Montabaur 20/48/79
Brennholzerwerb in Selbsterwerbung möglich !
Im Vorderen Glasbornsberg, Abt. 3 (In der Mark), sind noch in einem jungen Buchenbestand Schneebruchschaden aus vergangenem Winter aufzuarbeiten. Interessenten können sich beim Ortsbürgermeister und bei Revierförster Henkes in Horbach melden, unter dessen Anweisung und Aufsicht die Aufräumungsarbeiten durchgeführt werden. Auch Auswärtige können mitmachen. Tel. Nr. 06439/382.
Nikolausfeier in Daubach
Unsere Nikolausfeier findet am Donnerstag, 6. Dez. 1979, um 17.00 Uhr im Saale Haus Westerwald statt. Tüten- und Nikolausnachrichten können bei Frau Marga Sandmann und Frau Inge Hahn abgegeben werden. Zur Feier sind alle kleinen und großen Bürger herzlich eingeladen.
Frink, Ortsbürgermeister
Ausgabe der Weihnachtsbäume
Am Mittwoch, 12.12.1979, 16.00 Uhr, werden im Hof des Ortsbürgermeisters die Weihnachtsbäume für die Bürger 'der Ortsgemeinde abgegeben.
M.G.V. „Frohsinn", Daubach
Herbstkonzert am Samstag, dem 1. Dez. 1979, 20.00 Uhr, im Haus Westerwald in Daubach.
Es wirken mit:
Frauenchor Eppenrod M.G.V. Frohsinn, Hübingen M.G.V. Wohlgemuth , Ettersdorf Chorgemeinschaft Daubach - Stahlhofen.
Alle Freunde des Gesangs sind herzlich eingeladen.
Am FREITAG, dem 30. Nov. 1979 , 20.30 Uhr, Auszahlung der Sparbeträge im Haus Westerwald, Daubach.
HOLLER:
Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 15.11. 1979 unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 in Verbindung mit § 12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 7. August 1978 beschlossen, von den Anliegern der . Rhein- und Moselstraße Vorausleistungen zu erheben in folgender Höhe:
Grundstücke bis 700 qm DM 2.000,-
Grundstücke von 700- 800 qm DM 3.000,- Grundstücke von 800- 1000 qm DM 3.500,- Grundstücke über 1.000 qm DM 4.000,-
Die Anlieger der o.a. Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Heranziehung zu Vorausleistungen in nächster Zeit erfolgt.
Holler, den 20. Nov. 1979 Molsberger, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.11.1979 unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Ortsgemeinde
Holler vom 7. August 1978 die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung
| übrigen hang mi
Bezeichnung
verlaufend von bis Klassifizierung
Siegstraße
von Einmündung L Fahrbahn, s I 326 bis Haus Roth entwässerüng, SJ steige, StraßenbeleuJ
tung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o.a. Erschließungsan- läge der 1.1.1978.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlage werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in der nächJ Zeit erfolgt.
Holler, den 27. Nov. 1979 Molsberger, Ortsbürgerm.
Hauungs- und Kulturplan 1980 beschlossen In seiner Sitzung am 15.11.1979 beschloß der Ortsgemeinderal den Hauungs- und Kulturplan in der vorgelegten Form. Dieser! sieht für das Forstwirtschaftsjahr 1980 einen Holzeinschlag vog 830 f m vor.
Im einzelnen sollen eingeschlagen werden:
Eiche 35 fm
Buche 80 fm
Fichte 615fm
Kiefer 100 fm
Die Einnahmen aus Holzverkauf, Nebennutzung etc. werden auf 91.090,- DM geschätzt. Die zu erwartenden Ausgaben wurl den mit 76.706,- DM veranschlagt. Es ist somit für das Forstwil schaftsjahr 1980 mit der Erzielung eines Überschusses in Höhe! von 14.384,- DM zu rechnen.
Nachtragshaudialtssatzung und Nachtragshaushaltsplan für 1979 beschlossen
Der Ortsgemeinderat stimmte der von der Verbandsgemeinde-J Verwaltung Montabaur vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung[ und dem Nachtragshaushaltsplan zu. Der Nachtragshaushaltsplan sieht folgende Änderungen vor.
Der Ansatz im Verwaltungshaushalt erhöht sich in der Einnahl und in der Ausgabe um jeweils 2.000,- DM. Der Gesamtbetrag! der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt beläuft sich mithin auf jeweils 574.000,- DM.
Die Erhöhungen im Vermögenshaushalt belaufen sich in der Einnahme und in der Ausgabe auf jeweils 58.500,- DM. Der Gl samtbetrag des Haushaltsplanes für den Vermögenshaushalt in| der Einnahme und in der Ausgabe beläuft sich daher auf 1.054.800,- DM.
Des weiteren sieht der Nachtragshaushaltsplan eine Erhöhung im Bereich der Festsetzung des Gesamtbetrages der Kredite un|
5.500, - DM auf nunmehr 148.800,- DM vor. Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde durch zusätzliche lnvesti-| tionsmaßnahmen erforderlich.
Im Verwaltungshaushalt erhöhte sich das Nachtragsvolumen nur geringfügig.
Durch Einsparungen bei verschiedenen Haushaltsansätzen (Au| gaben) wurde die Gemeinde in die Lage versetzt, dem Vermög haushalt nunmehr insgesamt 191.000,- DM zuzuführen. Diesstellteine Erhöhung gegenüber dem bisherigen Ansatz uml 3.000,- DM dar. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermoj genshaushaltes erreichen aufgrund der Steigerung von jeweils j
58.500, - DM ein Gesamtvolumen von 1.054.800,- DM. Die Erhöhung des Gesamtvolumens im Vermögenshaushalt resul’l tiert aus dem Kauf eines Kleinschleppers sowie durch die Ml Bau von Wirtschaftswegen entstandenen Mehrkosten. DieentT standenen Mehrausgaben werden insbesondere finanziert durci die Mehreinnahmen im Bereich der Zuführung vom Verwaltw haushalt (3.000,- DM), Entnahme aus der allgemeinen Ruckltf (27.000,- DM).
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt (5.500,- DM) undi|
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