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Steuerbesch^
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yeverwattung zu und ermächtigte diese, vom Haushaltsjahr j die Festsetzung der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer landwirtschaftskammerbeitrag) und der Hundesteuer nicht ' in einem jährlichen schriftlichen Steuerbescheid, sondern lhöffentliche Bekanntmachung vorzunehmen.
jichtauf Kleinbetrage
dem beschloß der Ortsgemeinderat, daß die Ortsgemeinde (jenrothab 1981 auf die Geltendmachung von Steueran- iheneinschl. sonstiger Forderungen verzichtet, wenn die |che Gesamtforderung 5,oo OM nicht übersteigt,
|ungs und Kulturplan 1^980
Ißatsmitglieder genehmigten den Hauungs und Kulturplan Jfürden Gemeindewald in der Form, wie er ihnen Vorgelegen iDieser Plan sieht insgesamt einen Holzeinschlag von kfmvir, der sich auf die einzelnen Holzarten wie folgt feilt:
Lhte 1 .o4o f m
lief er 24o fm
lEinnahmenaus Holzverkauf, IMebennutzungen etc. werden
11 2.85o,oo DM
liätzt. Die veranschlagten Ausga-
Ibelaufen sich auf 1o7 726,oo DM
|it verbleibt ein Überschuß -
5,124,oo DM.
fehließungsbeitragssatzung
lOrtsgemeinderat beschloß den Entwurf der Erschließungs- Jragssatzung in der vorgelegten Form. Er wird in Kürze nach leilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung an dieser Stel- fffentlich bekanntgemacht, DieErschließungsbeitragssatzung bereits am 14 81979 Gegenstand einer Ratssitzung, In feerSitzung waren jedoch Zweifel aufgetaucht, ob es zulässig leinen unterschiedlichen Gemeindeanteil für las Industriegebiet und lilie sonstige Ortslage Izusetzen.
lischenzeitlich wurde durch ein Rechtsgutachten geklärt, daß »möglich ist. Die jetzt beschlossene Erschließungsbeitragssat- g sieht vor, daß die Ortsgemeinde am beitragsfähgien Auf- f von Erschließungsanlagen im Industriegebiet 10 % und im sonstigen Gemeindegebiet 33 1/3 % fragt,
jlilvon Ausschußmitgliedern
Ortsgemeinderat wählte einen Rechnungsprüfungsausschuß einen Umlegungsausschuß, im Rechnungsprüfungsausschuß gehören an als T GLlED STELLVERTRETER
,ich Herbst Alwin Fluck
ini Rüster Heinz Bierenfeld
mst Lütringhaus Erich Daun
Heinz Eberz HansSchuth
.den Umlegungsausschuß wurden folgende Personen zu Mit- j»n und Stellvertretern gewählt:
STELLVERTRETER Vermessungsrat z,A. Haubrich " z.A. Hofmann
JTGUED ■ersitzender fmessungsdirektor phrbacher
■Mitglied EMätin Grafe P re isverwaltung Monta-
Oberreg. Dir. Dr. Löhr (Kreisverwaltung Montabaur)
MITGLIED STELLVERTRETER
Ratsmitglied Erich Herbst Erich Kohlhaas
Ratsmitglied Hans Schuth Horst Lütringhaus
Bewerter von Grundstücken Rudi Hübinger Erich Daun
Investitionsprogramm füi die Jahre 1979- 1983
Der Ortsgemeinderat billigte einstimmig das vom Haupt- und Finanzausschuß erstellte Investitionsprogramm für die Jahre 1 979 -1983, das folgende Projekte umfaßt:
1 .HAUSHALTSJAHR 1979
a) Grunderwerb im Umlegungsverfahren
2 HAUSHALTSJAHR 1980
a) Sport- und Freizeitanlage
b) Ausbau der Neustraße
c) Ausbau der Industriestraße
d) Ausbau des Höhenweges
e) Erschließ 1 , ng des Baugebietes "Vogel - sang"
f) Straßenbau im Baugebiet "Vogelsang" und Straßenbeleuchtung
g) Bau der K 152 (Straßenbeleuchtung)
h) Feldwegebau
i) Ausbau von Wanderwegen
j) Baumaßnahme K 103
k) Abbruch der alten Schule
l) Grunderwerb
m) Instandsetzung des Niederfeldweges
3 HAUSHALTSJAHR 1981
a) Sport- und Freizeitanlage
b) Bau einer Rollschuhbahn
4, HAUSHALTSJAHR 1982 Sportstättenerweiterung
5 HAUSHALTSJAHR 1983 Sportstättenerweiterung
Benutzungsordnung für die Vogelsanghalle
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Entwurf der Benutzungsordnung für die Vogelsanghalle zu, Zusätzlich aufge - nommen wurde die Festlegung, daß Fußballspielen nur mit Spezialbällen (keine Lederfußbälle) zulässig ist. Dadurch will mar Beschädigungen der Halle vermeiden. Die Höhe des Mietzinses, der für die Nutzung der Halle bei gewerblichen Veranstaltungen und Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhober wird, gezahlt werden muß, soll in einer besonderen Ordnung geregelt werden
Die Benutzungsordnung wird in Kürze in entsprechender Form ortsüblich bekanntgemacht.
Baugebot in der Baulandumlegung "Vogelsang" und dessen Sicherung im Umlegungsplan
Der Ortsgemeinderat beschloß ein Baugebot im Baulandumlegungsverfahren "Vogelsang" und dessen Sicherung im Umlegung: plan. Die Ratsmitglieder bestimmten, daß Bauplätze, die größer sind als 150 % des Zuteilungsanspruches eines Umlegungsbeteiligten mit einem Baugebot belegt werden. Die Bebauung muß innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft der Baulandumlegung mit einem Wohnhaus erfolgt sein Bei Nichterfüllung geht der Bauplatz zu einem Preis von 25,oo DM/qm an die Ortsgemeinde zurück.
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Überwachung der Feuerungsnanlagen für flüssige Brennstoffe
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes
27o.oco.oo DM
25o. 000,00 "
1o 000,00 " 5oo 000,00 60 . 000,00 "
1 3o . 000,00 "
2 o.ooo,oo "
10 . 000,00 "
6 000,00 " 2 o.ooo,oo "
1 5.ooo,oo "
10 . 000,00 " 7o.ooo,oo "
1 o 000,00 "
25o. 000,00 " 25 000,00 "
5o.ooo,oo "
5o. 000,00 "

