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Montabaur 10/ 51 / 52 / 79

Zwischen den Jahren, am Samstag, dem 29.12.1979, machen wir wieder unsere alljährliche Winterwanderung.

Abmarsch 10 Uhr vom VereinslokalZur Sporkenburg". Mit­tags etwa 12.30 Uhr, erreichen wir den Festplatz der Feuer­wehr in der Erle. Hier sorgt die bekannte Mannschaft in gewohn­ter Weise für die Stärkung der Wanderer.

Neben der üblichen deftigen Erbsensuppe werden warme und kalte Getränke zum Selbstkostenpreis gereicht.

Aktion 3. Welt

Am 4. Advent bieten wir Ihnen vor Weihnachten nochmals Indio-Kaffee und Jutetaschen an.

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemein­de Eitelborn für das Jahr 1979 vom 18.12.1979

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) fol­gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.12.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. der Nach­träge

DM DM gegenüber bisher auf nunmehr

DM DM festgesetzt

a) IM VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

139.800 -- 1.034.200 1.174.000

die Ausgaben

139.800 -- 1.034.200 1.174.000

b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

672.700,- 1.197.700 525.000

die Ausgaben

672.700 1.197.700 525.000

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 393.000 DM um 393.000 DM vermin­dert und damit auf 0 DM neu festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 200.000 DM um 217.000 DM erhöht und damit auf 417.000 DM neu fest­gesetzt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht..

§ 5

Die Steuersätze werden nicht geändert.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 217.000 DM.

5430 Montabaur, den 12.12.1979 KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Abt. 1 Az. 029/901-10

(L.S.) I.A. Meckel

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.1. - 14.1.1980 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Eitelborn, den 18.12.1979

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn

Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH:

Information über die Arbeit des Rates

In seiner letzten Sitzung des Jahres 1979 hat der Ortsgemeinde' rat noch einige wesentliche Beschlüsse gefaßt.

Im einzelnen waren dies:

In Anbetracht der auftretenden Ersparnisse an Verwaltung$-| arbeit und somit Geldersparnis faßte der Rat den Beschluß

Kontabaui )80% auf:

Zuschüsse st, (ohne tolerant ss »jeder zu Erschlug i schließen.

Hier war r Schluß wu

pie Verbe Gestal Zunächst laß er gen

ab dem Jahre 1981 auf die jährliche Erteilung der Steuerbescnes de zu verzichten. Dies bedeutet für den Steuerzahler, daß der für 1981 ergehende Steuerbescheid solange fortgilt bis Änderungen eintreten.

Steuerkleinbeträge (jährliche Summe unter 5,00 DM liegend)] werden in Zukunft nicht mehr eingezogen, da der Verwaltung! aufwand hierfür höher liegt als die Einnahmen hierdurch.

Des weiteren hatte der Rat den Umlegungsausschuß für das Neu] baugebietAuf der Höh" neu zu wählen. Anläßlich dessen, dal nur ein gemeinsamer Wahlvorschlag eingebracht wurde und der Ortsgemeinderat für offene Abstimmung war, wurden nacl stehend aufgeführte Personen in den Umlegungsausschuß gewahl

Mitglied

Stellvertreter

Vorsitzender

Verm.Direktor Rohrbacher Reg. Rätin Grafe Born, Dietrich Gerharz,Josef

jur.Mitglied Ratsmitgl. rlatsraitgl.

Bewerter von

Grundstücken Mäurer, Reinhard

Verm. Rat z.A. Haubrich Verm.Rat z.A. Hofmann Oberreg.Rat Dr. Löhr Gombert, Erich Dombo,Heinrich

Vorstand« men habe, jemeinde Sportplat; jung hierl platzanlac Nach Gen Sportvere den Arbei mit Sichei geführt w im Rat be die Planui fiir das H< satz einzu AnschlieG darüber,« neue Pacl

Koch, Helmut

Gemäß der Gemeindeordnung ist der Ortsbürgermeister mit Sonderinteresse betroffen. Daher nimmt der I. Ortsbeigeordn^f Lenz stets an den Sitzungen des Umlegungsausschusses teil, ijii In Anlehnung an den Mittelweg als vergleichbarer Straßenzujjz hatte der Rat in seiner Sitzung am 13.11.79 für die Ausbaumal nähmeIn der Eck" einen Gemeindeanteil von 55% beschloss Unter Zugrundelegung der OVG Beschlüsse und aus wirtscha liehen Gründen heraus wurde auch dieser Beschluß, wie bereit besagter Sitzung angedeutet, durch den Herrn Verbandsbürge meister ausgesetzt.

Der Rat hatte nun über diese Aussetzung zu befinden. Herbe stand zur Wahl

Abschlieli Ortsbeige nung Aus sei, im fo arbeit zu Wünschet die Sitzui

1 .

die Ajssetzung anzuerkennen und einen, unter Beachtung der Richtlinien,die durch ein OVG Beschluß gegeben wun angemessen prozentualen Gemeindeanteil neu festzulegei oder

die Aussetzung zurückzuweisen und die Entscheidung der Sichtsbehörde abzuwarten.

Aufruf

Der Orts\ mes im N tet es als sie die Ki Ortsvsrei bis zum noch, da gegeben

Nach kurzer kritischer Debatte beschloß der Rat die Zurücks sung der Aussetzung und wird in der nächsten Sitzung die B< gründung hierfür beraten und nach Beschlußfassung nachreicnj Der Verbandsbürgermeister und die Aufsichtsbehörde wurde! gebeten vor Eingang dieser Begründung keine weiteren SchritJ bzw. Entscheidungen zu treffen.

Bedingt durch das neue Finanzausgleichsgesetz,das ab 1980i| Kraft tritt, hatte u.a. die Ortsgemeinde weniger Gewerbestej anteil an den Bund abzuführen. Diese Vorteilreglung sollst Gewerbetreibenden zugute kommen, so die Empfehlungder politischen Parteien im Landtag. Außerdem betonte der Ortsl germeister, daß der Rat im Jahre 1974 die unpopuläre Entscl düng getroffen habe, die Gewerbesteuer von seinerzeit von

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Hiermit 4. Janu« (Gelforl