im Sportheim in Eschelbach. Beginn 20 Uhr.
AHRBACHGEMEINDEN
BODEN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Jahr 1981 vom 29.12.1980
l.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 18.12.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 230.425,-DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für die Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag und
-kapital Hebesatz 300 v.H.
5430 Montabaur, den 18.12.1980
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 L.S. Im Aufträge: gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.1.1981 bis 22.1.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Boden, den 29.12.1980
L.S. Ortsgemeindeverwaltung Boden
Eulberg, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 440.000,-- DM
in der Ausgabe auf 440.000,-- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 1.169.000,--DM
in der Ausgabe auf 1.169.000,-- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalterforderlich ist, wird auf 230.425,- DM festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A 220 v.H.
b) für die Grundstücke
Grundsteuer B 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die Hundesteuer, beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 18,00 DM für den zweiten Hund 36,00 DM für jeden weiteren Hund 54,00 DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden für das Haushaltsjahr 1981 wird hiermit erteilt:
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Brennholzversteigerung im Markwald
Am Samstag, dem 10. Januar 1981,um 10.00 Uhr findet in Abteilung IV a im Markwald Boden für Bodener Bürger eine Brennholzversteigerung statt.
Treffpunkt ist gegen 10 Uhr an der „Biebrichsdell"
Eulberg, Ortsbürgermeister
HEILIGENR0TH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, dem 13. Januar 1981, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde, alte Schule, statt.
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufforstung und Abraumhalde in der Hermolder
2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1980 bei der Haushaltsstelle 855.518 (Unternehmereinsatz im Wald)
3. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 670.960 (Umlegung der 20 KV-Freileitung im Baugebiet „Vogelsang")
4. Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines Kommunalkredites
5. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzu g zur Sauberhaltung von unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage
6. Verschiedenes

