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Montabaur 11/1/81

Das Training beginnt wieder nach den Ferien in der Kreissport­halle Montabaur, am 12.1.1981, 18.00 - 19.30 Uhr für Schüler, 19.30 - 21.30 Uhr für Jugend und Erwachsene.

HEILIGENROTH

Beilagenhinweis

SATZUNG DER ORTSGEMEINDE HEILIGENROTH über eine Veränderungssperre vom 11.11.1980

- Hinweis für die Bezieher des Wochenblattes: - Der vollständige Wortlaut dieser Satzung, die öffentliche Bekannt­machung über die Auslegung des Lageplanes und ein Plan, aus dem die Grenzen der Veränderungssperre ersichtlich sind, ist diesem Wochenblatt als Anlage beigefügt.

Heiligenroth, 11. Nov. 1980 Ortsgemeinde Heiligenroth Manns, Ortsbürgermeister

Brennholzbedarf

Da in diesem Winter in unserer Gemeinde kein Brennholz ge­schlagen wird, müssen wir unseren Bedarf durch die Nachbar­gemeinden beziehen. Wer an Brennholz interessiert ist, möchte sich bis zum 3. Januar 1981 beim Ortsbürgermeister melden.

Spielen auf dem Schulgelände

In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, daß Jugendliche auf dem Schulhof Fußball spielen. Dabei wurden mehrere Fenster­scheiben am Schulgebäude zerstört. Weiterhin sind Jugendliche durch die zerstörten Scheiben in das Gebäude eingastiegen und haben teilweise erheblichen Schaden angerichtet. Nachbarn wurden Drabtzäune eingerissen.

Wir bitten die Eltern dringend, auf ihre Kinder einzuwirken,daß diese mutwilligen Zerstörungen unterbleiben. Schließlich gehört die Schule der Gemeinde und somit jedem Bürger. In Zukunft werden alle Übeltäter namentlich festgestellt und zur Anzeige gebracht.

Manns, Ortsbürgermeister

AUGST

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesStreimerich" der Ortsgemein­de Eitelborn, hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG Der Rat von Eitelborn hat am 11.6.80 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt, daß die zur Zeit noch landwirt­schaftlich genutzte Parzelle Nr. 14/4, Flur 4 der Wohnbebau­ung zugeführt wird.

Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleit Planung zu ermöglichen.

Zu diesem Zwecke gewähren wir Einsicht in die Vorplanung, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbach­straße 9, Zimmer 7 während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr ) sowie bei der Ortsgemeinde Eitel­born während der ortsüblichen Dienststunden in der Zeit vom 5. Januar 1981 bis 19. Januar 1981 eingesehen werden kann.

Eitelborn, den 17.12.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesStreimerich" der Ortsgemeinde Eitelborn

hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 1 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 11.6.80 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt, daß die zur Zeit landwirtschaft­lich genutzte Fläche, Parz.Nr. 14/4, Flur 4, der Wohnbebauung zugeführt wird.

Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekannt­gemacht.

Eitelborn, den 17.12.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanAuf der Haid" der Ortsgemeinde Neuhäusel hier: Offenlage gern. § 2a, Abs 6 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 23.5.1979 die Aufstellung des BebauungsplanesAuf der Haid" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung sowie Grünordnungsplan und Gestaltungsplan liegen gern. §

2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom

12. Januar 1981 bis 12. Februar 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16,00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr ( bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermei­sters in 5411 Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Neuhäusel mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur 4

Flurstücke Nr. 47/11, 47/15, 49/1 , 50, 51, 53, 54, 55, 56/1, 56/?, 56/3, 56/9 (B 49) tlw., 57/1, 57/?, 58/1, 58/2, 59,

60, 66/1, 66/2, 66/3 tlw., 66/4, 66/5, 66/6, 68, 69;

f'lüf b

Flurstücke Nr. 65/2;

Flur 7

Flurstücke Nr. 75/2, 76/3, 77/1, 77/2, 78, 79, 80, 81, 82, 83 84 85, 86, 87/1, 87/2, 88, 89, 90/1, 91/1, 92, 93^ 94!

95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 10?, 103, 104, 10./1 105/2, 106. 107, 108, 109/1, 109/3, 109/4, 110/1,

110/2, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119/2 119/4, 120/2, 121/2, 121/3, 122/1, l?2/4, 122/5, 122/6 122/7, 123/1, 123/2, 124/7 (K 113), 139, 140/3, 141/2, 142/1, 142/2, 143, 144, 145 tlw., 146. 147. 148. 149 150; *

Flur 8

Flurstücke Nr. 42;

Flur 9

Flurstücke Nr. 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45/1, 45/2, 46, 47, 48, 50/1, 51, 52, 62 tlw., 63tlw., 64 (B 49) tlw.

Es wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden von der K 2 (Eitelborner Straße)

im Süden von den Feldwegen Nr. 139, Flur 7, Nr. 93, Flur 8 im Südwesten von den Feldwegen Nr. 145 tlw.. Flur 7 und Nr 63 Flur 9 *

im Nordwesten von der B 49. ,

Neuhäusel, den 19.12.1980 Hümmerich, Ortsbürgermeister