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Montabaur 6/36/79 Ersatzmöglichkeit gefunden werden.

Deshalb wurde ein Plan erstellt, das Gebäude in der Sauertalstraße als Bücherei neu aufzubauen. Dieses Gebäude hat die Stadt erwor­ben. Da es baufällig ist. hat die Kreisverwaltung eine Abrißverfü­gung erlassen. Andererseits hat der Landeskonservator das Ge­bäude unter Denkmalschutz gestellt. Bei einer Ortsbesichtigung wurde auch vom Landeskonservator die Baufälligkeit bestätigt Die Stadt erhielt die Auflage, das Gebäude unter Verwendung vorhandener Fachwerkssubstanzen wieder aufzubauen oder - wenn dies nicht möglich ist - das Gebäude mit neuem Material in Fachwerkbauweise zu erstellen.

Die Stadt hatte das Gebäude seinerzeit erworben, um durch dieses Haus einen Zugang zur Eichwiese zu schaffen. In dem Ge­bäude sollte ein Torbogen angebracht werden, und über eine Treppenanlage sollte dann die Eichwiese auf einem kürzeren Weg als bisher zu Fuß erreicht werden. Diese Festsetzungen enthält der BebauungsplanEichwiese".

Wegen der Auflagen des Denkmalpflegers wird das Gebäude sehr teuer. Die Baumaßnahme würde 400.000,- DM kosten.

Im Stadtrat wurde über die Planung der Bücherei kontrovers diskutiert. Während die CDU-Fraktion den vorgelegten Planent­wurf begrüßte und ausdrücklich billigte, waren SPD und FWG sowie das fraktionslose Ratsmitglied Kochern dagegen. Man ver­wies auf die hohen Kosten und vertrat die Auffassung, daß eine Anbindung der Eichwiese an die Innenstadt nicht notwendig sei. Der Weg über die Sauertalstraße sei den Bürgern zumutbar. Außer­dem wurde vorgeschlagen zu prüfen, ob nicht andere Möglich­keiten (Aufzugsanlage) möglich seien. Bezüglich der Bücherei wurde die Auffassung vertreten, es würde sich sicher einmal eine Lösung ergeben. Bis dahin sollte die Bücherei in der Kathari­nen-Schule bleiben.

Es wurde dann einstimmig beschlossen, die Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß zur nochmaligen Beratung zu überweisen.

Ausbau der Köppelstraße, Wagnerstraße und Südstraße im Stadt­teil Eigendorf

a) KÖPPELSTRASSE

Die Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Schon im Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Stadt Montabaur und der ehemals selbständigen Gemeinde Eigendorf ist die Stadt verpflichtet, die Köppelstraße auszubauen. Die Verwaltung hat daraufhin drei Alternativlösun­gen planerisch dargestellt.

Der Stadtrat beschloß einstimmig, vor einer Entscheidung die Verwaltung zu beauftragen, die Kosten für einen Ausbau der Köppelstraße in einer Breite von 5,00 m und einem Bürgersteig auf der linken Seite (aus Richtung Ortsmitte in Richtung Fried­hof) mit einer Breite von 1,25 m zu ermitteln.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, auch die Kosten für den Ausbau der Pfarrer-Fein-Straße mit Verbundpflaster als Fuß­weg für die Schulkinder und für die Anlegung eines Bürgerstei­ges auf der linken Seite der Köppelstraße ab der Einmündung der Pfarrer-Fein-Straße in die Köppelstraße zu ermitteln. Wenn diese Kostenermittlungen vorliegen, will man erneut über den Sachverhalt beraten.

b) AUSBAU DER WAGNERSTRASSE

Der Stadtrat beschloß den Ausbau der Wagnerstraße bis zum An­wesen Hasdenteufel. Gleichzeitig wurde entschieden, daß bis zum Ende der Wohnbebauung ein einseitiger Bürgersteig in einer Breite von 1,25 m angelegt werden soll. Die Fahrbahnbreite soll 5,00 m betragen.

c) SÜDSTRASSE

Es wurde entschieden, die Südstraße mit einer Fahrh h von 5,00 m auszubauen. Es soll ein einseitiger Bürgers' 11

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legt werden, und zwar im unteren Bereich 1,50 m und im oberen Bereich mit einer Breite Bürgersteig soll auf der linken Seite der Südstraße den.

von 1,25 m. angelegt

Ergänzungsvertrag zu dem Vertrag zwischen der KAS undd Stadt Montabaur für den ßau des Soldatenheimes

Der Stadtrat genehmigte den Ergänzungsvertrag zwischen di Kath. Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (KAS)ui der Stadt Montabaur für den Bau des Soldatenheimes indi Form, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat. Der Haupt-um Finanzausschuß des Stadtrates hatte bereits in seinerSitzur einstimmig am 7.6.1979 den Vertragsentwurf gebilligt und Verwaltung beauftragt, wegen der Dringlichkeit die Barti vorzunehmen

Gegenstand des Vertragsentwurfes ist es, daß darin der Ver lungsschlüssel geändert wird. Nach dem Vertrag trägt die K 60,16 % der Gesamtkosten, während auf die Stadt Monta 39,84 % entfallen.

Aufstellung eines BebauungsplanesAltstadt III

ln der nichtöffentlichen Sitzung hatte der Stadtrat sich üb nungen im Bereich zwischen dem Fußweg bei der Volksba der Kirchstraße, der Kolpingstraße und der Hospitalstraße befassen. Daraus ergab sich dann die Notwendigkeit, fürdi Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellsn. Der Stadtrat faß in öffentlicher Sitzung den Planaufstellungsbeschluß,

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

PROVISORISCHE ANLEGUNG VON PARKPLÄTZENV( DER KATHOLISCHEN KIRCHE.

Der Stadtrat befaßte sich in seiner Sitzung am 30.8.1979 dem noch mit HaushaltsÜberschreitungen, und zwar tu provisorische Anlegung von Parkplätzen vor der kath. Kin St. Peter in Ketten" in Montabaur,

Im oberen Bereich der Kirchstraße wird derzeit eine Link: gerspur angelegt , um den Verkehrsfluß aus der Stadtin Peterstorstraße und Koblenzer Straße zu verbessern.

Dies erfordert Änderungen am Parkstreifen vor der Kircto zur Höhe des Finanzamtes.

Es werden mit der Kath. Kirchengemeinde auch Gespräd die zukünftige Gestaltung des Kirchenvorplatzes geführt Die Kirchengemeinde stimmte den erforderlichen Maßnaf zur Anlegung eines provisorischen Park Streifens vor der K zu. Die Bedingungen dazu wurden mit der Kath. Kirche« de von Vertretern der Stadt und Fraktionen ausgebandelt Der Stadtrat stimmte dieser Konzeption zu und genehm« erforderlichen Haushaltsmittel (maximal 10.000,- D )> haltsüberschreitung.

Für die Wiederherstellung im oberen Bereich der Kirc wurden 8.000,- DM als außerplanmäßige Ausgabe bereit?

Einziehung der Reihengrabstätten auf Block 21 di Friedhofs

Die Reihengrabstätten auf Block 21 des städtischen in Montabaur, Reihe A bis F, Grab-Nr. 1 bis 103 dem 10. März 1980 eingezogen. Gemäß § 20 Jet a

lart

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über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom

8, August!

wird hiermit die Räumung dieses Grabblocks 6 Mona ortsüblich bekanntgemacht. ...

Grabsteine und Grabeinfassungen, die bis zum nicht abgeräumt sind, gehen gemäß § 20 Abs. j in das Eigentum der Stadt Montabaur über. ^

Montabaur, den 29. August 1979 -Friedhofsver

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