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Iffentliche Bekanntmachung

rie nächste Sitzung des Stadtrates findet am

DONNERSTAG, dem 29. Nov. 1979 um 18.00 Uhr im Sitzungs-

Lides Rathauses statt.

(agesordnung [ÖFFENTLICHE SITZUNG

| Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaus- haltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haus­haltsjahr 1979

| Beratung und Beschlußfassung über die Aufnahme eines lang­fristigen Kredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1979

, Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anre - gungen zum BebauungsplanentwurfAltstadt II" im Rahmen des Offenlegungsverfahrens gern. § 2 Abs. 6 BBauG

, Beratung und Beschlußfassung über den BebauungsplanAlt­stadt II" als Satzung gern. § 10 BBauG Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesEichwiese" (Änderung der Zuwegung)

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und An­regungen zur BebauungsplanänderungSchul- und Sportzen­trum" im Rahmen der Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG

(?. Beschlußfassung über die BebauungsplanänderungSchul- und Sportzentrum" als Satzung gern. § 10 BBauG [8. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent­wurfSchneidmühle"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Offenlage gern. § 2a (6) BBauG

Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Flächenbeitrages für das BaugebietBornwiese II" im Stadt­teil Eigendorf

|10.Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Um­legungsverfahrens gern. § 46 (1) BBauG für das Baugebiet Baumberg" im Stadtteil Eschelbach

[11.Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesHimmelfeld" I" , 2. Abschnitt.

-Zulassung von Satteldächern und Walmdächern- 12.Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung von Maßnahmen am Sportplatz im Stadtteil Horressen ^.Beratung und Beschlußfassung über die kostenfreie Benutzung der Parkgarage an den verkaufsoffenen Samstagen vor Weih- jtachten 1979 (Antrag der CDU-Fraktion)

jl4.Beratung und Beschlußfassung über die Einholung eines Ver­kehrsgutachtens für die direkte Anbindung der L 313 (Eschel- bachei Str.) an die B 255 (Antrag der SPD-Fraktion)

^.Beratung und Beschlußfassung über die Resolution der SPD- Fraktion an den Rat der Verbandsgemeinde Montabaur auf Wiedereinführung des Amtsblattes der Verbandsgemeinde

Montabaur

^Beratung und Beschlußfassung über die Einholung eines ^ßchtsgutachtens über das amtliche Bekanntmachungsor- 9an der Stadt Montabaur (gemeinsamer Antrag der FWG- und

sp D-Fraktionen)

17.Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegen­heiten

2. Verschiedenes, Bekanntgaben,Anfragen 5430 Montabaur, 16. Nov. 1979

Mangels, Bürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU-FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 26. Nov. 1979 um 18.00 Uhr im Sitzungs saal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD-FRAKTION:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 26. Nov. 1979 um 19.30 Uhi in der GaststätteZur Brücke" in Montabaur-Eschelbach statt. Alle interessierten Bürger von Eschelbach sind hierzu herzlich einge­laden.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG-FRAKTION:

Am Montag, dem 26. Nov. 1979 findet von 19.00 - 20.00 Uhi in der GaststättePohlmann" in Horressen eine Bürgersprech­stunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Stadt Montabaur über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Parkgarage Konrad-Adenauer-Platz" vom 14. Nov. 1979

Der Rat der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.9.

1979 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) in Verbindung mit § 34 Abs. 4 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1.8.1977 (GVBI. S. 273) sowie der §§ 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) i.d.F. vom 2.9.1977 (GVBI. S. 306), folgende Satzung beschlossen, die nach Ertei­lung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

GELTUNGSBEREICH

Diese Satzung gilt für die ParkgarageKonrad-Adenauer-Platz". Die Stadt Montabaur stellt die Anlagen der Parkgarage der Öffentlichkeit zur Verfügung, um damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Bereich der Altstadt sicherzustel­len.

Zu den Anlagen der Parkgarage gehören die unterirdische Parkebene, die Zu- und Ausfahrten sowie die Treppenanlagen.

§2

GEMEINGEBRAUCH

Einwohner und Besucher der Stadt Montabaur sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt, Personenkraft­wagen bis zu einer Höhe von 2,00 m auf den vorhandenen und mit Gebührenautomaten versehenen Flächen in der Parkgarage abzustellen. Von der Benutzung sind solche Fahrzeuge ausge­schlossen, die zum Transport feuergefährlicher Stoffe oder ätzender Chemikalien dienen oder die mit Explosionsstoffen beladen sind.

§3

GEBÜHRENPFLICHT

(1) Die Stadt Montabaur erhebt für die Benutzung der Parkga­rage und die Bereitstellung der Gebührenautomaten eine Park­gebühr.

(2) Der Gebührenpflicht unterliegen Halter und Fahrer der in der Parkgarage abgestellten Fahrzeuge und zwar auch dann, wenn die Fahrzeuge unberechtigterweise in der Parkgarage abgestellt worden sind.