Montabaur 12 / o/ '/"/»'
Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht v.6.7.1979 (BGBI.I S.949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des
elbertgemeindenI
Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom NIEDERELBERT:
18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt. Niederelbert
Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und die geän- Am Sonntag, dem 16.9.79 um 13.30 Uhr spielen wir awi derten Textfestsetzungen. Sportfreunde die Alten Herren aus Eschelbach. Wir spielj
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom anläßlich der Einweihung des neuen Vereins-und Umklei 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentli .,h bekanntgemacht ;es. Wenn auch diesmal an einem Sonntag gespielt wird 1 mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieserjen doch alle Spieler gebeten, pünktlich zur Abfahrtuml öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird. am Gemeindeplatz in Niederelbert zu sein. Der Samstag i
Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) können bei der jst somit spielfrei.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bäumt) während der Dienststunden sowie in dan Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die §§ 22, Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen,wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2 .
Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung de>- Tatsachen, die she solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindsordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.73 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.
S. 770)
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 1:
Flurstücke: 34/1, 34/2, 35 bis 50 einschl. 72 tlw, 77, 195 bis 201, 202/1, 202/2, 203/1, 203/2, 204, 205/1, 205/2, 205/3, 206, 207/1, 207/2, 207/3, 208 bis 214, 215/1, 215/2, 216,217, 218, 219/1, 219/2, 220, 221, 222, 223, 229 tlw, 235/1, 235/2, 236 bis 238, 240, 241, 239, 242/1, 242/2, 243, 244, 245 tlw, 257, 258, 261, 149 tlw. 189 tlw. 230.
Nomborn, den 11. Sept. 1979 Bendel, Ortsbürgermeister
OBERELBERT:
Freizeitanlage Oberelbert
In diesen Tagen wird an der neuen Grünanlage in der unrti ren Nähe des Sportplatzes fließig gearbeitet. Mit erhefalicfj
finanziellen Mitteln soll hier für alle Bürger ein FreizeitbeJ geschaffen werden.
Jedem Spaziergänger fällt der neue See in den Blick. Eris der Größe und Neigung der Ufer her so angelegt, daßerltj Gefahr für die Besucher bietet
Eine herzliche Bitte spreche ich an alle Bürger und besortJ alle Eltern aus, darauf zu achten, daß der See nichtmitk| Flößen befahren wird und im See nicht gebadet wird. Was gut geplant und gedacht ist, soll nicht zur Unfall^ unsere Kinder werden.
Deshalb ist das Baden verboten !
Weyand, Ortsbürgermeister
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
OBERELBERT UND WELSCHNEUDORF Gesprächskreise
Zu .der Fernsehserie „Warum Christen glauben" (ersteSj Freitag, den 14.9. um 20.50 Uhr in S 3) bieten wirt einen Gesprächskreis an.
In zwangloser Runde können Meinungen zu den Fernse filmen, Erfahrungen aus dem eigenen Alltag oder offene| ausgetauscht werden.
Herzliche Einladung !
Der Gesprächskreis in Welschneudorf trifft sich am Mi 17. Sept. 1979 um 20.00 Uhr im Westerwälder Hof.
Für Oberelbert beginnt der Gesprächskreis im Oktober, j wird noch bekanntgegeben.
Gruppenleitertreffen
Niederelbert: Dienstag, 18.9. um 19.30 Uhr
Obarelbert: Freitag, 21.9. um 19.30 Uhr
OBERELBERT:
Freiwillige Feuerwehr Oberelbert informiert-
Um einen besseren Brandschutz leisten zu können, mit einem neuen Tragkraftspritzenfahrzeug ausgerus || Funk ausgestattet ist.
Auch eine automatische Sirenensteuerung
wurde installB
Im Bedarfsfall können Sie uns über die Notrufnufflfl 3 dern. Die Polizeiinspektion kann von Montabauru
Sirene in Oberelbert auslösen.
Der Feuermelder am Eingang zum Ortsgemeindehe
Monat wird*!
weiterhin in Betrieb.
Um 12.00 Uhr an jedem 1. Samstag im Überprüfung durchgeführt.
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