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I übrigen durch eine erhöhte Bezuschussung, die im Zusammen- I han g m jt dem Wirtschaftswegebau erfolgt (21.000,- DM).
Hauptsatzung beschlossen
Oer Ortsgemeinderat beschloß den von der Verbandsgemeinde- , ver waltung vorgelegten Entwurf der Hauptsatzung.
Der Erlaß einer neuen Hauptsatzung wurde notwendig, weil die Änderung der Gemeindeordnung Auswirkungen auf den Inhalt der Hauptsatzung hatte. Aber auch die Entscheidung des Verbandsgemeinderates, ab 1.1.1980 statt des Amtsblattes ein Wochenblatt zum Bekanntmachungsorgan zu bestimmen, erfor- [ derte Änderungen in der Hauptsatzung, die im Interesse der besseren Übersichtlichkeit vollständig neu gefaßt wurde.
Der Ortsgemeinderat hat in der Hauptsatzung festgelegt, daß ab ,1.1980 die öffentlichen Bekanntmachungen im Wochenblatt I der Verbandsgemeinde Montabaur erfolgen.
Dieses wird jedem Haushalt kostenlos zur Verfügung gestellt.
{Geschäftsordnung für den .. Ortsgemeinderat beschlossen
Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung ist die Dauer der Geschäftsordnung auf die jeweilige Wafflzeit des Ortsgemeinderates beschränkt. Sollte innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Wahlzeit durch den Ortsgemeinderat eine neue Geschäftsordnung nicht beschlossen werden, so sieht das Gesetz vor, daß für diesen Fall die Mustergeschäftsordnung, die der Minister des Innern bekanntgemacht hat, Geltung erlangt.
Aus diesem Grunde sah sich der Ortsgemeinderat zu Beginn der neuen Legislaturperiode veranlaßt, eine neue Geschäftsordnung zu beschließen.
Die Geschäftsordnung enthält insbesondere Regelungen über den Ablauf von Sitzungen sowie über die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder.
Erhebung von Vorausleistungen für die Herstellung der Rheinstraße und der Moselstraße beschlossen
Einen weiteren Tagesordnungspunkt stellte die Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von Vorausleistungen für die Herstellung der Rhein- und Moselstraße dar.
Es wurde ein entsprechender Beschluß gefaßt. Dieser sieht vor, daß gemäß § 12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen von den Anliegern der Rheinstraße und der Moselstraße Vorausleistungen in folgender Höhe erhoben werden:
Grundstücke bis 700 qm 2.Ö00,- DM
Grundstücke bis 800 qm 3.000,- DM
Grundstücke bis 1.0000 qm 3.500,-DM Grundstücke über 1.000 qm 4.000,-- DM
Verzicht auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden sowie Verzicht auf die Einbeziehung von Steuerkleinbeträgen beschlossen
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und damit verbundener erheblicher Zeit- und Kostenersparnis wurde von seiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur angeregt, auf die jährliche Erteilung von Steuerbescheiden sowie auf die Einbeziehung von Steuerkleinbeträgen zu verzichten. Der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur waren Analysen über die zu erwartende Zeit- und Kostenerparnis beigefügt. Der Ortsgemeinderat stimmte nach abschließender Beratung der Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu. Dieser Beschluß sieht konkret folgendes vor:
!■ Vom Haushaltsjahr 1981 an erfolgt die Festsetzung der Grundbesitzabgaben und der Hundesteuer nicht mehr in v einem jährlichen schriftlichen Steuerbescheid, sondern durch öffentliche Bekanntmachung.
2. Die Ortsgemeinde Holler verzichtet ab 1981 auf die Geltendmachung von Steueransprüchen einschl. sonstiger Forde
rungen, wenn die jährliche Gesamtforderung 5,- DM nicht übersteigt.
Achtung, Jahrgang 1930
Der Jahrgang 1930 sowie der Schuljahrgang 1930 treffen sich am Freitag, dem 30.11.1979, 20 Uhr in der Gastwirtschaft Heibel, Inh. Manfred Pehl, Holler. Auch die in Holler zugezogen sind, sind dazu eingeladen.
BrennholzbestalDung
Der Bedarf an Brennholz ist bis zum 10. Dez. 1979 bei der Ortsgemeinde Holler anzumelden.
Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, damit die Revierförste- rei entsprechend disponieren kann.
Molsberger, Ortsbürgermeister
IValaktion „Unser neuer Spielplatz"
Hallo Kinder,
im Frühjahr 1980 soll der neue Holzspielplatz am Sportplatz gebaut werden, und zwar so, daß er Euch gefällt und Ihr toll spielen könnt.
Auf Beschluß des Ortsgemeinderates lade ich alle Hollerer Jungen und Mädchen bis zum 13. Lebensjahr ein, an einer Malaktion „Unser neuer Spielplatz" mitzumachen.
Was muß man tun? Ihr könnt einzelne Spielgeräte oder einen ganzen Spielplatz malen. Jeder darf ein Bild abgeben, DIN A 4 oder DIN A 3 groß.
Wann muß man abgeben? Bis zum 20. Dezember 1979 habt Ihr Zeit. Das Bild kann bei mir oder bei Herrn Rüffin , Moselstraße 1, der auch die Aktion angeregt hatte, abgegeben werden. Alle Bilder werden im Januar im Jugendheim ausgestellt.
Jedes Kind, das sich beteiligt, erhält eine schöne Belohnung. Vergeßt nicht, auf die Rückseite Eures Bildes Eure Anschrift zu schreiben.
Ich wünsche Euch viele Ideen und große Freude beim Malen,
Euer Ortsbürgermeister
Peter Molsberger
STAHLHOFEN:
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am Freitag, dem 7. Dezember 1979, 20.30 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26. Okt. 1979
2. Ergänzungswahl zum Rechnungsprüfungsausschuß vom 26. Oktober 1979.
3. Beratung und Beschlußfassung über die Anbringung von Halteverbotsschildern in der Ringstraße
4. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1978 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1978.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im oberen Wiesengrund".
6. Verschiedenes.
a) Auswirkungen der Steueränderungsgesetze 1979
b) Aufstellung eines Postbriefkastens an der neuen Bushaltestelle
c) Sonstiges.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 8. Sept.1979
2. Beratung und Beschlußfassung über die Kündigung einer Mietwohnung.
3. Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage
4. Beratung und Beschlußfassung über evtl. Zuschüsse für Bauten des F.S.V. Gelbachtaler Sportfreunde auf Grund der bisher behandelten Anträge.

