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und Gartenbauverein Oberelbert

Samstag, dem 15. September 1979 besucht der Verein die

[ndesgartenschau in Bonn.

Lunden hiermit ist ein Ausflug ins Ahrtal.

I. A j,f a hrt 7.30 Uhr ab dem Kirchplatz. Der Abschluß soll im fleinhaus ,Zur bunten Kuh in Walporzheim stattfinden. Die lilnehmer werden gebeten, Humor und gute Laune mitzubrin-

Irgangstreffen 1940

Vorbereitung eines Jahrgangstreffens wollen wir uns am instag, dem 22.9.1979, 20.00 Uhr im GasthausDorfschmkn' s ,8illaudelle, treffen

|GVLiederkranz" Oberelbert

nSonntag, dem 23.9.1979 findet eine Wanderung mit anschl. lillparty an der Grillhütte statt.

jtrMGV LIEDERKFIANZ Oberelbert lädt hierzu alle Aktiven jInaktiven sowie den Kinder- und Jugendchor herzlich ein.

Ich die minderjährigen Kinder der Mitglieder sind zur Teilnahme

geladen. Abmarsch ist um 10.15 Uhr vom Kirchplatz. fbitten um Anmeldung beim Vorstand bis Sonntag, den 19.1979.

(der Anmeldung bitten wir den Unkostenbeitrag in Höhe von |üDM für Erwachsene und 1,00 DM für Kinder zu entrichten.

ILSCHNEUDORF:

Midie Bekanntmachung

jrZUNG der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Aufhebung fSatzung vom 10.4.1963 über die Erhebung von Gebühren (Deckung der Kosten der Gemeindebullenhaltung vom |Sept. 1979

(Ortsgemeinderat Welschneudorf hat aufgrund des § 24 der pieindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezem- ril973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das Zweite [desgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Jdkreisordnung vom 21. Dezsmber 1978 (GVBI. S. 770)

[wieder §§ 1 bis 4 und 7 des Landesgesetzes über die Erhe- Tigkommunaler Abgaben (Kommunal-Abgabengesetz) in der jung vom 2. September 1977 (GVBI. S 306) folgende Sat- |9beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen ledenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung j|Westerwaldkreises vom 28. Mai 1979 hiermit öffentlich Mtanntgemacht wird:

§ 1

|(eSatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung prKosten der Gemeindebullenhaltung für die Gemeinde Welsch- l^udorf vom 10.4.1963 wird aufgehoben.

§ 2

lese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

.Welschneudorf, 6. Sept. 1 979 ((Siegel)

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

^ -Eintracht", Welschneudorf nächste Chorprobe

P®wachste Chorprobe ist wieder zur gewohnten Zeit am Frei- * 1 6 j um 20.45 Uhr im Vereinslokal.

4 en ^bevorstehenden Terminen am 30.9. und 5.10.79

[bitten wir

u m vollständiges Erscheinen.

vS Welschneudorf

| VORSTANDSSITZUNG

Der Vorstand trifft sich am Freitag, dem 14. September 1979, um 20 00 Uhr im Vereinslokal.

Um vollständiges und pünktliches Erscheinen wird gebeten. DAMENFUSSBALL

Nachdem das 1. Meisterschaftsspiel gegen Herdorf verloren wurde, spielt unsere Mannschaft am 16. September 1979 um 15.00 Uhr in Langenhahn.

Treffpunkt: der Mannschaft spätestens 13.30 Uhr im Vereins­lokalZum Hannes''

Interessierte Zuschauer können gegen einen Unkostenbeitrag von 5,00 DM mitfahren. Abfahrt 14.00 Uhr.

GELBACHHÖHEN

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung "Auf dem Kissel" der Ortsgemeinde Holler

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit der Änderung des Bebauungsplanes - Zulassung von zweigeschossiger Bauweise-

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 27.8.1979 Az : 61 o-13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Kissel" (Zulassung zweigeschossiger Bauweise) wird hiermit der Ortsge­meinde Holler gern. § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) in Verbindung mit § 3 der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbau­gesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181) die Genehmigung erteilt Bestandteil dieser Genehmigung sind die ergänzenden Textfest­setzungen und die Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntge­macht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungs­planes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbind­lich wird.

Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 543o Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der orts­üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die §§ 22, Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 4o und 42-44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fällig­keit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Ver-