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Iffentliche Bekanntmachung
rie nächste Sitzung des Stadtrates findet am
DONNERSTAG, dem 29. Nov. 1979 um 18.00 Uhr im Sitzungs-
Lides Rathauses statt.
(agesordnung [ÖFFENTLICHE SITZUNG
| Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaus- haltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979
| Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines langfristigen Kredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1979
, Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anre - gungen zum Bebauungsplanentwurf „Altstadt II" im Rahmen des Offenlegungsverfahrens gern. § 2 Abs. 6 BBauG
, Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Altstadt II" als Satzung gern. § 10 BBauG Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Eichwiese" (Änderung der Zuwegung)
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung „Schul- und Sportzentrum" im Rahmen der Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG
(?. Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung „Schul- und Sportzentrum" als Satzung gern. § 10 BBauG [8. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf „Schneidmühle"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Offenlage gern. § 2a (6) BBauG
Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Flächenbeitrages für das Baugebiet „Bornwiese II" im Stadtteil Eigendorf
|10.Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Umlegungsverfahrens gern. § 46 (1) BBauG für das Baugebiet • „Baumberg" im Stadtteil Eschelbach
[11.Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld" I" , 2. Abschnitt.
-Zulassung von Satteldächern und Walmdächern- 12.Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung von Maßnahmen am Sportplatz im Stadtteil Horressen ^.Beratung und Beschlußfassung über die kostenfreie Benutzung der Parkgarage an den verkaufsoffenen Samstagen vor Weih- jtachten 1979 (Antrag der CDU-Fraktion)
jl4.Beratung und Beschlußfassung über die Einholung eines Verkehrsgutachtens für die direkte Anbindung der L 313 (Eschel- bachei Str.) an die B 255 (Antrag der SPD-Fraktion)
^.Beratung und Beschlußfassung über die Resolution der SPD- Fraktion an den Rat der Verbandsgemeinde Montabaur auf Wiedereinführung des Amtsblattes der Verbandsgemeinde
Montabaur
^•Beratung und Beschlußfassung über die Einholung eines ^ßchtsgutachtens über das amtliche Bekanntmachungsor- 9an der Stadt Montabaur (gemeinsamer Antrag der FWG- und
sp D-Fraktionen)
17.Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes, Bekanntgaben,Anfragen 5430 Montabaur, 16. Nov. 1979
Mangels, Bürgermeister
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU-FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 26. Nov. 1979 um 18.00 Uhr im Sitzungs saal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD-FRAKTION:
Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 26. Nov. 1979 um 19.30 Uhi in der Gaststätte „Zur Brücke" in Montabaur-Eschelbach statt. Alle interessierten Bürger von Eschelbach sind hierzu herzlich eingeladen.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG-FRAKTION:
Am Montag, dem 26. Nov. 1979 findet von 19.00 - 20.00 Uhi in der Gaststätte „Pohlmann" in Horressen eine Bürgersprechstunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Parkgarage „ Konrad-Adenauer-Platz" vom 14. Nov. 1979
Der Rat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.9.
1979 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1.8.1977 (GVBI. S. 273) sowie der §§ 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) i.d.F. vom 2.9.1977 (GVBI. S. 306), folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
GELTUNGSBEREICH
Diese Satzung gilt für die Parkgarage „Konrad-Adenauer-Platz". Die Stadt Montabaur stellt die Anlagen der Parkgarage der Öffentlichkeit zur Verfügung, um damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Bereich der Altstadt sicherzustellen.
Zu den Anlagen der Parkgarage gehören die unterirdische Parkebene, die Zu- und Ausfahrten sowie die Treppenanlagen.
§2
GEMEINGEBRAUCH
Einwohner und Besucher der Stadt Montabaur sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt, Personenkraftwagen bis zu einer Höhe von 2,00 m auf den vorhandenen und mit Gebührenautomaten versehenen Flächen in der Parkgarage abzustellen. Von der Benutzung sind solche Fahrzeuge ausgeschlossen, die zum Transport feuergefährlicher Stoffe oder ätzender Chemikalien dienen oder die mit Explosionsstoffen beladen sind.
§3
GEBÜHRENPFLICHT
(1) Die Stadt Montabaur erhebt für die Benutzung der Parkgarage und die Bereitstellung der Gebührenautomaten eine Parkgebühr.
(2) Der Gebührenpflicht unterliegen Halter und Fahrer der in der Parkgarage abgestellten Fahrzeuge und zwar auch dann, wenn die Fahrzeuge unberechtigterweise in der Parkgarage abgestellt worden sind.

