Montabaur 10/44/79
Ausbau der Gartenstraße
Augen zu führen, Einwohner die Sachbeschädigungen an dieser oder anderen gemeindlichen Einrichtungen beobachten, werden um Mitteilung an die Ortsgemeindeverwaltung gebeten. Die Hinweise werden vertraulich behandelt.
AUS DER ARBEIT DES ORTSGEMEINDERATES
In der letzten Sitzung am 15.1o.1979 hatte der Ortsgemeinderat eine umfangreiche Tagesordnung zu absolvieren. Es wurden hierbei u„a. folgende Beschlüsse gefaßt:
Hauungs- und Kulturplan 1980
Nach Vortrag und Erläuterung durch den zuständigen Revierbeamten verabschiedete der Ortsgemeinderat einstimmig den Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1980, der mit einem voraussichtlichen Überschuß von 1,635,oo DM abschließt. Der Rat würdigte dabei anerkennend das Bemühen des Revierbeamten, wie in den vergangenen Jahren trotz schwieriger Verhältnisse aus dem Gemeindewald noch einen Überschuß zu erwirtschaften.
Hauptsatzung der Ortsgemeinde
Einstimmig beschloß der Rat den vorgelegten Entwurf der Hauptsatzung für die Ortsgemeinde. Der Erlaß einer neuen Haupt Satzung war erforderlich, weil sich aus der Änderung der Gemeindeordnungauch Konsequenzen für die Hauptsatzung ergaben, Außerdem bedingte die Änderung der Bekanntmachungsform eine Neufassung der Hauptsatzung.
Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat
Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Ortsgemeinderat seine Geschäftsordnung Sie beinhaltet Regelungen über die Einberufung von Ratssitzungen und über ihren Ablauf. Nach der Gemeindeordnung ist die Geschäftsordnung zu Beginn einer jeden Legislaturperiode zu beschließen, anderenfalls gilt nach einer Karenzzeit von 6 Monaten die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums.
Wahl der Ausschußmitglieder und Stellvertreter
Nachdem der Rat eingangsnbeschlossen hatte, die Wahlen in offener Abstimmung durchzuführen, wurden folgende Personen zu Mitgliedern und Stellvertretern gewählt:
Mitglied: Stellvertreter
a) Haupt- und Finanzausschuß
Josef Marx Renate Klaß Burkhard Schüler
Günter Maschke Bernhard Isbert Peter Labonte
b) Rechnungsprüfungsausschuß
c) Umlegungsausschuß Vorsitzender
juristisches Mitglied:
Ratsmitglied
n
Bewerter von Grundstücken
Edmund Klaß Bernhard Isbert
Peter Labonte
Vermessungs-Dir. Rohr ba eher Reg.Rätin Grafe
Herbert Merzbach Günter Maschke
Hans Klein
Josef Marx Ernst Georg Raßbach Burkhard Schüler
Vermessungsrat Haubrich Oberregierungsrat Dr. Löhr Bernhard Isbert Edmund Klaß
Alois Beisei
d) Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes
Günter Maschke Renate Klaß
Walter Piechotta Georg Meckbach
Helmut Sauerborn Alfred Fries Fritz Roggenbabh Joachim Perk
Der Vorsitzende verwies eingangs darauf, daß in der Vera heit während des sonntäglichen Gottesdienstes parkendi zeuge stets Engpässe in der Gartenstraße verursacht habei sei nötig, im Zuge des Ausbaues der Gartenstraße hier Ab zu schaffen. Er stellte die Einrichtung von Parkstreifenz> kussion. Nach Erörterung verschiedener Lösungsmöglicl sprach sich der Rat dafür aus, in einem noch zu bestimm Bereich der Gartenstraße Parkstreifen vorzusehen.
Itabaur
|5a E
Ausbau der Römerstraße und der Straße "Am Hang"
Der Ortsgemeinderat diskutierte das Ergebnis der AusschL bung zum Ausbau der Römerstpaße und der Straße "Ami Im Hinblick auf den schlechten Zustand beider Straßen angesichts ständig steigender Baupreise sprach sich der R| stimmig für die Durchführung der Baumaßnahme aus um die Arbeiten zum Ausbau der vorgenannten Straßen an dS billigstbietende Firma.
Mit dem Ausbau soll baldmöglichst begonnen werden,
Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN
Bebauungsplan "Siebenborn" der Ortsgemeinde Simmerl hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebatq planes
Die Kreisversvaltung das Westerwaldkreises in Montabaul mit Verfügung vom 19.1o.1979 , Az.: 61 o-l 3 nachstehej Genehmigung erteilt:
Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit geml des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976(Bfl S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleu] von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvoj im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) inVe( düng mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführurtj Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverorl vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteil
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehendaij führten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
d) Grünordnungsplan
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassd 18,8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekann« macht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mitdig öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bi Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstraf 543o Montabaur ( Bauamt) während der Dienst stunden! in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters währendd| üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sovj §§ 22 Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.
§ 44 c BBauG
Fälligkeit und Erlöschender Entschädigungsansprüche]
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädig! langen, wenn die in den §§ 39 j, 4o und 42- 1 neten Vermögensnachteile eingetreten sind.» I Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen,! er die Leistung der Entschädigung, schriftlich j Entschädigungspflichtigen beantragt.
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innc^l 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in ® I Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachte 1 S J ten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeig*
iVerlet tzes b£ fSatzun : schrif [flacher leitend jbegrü sgilt ni Imigung [oder dr
leVerle die / die I des! Imbeac keröffe igderl |nan, g< rder \ sicht v leinland «zt gei | Gerne 1 IG)
lURST
| 01 :\
Irtsbür echgi [trist ri Imt er [uvor
feteK
ImOrt
[ 02 :

