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Montabaur 6/50/79

4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

II. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1 Beschlußfassung über die BebauungsplanänderungAlbert- höhe" als Satzung gern. § 10 BBauG.

2. Beschlußfassung über den BebauungsplanBaumberg" im Stadtteil Eschelbach als Satzung gern. § 10 BBauG.

3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesAlter Galgen" - Umwandlung einer öffentlichen Grünfläche in eine private Grünfläche (Teilbereich) -

4. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung und Ein­leitung eines Umlegungsverfahrens für das BaugebietAlter Galgen" Teil II.

5. Beratung und Beschlußfassung über überplanmäßige Ausgaben

6. Beratung und Beschlußfassung über einHaus der Jugend"

7. Beratung und Beschlußfassung über die Hauptsatzung der Stadt Montabaur

8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen.

5430 Montabaur, 11. Dez. 1979

Mangels, Bürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung fin­det am Montag, dem 17. Dez. 1979 um 18.00 Uhr im Sitzungs­saal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 17. Dez. 1979 um 19.30 Uhr in der GaststätteZur Brücke" im Stadtteil Eschelbach statt. Zu Be­ginn sind interessierte Eschelbacher Bürger herzlich eingeladen.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG-FRAKTION Am Montag, dem 17. Dez. 1979 findet von 19.00 - 20.00 Uhr in der Gaststätte Wolf in Montabaur-Eschelbach eine Bürgersprech­stunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.

Stadtverwaltung Montabaur

Umlegungsausschuß

Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentiche Auslegung der Umlegungskarte für die Baulandumlegung Bornwiese II", 2. Teil Gemarkung Eigendorf.

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietBornwiese II, 2. Teil", durch Beschluß vom 6.12.1979 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Die Umlegungskarte liegt in der Zeit vom

22. Dezember 1979 bis einschl. 21. Januar 1980 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Gelbach­straße 9, Zimmer Nr. 7, während der Dienststunden öffentlich aus.

Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffen­der Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbe­lehrung zugesandt.

Montabaur, den 7. Dez. 1979

Rohrbacher, Verm.Dir.

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Stadt Montabaur - Umlegungsausschuß -

Geschäftsstelle Katasteramt Montabaur

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur hat am 6. Dez. 1979 für einen Teil des UmlegungsplanesAlter Galgen" Ge­markung Montabaur, die Unanfechtbarkeit beschlossen. Als Tag der Unanfechtbarkeit gilt der 14.12.1979.

Ausgenommen von der Unanfechtbarkeit sind die

mtabaur

. und

Ordn.Nr. 1 mit dem Zuteilungsgrundstück 85 der Flur 45, die

Ordn.Nr. 13 mit den Einlagegrundstücken 4375, 4376, 4377

134/4379, 86/4380 der Flur 34 und dem Zuteilung! grundstück 84 der Flur 45. 1

irGesamtt (stsetzung Hindert u

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannl gegeben.

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten! die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 15.12.[ 1979 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustafi durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen RechtszustJ ersetzt.

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Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der , neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteiltenl

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Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 31.12.1979 dej inach ^

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, anzuzeige^ damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitz anzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolge kann.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskataj sters wird bei den.zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd.Nr. 11 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplanl wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeicl nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der UnJ anfechtbarkeit fällig werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzungj der Stadt Montabaur für das Jahr 1979 vom 10.12.1979

Der Stadtrat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung| Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Naclf tragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigungduj die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 4.12,1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um

DM

DM

und damit der Gesamtbetrag dl Haushaltsplanes einschl. derNJ träge

gegenüber bisher auf nunmelwl

DM

DM festgeset

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT

die Einnahmen

539.600,- die Ausgaben

9.989.500,-

10.529.100/

10.529.100,

539.600,-

9.989.500,-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT

die Einnahmen

957.850,- die Ausgaben

11.419.700,-

10.461.850,1

1O.461.850j

957.850,-

11.419.700,-

idieindeor erfor ijshaushal !u 1979 w

dem kre< jagen in H 130 Monta

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der LeistungspflicJ tige bis einschl. 31.12.1979 auf das Konto der Verbandsgemef de Montabaur, Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Westerwalif in Montabaur unter AngabeBU Alter Galgen" den fälligen Betrag eingezahlt, oder mit der Stadt Montabaur Vereinbarim| über die Tilgung getroffen hat.

Montabaur, den 11. Dez. 1979 Stadtverwaltung Umlegungsausschuß

Rohrbacher, Vors, des Umlegungsausschusses

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