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Montabaur 12 / o/ '/"/»'

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleu­nigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvor­haben im Städtebau recht v.6.7.1979 (BGBI.I S.949) in Ver­bindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des

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Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom NIEDERELBERT:

18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt. Niederelbert

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und die geän- Am Sonntag, dem 16.9.79 um 13.30 Uhr spielen wir awi derten Textfestsetzungen. Sportfreunde die Alten Herren aus Eschelbach. Wir spielj

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom anläßlich der Einweihung des neuen Vereins-und Umklei 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentli .,h bekanntgemacht ;es. Wenn auch diesmal an einem Sonntag gespielt wird 1 mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieserjen doch alle Spieler gebeten, pünktlich zur Abfahrtuml öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird. am Gemeindeplatz in Niederelbert zu sein. Der Samstag i

Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) können bei der jst somit spielfrei.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bäumt) während der Dienststunden sowie in dan Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie die §§ 22, Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen,wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2 .

Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung de>- Tatsachen, die she solche Rechtsverletzung begründen kön­nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindsordnung von Rheinland- Pfalz - GemO - vom 14.12.73 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord­nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.

S. 770)

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Flur 1:

Flurstücke: 34/1, 34/2, 35 bis 50 einschl. 72 tlw, 77, 195 bis 201, 202/1, 202/2, 203/1, 203/2, 204, 205/1, 205/2, 205/3, 206, 207/1, 207/2, 207/3, 208 bis 214, 215/1, 215/2, 216,217, 218, 219/1, 219/2, 220, 221, 222, 223, 229 tlw, 235/1, 235/2, 236 bis 238, 240, 241, 239, 242/1, 242/2, 243, 244, 245 tlw, 257, 258, 261, 149 tlw. 189 tlw. 230.

Nomborn, den 11. Sept. 1979 Bendel, Ortsbürgermeister

OBERELBERT:

Freizeitanlage Oberelbert

In diesen Tagen wird an der neuen Grünanlage in der unrti ren Nähe des Sportplatzes fließig gearbeitet. Mit erhefalicfj

finanziellen Mitteln soll hier für alle Bürger ein FreizeitbeJ geschaffen werden.

Jedem Spaziergänger fällt der neue See in den Blick. Eris der Größe und Neigung der Ufer her so angelegt, daßerltj Gefahr für die Besucher bietet

Eine herzliche Bitte spreche ich an alle Bürger und besortJ alle Eltern aus, darauf zu achten, daß der See nichtmitk| Flößen befahren wird und im See nicht gebadet wird. Was gut geplant und gedacht ist, soll nicht zur Unfall^ unsere Kinder werden.

Deshalb ist das Baden verboten !

Weyand, Ortsbürgermeister

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplä­nen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Dies gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungspla­nes oder der Satzung.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

OBERELBERT UND WELSCHNEUDORF Gesprächskreise

Zu .der FernsehserieWarum Christen glauben" (ersteSj Freitag, den 14.9. um 20.50 Uhr in S 3) bieten wirt einen Gesprächskreis an.

In zwangloser Runde können Meinungen zu den Fernse filmen, Erfahrungen aus dem eigenen Alltag oder offene| ausgetauscht werden.

Herzliche Einladung !

Der Gesprächskreis in Welschneudorf trifft sich am Mi 17. Sept. 1979 um 20.00 Uhr im Westerwälder Hof.

Für Oberelbert beginnt der Gesprächskreis im Oktober, j wird noch bekanntgegeben.

Gruppenleitertreffen

Niederelbert: Dienstag, 18.9. um 19.30 Uhr

Obarelbert: Freitag, 21.9. um 19.30 Uhr

OBERELBERT:

Freiwillige Feuerwehr Oberelbert informiert-

Um einen besseren Brandschutz leisten zu können, mit einem neuen Tragkraftspritzenfahrzeug ausgerus || Funk ausgestattet ist.

Auch eine automatische Sirenensteuerung

wurde installB

Im Bedarfsfall können Sie uns über die Notrufnufflfl 3 dern. Die Polizeiinspektion kann von Montabauru

Sirene in Oberelbert auslösen.

Der Feuermelder am Eingang zum Ortsgemeindehe

Monat wird*!

weiterhin in Betrieb.

Um 12.00 Uhr an jedem 1. Samstag im Überprüfung durchgeführt.

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