Montabaur 14/51 / 52 / 79
in der Fassung vom 16.3.1976 - BGBl. I S. 546- die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet:
Die Flurbeieinigungsbehörde hat die verbliebenen Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan der Oberen Flurbereinigungsbehörde - Hess. Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung, Karthäuser Straße 25, Kassel, Spruchstelle für Flurbereinigung, vorgelegt. Die Einweisung in den Besitz der neuen Grundstücke ist bereits durch die vorläufige Besitzeinweisung vom 9.8.1978 erfolgt. Nach Abwägung aller Umstände ist ein längerer Aufschub der vorzeitigen Ausführung des Flurbereinigungsplanes nicht zu vertreten.
Die rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes einschließlich des Nachtrages I zum Flurbereinigungsplan treten am 1.2.1980 in Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt tritt der im Flurbereinigungsplan, einschl. der in dem o.g. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan, vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.
Die leilnehmer werden zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der ihnen durch den Flurbereinigungsplan und den Nachtrag zum Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.
Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 9.8.1978 enden zum o.g. Zeitpunkt. Soweit sich durch Plannachtrag Änderungen in der Abfindung von Beteiligten ergeben haben, wird für den Besitzübergang der 21.1.1980 festgelegt.
Soweit bei Pachtverhältnissen ein Wertunterschied zwischen dem alten und dem neuen Pachtbesitz eingetreten ist, kann die Flurbereinigungsbehörde den Unterschied durch Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder in anderer Weise ausglei- chen. In Fällen erheblicher Änderung kann das Pachtverhältnis zum Ende des Pachtjahres 1980 aufgehoben werden.
Die Regelung erfolgt nur auf Antrag. Anträge sind innerhalb von 3 Monaten nach Erlaß dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung zu stellen.
Innerhalb der gleichen Frist kann bei der Flurbereinigungsbehörde auch eine Entscheidung hinsichtlich der Beiträge (§ 19 FlurbG) von Nießbrauchern beantragt werden.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese vorzeitige Ausführungsanordnung kann binnen 2 Wochen Widerspruch beim Hess. Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Landentwicklung, Abt. Landentwicklung, Parkstraße 44, Wiesbaden, als Obere Flurbereinigungsbehörde, erhoben werden.Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft und Landentwicklung Am Renngraben 7 , Limburg/Lahn, eingelegt wird.
Der Lauf der Frist beginnt am 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Siegel Der Amtsleiter:
Ratthey
Jahresabschlußball im Schützenhof in Niedererb^ch
Hiermit laden wir alle recht herzlich zu unserem Jahresabschlußball am Samstag, dem 29.12.1979 um 20 Uhr in den Schützenhof in Niedererbach ein.
An diesem Abend erfolgt auch die Siegerehrung von unserem ersten Dorfpokalschießen.
Der 1. Platz bei der Jugend erhält einen Pokal, gestiftet von Bürgermeister Mangels, alle anderen Mannschaften bekommen Urkunden.
An diesem Abend findet auch eine große Tombola statt. 1.Preis ist ein Rundflug über Niedererbach.
Für aute Laune sorgen ein paar lustige Darbietungen.
Es spielen die Marinas aus Hübingen. Eintritt 3,50 DM.
Der Schützenverein Niedererbach freut sich auf Ihren Besuch
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Nachtrag zu Heilberscheid:
Ausflug des IVIGV Waldeslust Heilberscheid 1980
Der am 20.11 bei der Lichtbildvorführung mehrheitlich beschl sene Ausflug nach Garmisch-Partenkirchen findet in der Zeit voi 15.-18. Mai 1980 statt.
Die DB macht folgende Preisangebote:
Kosten für Fahrt und 3 Übernachtungen mit Frühstück ab Koblenz Hbf
= Gästehäuser = Gasthöfe, Pensionen = Hotelzimmer = Hotel mit Dusche/Bad u.WC
Anmeldung mit Angabe der gewünschten Kategorie bis späte stens 27.12.79 bei Herrn Ludwig Meuer.
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Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D
160,- DM 172,- DM 190,- DM
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238,- DM.
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NIEDERELBERT:
Nachfolger ins Amt eingeführt und verpflichtet
Zu Beginn der Sitzung des Ortsgemeinderates am 13.12.1979 wurde als neues Ratsmitglied Herr Franz Hübinger in sein Am] eingeführt und durch den Ortsbürgermeister verpflichtet. Herr Franz Hübinger war, nachdem Ortsb'irgermeister Ewald Hübinger die Niederlegung seines Ratsmandates erklär hatte, als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlges der Wählergruppe Ewald Hübinger in den Rat berufen worden.
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Hauptsatzung beschlossen
Ergänzend zu dem bereits in der Sitzung am 25.10.1979 ge faßten Beschluß wurde nunmehr vom Ortsgemeinderat der Ei einer neuen Hauptsatzung beschlossen. Eine Beschlußfassung! zur Änderung der Hauptsatzung wurde erforderlich, da gese 1 liehe Änderungen der Gemeindeordnung Auswirkungen auf Inhalt der bislang geltenden Hauptsatzung haben. Die vom01 gemeinderat beschlossene Hauptsatzung sieht u.a. abweicheaj von der bislang geltenden Hauptsatzung vor, daß öffentliche Bekanntmachungen ab dem 1.1.1980 im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur erfolgen.
Der Ortsgemeinderat spricht sich für einen Verzicht auf diejj liehe Erteilung von Steuerbescheiden sowie für einen Verzic* auf die Einziehung von Steuerkleinbeträgen aus
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenerspj nis wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur] angeregt, auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden auf die Einziehung von Steuerkleinbeträgen (bis zu 5,00 DH| zu verzichten. Der Ortsgemeinderat stimmte der Anregung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in beiden Fäll zu. Aufgrund dieses Beschlusses ist die Verbandsgemeindevs waltung Montabaur i ermächtigt, vom Haushaltsjahr 1981 Festsetzung der Grundbesitzabgaben und der Hundesteuer' mehr in einem jährlichen schriftlichen Steuerbescheid, sor durch öffentl. Bekanntmachung vorzunehmen und im übrig von der Einziehung von Staueransprüchen einschl. sonstiger! derungen abzusehen, wenn die jährliche Gesamtforderungl DM nicht übersteigt.
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Einladung an alle Senioren von Niederelbert
Dr.Staudt kommt am Donnerstag, 3. Jan. 1980, in den Met zweckraum der Turnhalle und spricht zu uns über „Gesur<|
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