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^Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen fstsetzung in Höhe von 4.436.100,- DM um 993.900,- DM mindert und damit auf 3.442.200,- DM neu festgesetzt.
^■Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird Ljber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 120.000,- DM 1.000,- DM erhöht und damit auf 810.000, DM neu festst.
Lnkredite werden nicht beansprucht. bSteuerhebesätze werden nicht geändert.
blEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der imeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI.
9] erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nach- jgshaushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushalts- hr 1979 wird hiermit ertailt.
I dem kreditfinanzierten Betrag der Verpflichtungsermächti- ngen in Höhe von 222.000,- DM
30Montabaur, den 4.12.1979
eisverwaltung is Westerwaldkreises n. 1 Az. 029/901-10
(L.S.)
in Vertretung: Dünnes
irNachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.12.
19bis 4.1.1980 während der allgemeinen Dienststunden im ithaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus. mtabaur, den 10.12.1979
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Montabaur zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, Altstadt I' vom 6.9.1972 (1. Änderung) vom 29.11.1979
Der Rat der Stadt Montabaur hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) in Verbindung mit § 5 des Städtebauföiderungs- gesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2318) am 11. Januar 1979 folgende Satzung beschlossen, die durch die Bezirksregierung Koblenz am 15.6.1979 und am 22.11.1979 genehmigt worden ist:
§ 1
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebie- tes „Altstadt I in der Stadt Montabaur vom 6.9.1972 wird wie folgt geändert:
(1) § 1 der Satzung vom 6.9.1972 wird aufgehoben und wie folgt neu gefaßt:
§ 1
In der Stadt Montabaur wird das Gebiet, das umgrenzt wird im Osten
von der Südostecke des Flurstückes 2982/4 entlang der Nordgrenze der Kolpingstraße und der Ostgrenze der Hospitalstraße bis zur Südgrenze des Hausgrundstückes Hospitalstr. 5, von der Süd-, Ost- und Nordgrenze dieses Grundstücks, weiter von der Ostseite der Hospitalstraße bis zum südlichen Grenzpunkt des Flurstückes 5651/5 (Klostergasse), von der südöstlichen und nordöstlichen Grenze dieses Flurstückes, von der Südwestgrenze der Hausgrundstücke Großer Markt Nr. 12 und 10 (Rathaus) deren Verlängerung bis zur Südostseite des Hauses Großer Markt Nr. 8, dessen Südostseite bis zur Nordostseite des Flurstücks 343, von der Nordostseite des Grabens, der durch das Hausgrundstück Großer Markt Nr. 8 verläuft und dessen Verlängerung in die Südostseite des Grundstücks Kleiner Markt Nr. 1 und von dieser Grundstücksseite:
im Norden:
von der Verbindung des östl. Grenzpunktes des Grundstücks Kleiner Markt Nr. 1 mit dem südöstlichen Grenzpunkt des Grundstücks Kleiner Markt Nr. 2, von der Nordseite der Straße
461 - 850 'P 461 . 8 ®]
Anlifunnl An alle Anzeigenkunden I nLlllUliy I u. Manuskripteinsender!
Wir weisen darauf hin, daß in diesem Jahr die Ausgabe Nr. 52 nicht erscheint
Anzeigen- und Redaktionschluß
für die Woche Nr. 51 ist wie üblich. Wenn möglich, senden Sie die Unterlagen bitte einen Tag früher ab, wegen der reichhaltigen Weihnachtspost.
Allen Vereinen Verbänden, Parteien etc. teilen wir mit, daß Weihnachts- und Neujahrsgfückwünsche aus wettbewerbsrechtlichen Öründen nicht mehr im redak- tionillen Teil, sondern ausnahmslos nur als Anzeige eingeschaltet werden können.
Wir bitten um Ihr Verständnis
‘gledabticn und Anzeigenabteilung

