Montabaur 4/39/79
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVBI. S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober 1979 Taubensperre angeordnet.
Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht aufsuchen können.
Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15.00 Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinausgehenden Sportveranstaltung geschieht.
Montabaur, den 25. Sept. 1979
Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde Montabaur
Die Verwaltung informiert
Planung für Rathauserweiterung vorgestellt
Als Bürgermeister Mangels am Donnerstag, dem 20.9.1979 im Sitzungssaal des Kreishauses die Mitglieder von Verbandsgemeinderat und Stadtrat sowie deren jeweiliger Fachausschüsse (Bauausschuß) und eine Reihe von Ortsbürgermeistern begrüßte, wies er zunächst darauf hin, daß eine Sitzung in diesem Kreis ein Novum in der Geschichte der Verbandsgemeinde Montabaur ist. Zwar hatten die beiden Räte schon gemeinsam getagt, jedoch ohne ihre Ausschüsse.
Als etwas besonderes bezeichnete der Bürgermeister von Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur auch die Tagesordnung, die ausschließlich die Planung des Rathauserweiterungsbaues der Verbandsgemeinde Montabaur und die Erläuterung der Gestaltung des Konrad-Adenauer-Platzes zum Gegenstand hatte.
Bürgermeister Mangels gab zunächst einen kurzen Rückblick, wie es zu dieser Planung gekommen ist. Die Stadt Montabaur hat den Bebauungsplan „Altstadt I“ als Sanierungsplan aufgestellt zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht bekannt war, daß durch die Kommunalreform größere Verwaltungseinheiten geschaffen wurden. Nach Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur zeichnete sich die Notwendigkeit ab, das Rathaus zu erweitern.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist derzeit in vier verschiedenen Gebäuden untergebracht. Dieser Zustand ist aus organisatorischen Gründen auf Dauer untragbar. Diese Auffassung wurde nicht zuletzt vom Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz bei seiner Prüfung im Jahre 1978 bestätigt.
Schon wesentlich früher waren sich aber Stadt- und Verbandsgemeinderat einig geworden, daß die räumlichen Voraussetzungen für die Unterbringung der Verbandsgemeindeverwaltung in einem Gebäude erforderlich ist, und daß dies durch eine Erweiterung des vorhandenen Rathauses geschehen solle. Die einzig mögliche Alternativ-Lösung, einen Neubau an der Peripherie von Montabaur zu erstellen, fand keine Mehrheit. Diese Lösung hätte nämlich den Nachteil gehabt, daß die vorhandenen Gebäudesubstanzen im Rathaus nicht mehr für die Verwaltung zu nutzen gewesen wären.
Wesentlicher Gesichtspunkt für die Entscheidung für einen Anbau an das bestehende Rathaus war auch die Überlegung, daß das Rathaus zum Zentrum einer Stadt gehört.
Nach dieser Grundsatzentscheidung hat die Stadt Montabaur den Bebauungsplan „Altstadt I" entsprechend umgestellt und der Verbandsgemeinderat hat mit zustimmender Kenntnisnahme des Stadtrates den Planungsauftrag an Prof. Deilmann,
Münster, erteilt. Danach wurden verschiedene Entwürfe erstellt, die mit der Verwaltung, den zuständigen Gremien und der
Bezirksregierung diskutiert worden sind. Das Ergebni H' Besprechungen beinhaltet der Planentwurf, der den K **
nalpolitikern der Verbandsgemeinde und Stadt "
in dieser Sitzung vorgestellt wurde.
Prof, Deilmann war mi einem Mitarbeiterstab zu dieserS' erschienen, um den Ratsmitgliedern detailierte und fachkü Auskünfte erteilen zu können.
Anhand von Dias und Plänen stellte er zunächst einmal ' Reihe v. vergleichbaren Projekten vor, die sein Büro in] ganzen Bundesrepublik geplant hat Einen Teil dieser Bad hatten die Mitglieder von Stadt- und Verbandsgemeinderi einem früheren Zeitpunkt bereits besichtigt, bevor man sia die Erteilung des Planungsauftrages an Prof. Deilmannenti
In diesen Ausführungen machte Prof. Deilmann besonders! aufmerksam, daß es bei allen Planungen das Bemühen sein war, Rathäuser und ihre Erweiterungsbauten architektonisl darzustellen, daß ihr Charakter als zentrales Gebäude in ei! Stadt hinreichend deutlich wird. Bei einigen dieser Projekt es - wie in Montabaur - darum gegangen, den Rathausbaua wichtigen Teilbereich in eine innerstädtische Neugestaltung einzu binden. |
Im Erdgeschoß des Rathauserweiterungsbaues ist eine Pad und Ladenfläche vorgesehen. Die Passage soll als Kontakta zum Altbau dienen. Im Erdgeschoß des Rathauses ist vorgj eine Bürgerhalle zu errichten.
Bürgermeister Mangels konkretisierte seine Vorstellungen! den Zweck der Bürgerhalle durch einen Hinweis auf diefc ren Veranstaltungen in dem damals als Bücherei genutzte™ Raum des Rathauses. Heute wird der Raum als Großraumj genutzt.Außerdem sollen in dieser Bürgerhalle Information lichkeiten angeboten werden, so zum Beispiel durch den /j der Bebauungspläne der Stadt Montabaur sowie durch Aul des Ortsrechtes und der Haushaltspläne. Dieses Informatik angebot sei - so Bürgermeister Mangels - keineswegs selbst! lieh. Schließlich sei auch an eine Nutzung für die Volkshod le gedacht. I
Durch die Bürgerhalle wird ein Verbindungsgang zum Rat» weiterungsbau geschaffen. So sei eine gute Wegverbinduna leistet. ]
Im Bereich des Rathauserweiterungsbaues ist ein Innenhol gesehen für die Belichtung und Belüftung der diesem Berel zugeordneten Bürogebäude. Dies gebietet nach Aussage da auch die Verbandsbauordnung. I
Der Planer führte weiter aus, daß im Rathauserweiterungsl Struktur der Abteilungen der Verwaltung mit eingeplantsj Da man aber immer in einer Verwaltung mit Änderungen! nen müsse, sei die Möglichkeit durch die Planung geschaffl änderungen vorzunehmen. Nur die Elemente im Innenberl die konstruktuv notwendig seien, habe man unverändert! staltet. Die übrigen Trennwände seien ohne großen Aufwi änderbar. I
In der Planung des Rathauserweiterungsbaues sind für das!
2. Obergeschoß Verwaltungsdienststellen sowie einTraura vorgesehen, der auch für Fraktionsbesprechungen genutzt! soll. Im 3. Obergeschoß ist der Sitzungssaal und ein Frakt| raum geplant. Außerdem beinhaltet der Planentwurf auch! Hausmeisterwohnung. I
Als städtebauliches und architektonisches Problem bezeicj Prof. Deilmann die Frage der Übernahme von Bauforrtienl Elementen sowie Gliederungsdetails, die Charakteristik 1 gewachsenen und vorhandenen Gebäudesubstanzen imjl der Innenstand sind. Hier sprach er insbesondere die D I an. Das vorgegebene Ziel kollidiere mit dem Wunsch, viele Arbeitsräume in einer Etage unterzubringen, um eij| ves und rationelles Arbeiten der Verwaltung zu ermög^l Man glaube jedoch, dieses Problem durch die geplante #1 ansprechend und glücklich gelöst zu haben. Hinsichtlic <1

