glieder unserer Gemeinden einlädt.
Montabaur 16 / 48 / 79
zu erteilen. Der Beschlußfassung der Haushaltsrechnung .. . , ...... .. „ , .
und der Entlastungserteilung ging eine Prüfung der Jahresrechnung Verkauft werden zugunsten der Mission selbstgebastelt, GeJ durch den Rechnungsprüfungsausschuß voraus. s,ande / Weihnachtsschmuck, Tee aus Sn Lanka und selbs„.J
ständlich gibt es auch Kaffee und Kuchen.
Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes beschlossen
Im Hinblick auf die Auswirkungen der Steueränderungsgesetze beriet der Ortsgemeinderat über eine mögliche Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes. Der Ortsgemeinderat kam hierbei zu dem Ergebnis, daß eine Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes die Finanzstärke der Gemeinde nicht in Frage stellt. Es wurde daraufhin beschlossen, den Gewerbesteuerhebesatz für das Haushaltsjahr 1980 auf 280 v.H. festzusetzen.
Berechnungen der Verbandsgemeindeverwaltung haben ergeben, daß trotz der Senkung des
Gewerbesteuerhebesatzes von 300 v.H. auf 280 v.H. gegenüber dem Jahr 1979 Mehreinnahmen von 11.000,- DM zu erwarten sind.
Zwar fällt die bisher erhobene Lohnsummensteuer weg und . das Aufkommen der Gewerbesteuer vermindert sich.
Dem steht aber gegenüber eine Senkung der von der Ortsgemeinde zu zahlenden Gewerbesteuerumlage. Außerdem erhöht sich die Einnahme der Ortsgemeinde aus ihrem Anteil aus der Einkommensteuer.
GIROD:
Tongrube „Eisbach"
Die Tongrube „Eisbach"der Fa. Agrob, Meudt, in Girod, liegt zur Zeit still.
Dort wird nicht gefördert.
Es ist in zunehmendem Maße festzustellen, daß einige Bürger diese vorübergehende Stillegung nutzen, um ihren Müll loszuwerden. Das gleiche gilt für den Mühlenweg entlang des Bachlaufes. Von seiten der Fa. Agrob wird in Zukunft jede Person angezeigt, die auf dem Betriebsgelände Schutt und Unrat ablagern.
Leber, Ortsbürgermeister
Schutzpolizeiinspektion informiert
In der Nacht vom 20./21.11.1979 wurden an einem in der Bergstraße abgestellten Pkw Beschädigungen vorgenommen. So wurde u.a. die Motorhaube mit Gewalt geöffnet und der Motor leicht beschädigt.
Wer diesbezüglich sachdienliche Hinweise machen kann, wende sich bitte an die Schutzpolizeiinspektion Montabaur, Tel. 02602/5011.
Sauberer Friedhof
Mit Bedauern mußte in letzter Zeit wiederholt festgestellt werden, daß leere Zigarettenpäckchen, Zigarettenkippen, Kaugummipapier etc. vor der Friedhofshalle, auf dem Haupteingang zum Friedhof, auf den Rasenflächen und auf dem Parkplatz vor dem Friedhof hingeworfen werden. Gemäß unserer Friedhofsordnung ist dieses streng verboten. Es entspricht in keiner Weise der Würde des Ortes, wo unsere Totert ruhen, daß man hier gedankenlos Abfälle hinwirft. Unsere Friedhöfe waren bisher vorbildlich in Ordnung, dies soll auch in Zukunft so bleiben. Deshalb meine eindringliche Bitte an alle Mitbürger unserer Gemeinde, vor allem an unsere Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten: Helfen Sie mit, daß unsere Friedhöfe das bleiben, was sie bisher waren nämlich eine Stätte der Ordnung, der Ruhe und des Friedens.
Leber, Ortsbürgermeister
GR0SSH0LBACH:
Am 9.12.1979 findet ab 14.00 Uhr im Pfarrheim Großholbach ein Weihnachtsbasar statt, zu dem der Mittwochsclub unter der Leitung von Andrea Beck und Bernd Göbel alle Gemeindemit-
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeora nung für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S 4I9) folge! Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigul der Kreisverwaltung als Aufsichtsbehörde vom 20.11. 1979 h| mit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushalt! planes einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr
DM DM festgesetzt
a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen 35.000,- 340.000,-
die Ausgaben
35.000,- 340.000,-
375.000,-
375.000,-
b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen 25.000,- 616.500,-
die Ausgaben
25.000,- 616.500,-
641.500,-
641.500,-
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigenl Festsetzung in Höhe von 184.000,- DM um 28.500,- DMerh| und damit auf 212.500,- DM neu festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung io Höhe von 200.000,1 um 34.000,- DM erhöht und damit auf 234.000,- DM neufej gesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II.
GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZIJ Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3J Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVl S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der! Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausenj das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt:
II.
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigui'j
in Höhe von 21 . 000 ,-DM
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 28.500,-- DM.
5430 Montabaur, den 20.11.1979 . A.iftraoe- Meckell
Kreisverwaltung des . Aufträge.
Westerwald kreises Abt 1 Az.029/901-1- (L.S.)
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Jl 1979 bis 13.12.1979 während der allgemeinen Dienststun fj im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus. Görgeshausen, den 26.11.1979 Ortsgemeindeverwaltung
Görgeshausen
(L.S.) Herz, Ortsbürgermeistef
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GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung 1 der Ortsgenreinde Görgeshausen für das Jahr 1979 vom 26 Itl 1979
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