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L Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Lesbei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder Urningen diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie Jk schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Ipiächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinleitendgemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- Ibegründen soll, ist darzulegen,
Inilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Gering und die Bekanntmachung des Flächennutzungspla- loder der Satzung.
■eVerletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe ( § 22, Abs. 1 GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( § 34 GemO)
Lbeachtlich , wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach fcfföffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- lerTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen Inen,gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern rder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend acht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Jeinland-Pfalz, - GemO - vom 14.12,1973 ( GVBI. S, 419) letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung jGemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. (GVBI.S. 77o)
isPlangebiet umfaßt folgende Flurstücke;
|UR 1
[URSTÜCKE: 1, 2, 3, 6/1,6/2, teilw,, 12, 1 3, 14, 15, 17,
1 8,19, 20, 21,22 teilw., 25, 26, 27, 28,
29 teilw., 3o, 31,32, 33,, 34, 35, 36 37, 38/1, 38/2, 39/1,39/2, 39/3, 40, 41, 42, 43, 44/1, 44/2, 45, 46, 47/1,47/2, 48, 49, 50, 51,52, 53, 54/1,54/2, 55/1, 55/2, 56/1,56/2, 57,
58, 59/1,59/2, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71 /1,71 /2, 72/1,72/2, 80, 81 /1, 81 12 , 82, 83, 84, 85, 86, 87
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pSTÜCKE: 1 56 teilw., 1 57, 1 58 teilw., 162/2 teilw.
Simmern,den 29.1o.1979 Schneider, Ortsbürfjermeister
nicht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 2o.1o.1979
)t: Verpflichtung 2 neuer .Ratsmitglieder
Irtsbür germeist er Schneider verpflichtete die auf der CDU—Liste (Hchgerückten Ratsmitglieder Johannes Ferner und Monika Pristmann und wies sie auf die Pflichten hin, die sich aus ihrem Imt ergeben.
tuvor hatten Ortsbürgermeister Schneider und der I. Beigeord- PeKarl Hoppe ihr Mandat als Ratsmitglied niedergelegt, nOrtsgemeinderat Simmern sind nun 3 Frauen vertreten.
[02: Endgültige Gestaltung des Parkplatezs am Sportplatz_
P 6 Ratsmitglieder hatten sich an Ort und Stelle eingefunden p konnten sich über die bisher durchgeführten Arbeiten in- (ormieren. Die noch lagerndenBordsteine werden am unteren pde des Parkplatzes in Beton versetzt.
P'e Kosten für die bisherigen Arbeiten belaufen sich auf p5,2oo,oo DM und liegen mit 2.ooo,oo DM unter dem Kostenanschlag,
Damit die Sicbtf lächen zur Kreisstraße frei bleiben, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, rechtsiund links der Zu - bzw. Ausfahrt Rohrpfosten anzubringen,
Ferner sollen an der nördlichen Grenze des Parkplatezs Strauch er in Eigenleistung angepflanzt werden
Das Sportplatzgelände erhält eine Zufahrt ab der Zuwegung zu dem Hundeübungsplatz unterhalb der Umkleideräume, so daß ein Überfahren des Spielgeländes bis zu den vorgenannten Räumen nicht mehr erforderlich wird
TO 3: Verpachtung Gemeindegrundstück am Sportplatz an Hundesportverein
Einer Verpachtung hatte der Ortsgemeinderat bereits zugestimmt. Einzelheiten waren noch festzulegen. Einstimmig wurde besch lossen:
1 Die Pachtdauer wird auf 10 Jahre festgelegt und endet am 31.12 1989
2 Ein Pachtzins wird nicht erhoben.
3, Mit der Einzäunung des Grundstückes ist die Ortsgemeinde einverstanden.
4 Der Errichtung von Aufbauten, wie Geräteraum und Hundeboxen wird zugestimmt, wofür eine Baugenehmigung zu beantragen ist
5. Eine Überprüfung bzw Änderung der Übungsstunden, die mit einem Vorbescheid des Kreisbauamtes für den bisherigen Hundeübungsplatz festgelegt waren, behält sich der Ortsgemeinderat vor, sobald eine Bebauung des in Planung sich befindlichen Neubaugebietes "In der Trift" erfolgt ist
Durch diese Bebauung rückt der Ortsbereich näher an den Hundeübungsplatz.
TO 4: Gestattung des Waldspielplatzes in der verlängerten Waldstraße
Über 1 Jahr hatte sich der Ortsgemeinderat und der Ausschuß für Ortsverschönerung mit der Gestaltung des Waldspielplatzes befaßt. Einige Spielplätze wurden besichtigt. Die Kinder beteiligten sich ebenfalls an der Gestaltung, Die Planung wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung erstellt.
Eine Ausschreibung, an der sich 5 Firmen beteiligten, ergab, daß das günstigste Angebot für alle Arbeiten und eine Vielzahl von Spielgeräten bei 1o5,1 89,oo DM lag,
Alle Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, diese Summe nicht auszugeben, zumal im Haushaltsplan 1979 nur 3o.ooo,oo DM veranschlagt sind.
Einstimmig wurde beschlossen, für die Entwässerung und für die Erdarbeiten (einschl, das Anlegen der Fußwege im Bereich des Spieiplatzgeländes) für die Errichtung einer Holzbrücke ab dem Fußweg im Neubaugebiet "Im Altegarten", für gärtnerische Arbeiten, für die Einzäunung und für einige Spielgeräte sowie 2 , Sitzgruppeh insgesamt 55.ooo,oo DM auszugeben.
Die Firma Mondorf aus Leuterod, die das günstigste Angebot * abgegeben hatte, erhielt den Auftrag und wird in der ersten Hälfte des Monats November mit den Erdarbeiten beginnen. Mit . der Fertigstellung ist im Frühjahr'zu rechnen, da bei einigen Spielgeräten Lieferzeiten bestehen.
In dem Betrag von 55.ooo,oo DM sind 1o.ooo,oo DM enthalten, die für Anschaffung von Materialien zur Errichtung einer Rundhütte und Spielgeräten in Eigenleistung vorgesehen sind.
Im Nachtragshaushaltsplan 1979 soll der Differenzbetrag von 25.ooo,oo DM veranschlagt werden.

