Einzelbild herunterladen

urs nicht besu führenden Kuj

bungen"

1 v om 28.-f diesem Bereits] t zur Vorbereii der zur VerfiiJ

itabaur 5 / 36 / 79

Lenfahrt in Horressen

Li9b1979 veransta ' tet ^' e ^ arr 9 eme ' n de Horressen eine liorenfahrt nach Arenberg (Abfahrt 13.30 Uhr) . Es wird gebe-

I sich bis zum

9.9 1979 anzumelden, und zwar entweder

Her" 1 Albert Meurer in der Waldstraße oder durch Einwurf isZettels in den Kasten mitten in der Kirche.

den Gemeinden

die SteuerändeJ kungen für Larl ihre Auswill]

n Kurs berichtj auern - und Wil achleute werde

ht, Scheidung rungen der letJ sich sowohl inj auswirken, W9 ih engen, werdj .handelt. (Ta iten). Ebenso! eilnehmer vor«

. Tag gegen 11 gessen, DieTaT > Restkostenef jernommen.! lesterwald, Hn 1 02663/44711

ides in Wester« Jen wie folgtsj

- Geschäftsstdj

r Landwirtscha

i Gasthaus zu4

3 «

hr Gasthaus»

on

Kuchen

arten sind h# : h , 543 Monß]

[der Sitzung des Stadtrates

fclitüber die Sitzung des Stadtrates vom Donnerstag, dem iugust 1979

ischiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Ißeginnder öffentlichen Sitzung hatte Bürgermeister Man- peMitglieder des Stadtrates in der vergangenen Legislatur- le, die dem neuen Stadtrat nicht mehr angehören, in den fengssaal eingeladen. Außerdem waren die ehemaligen Beige- fiten eingeladen.

prmeister Mangels dankte den früheren Mitgliedern des Stadt- lund Beigeordneten für ihr Engagement zum Wohle der fer der Stadt Montabaur. Er überreichte ihnen eine Plakette lernPetruowappen der Stadt als Erinnerung für ihre frühere jkeit

(Dank des Bürgermeister schlossen sich auch die Fraktions- jftienden an.

plichtung von Ratsmitgliedern

lüatsmitglieder Andreas König (CDU), Albert Kram /CDU lEberhard Stahl (SPD) waren in der konstituierenden Sit- Btoch nicht verpflichtet worden, weil sie an dieser Sitzung Kteilnehmen konnten bzw. erst durch Mandatsniederlegung |zuBeigeordneten gewählten Ratsmitgliedern das Ratsmandat *en haben.

frmeister Mangels verpflichtete die genannten Ratsmitglie- lirch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflich- piesich aus dem Amt eines Ratsmitgliedes ergeben. Er wies Yallem auf die Schweigepflicht und die Treuepflicht gegen- Stadt hin.

Inung des Umlegungsverfahrens für das BaugebietPeters-

Nn Punkt war der Vorsitzende des Umlegungsauschusses l^erdes Katasteramtes Montabaur, Vermessungsdirektor f^ber, vor den Stadtrat geladen, um den Ratsmitgliedern Rationen aus erster Hand" geben zu können. Der Stadt- | m . n *J 1 ^ er Aussprache überein, keine Umlegung einzuleiten, |j| 8 gossen, zunächst solle die Verwaltung mit dem l n en Eigentümer über andere Möglichkeiten der Ent­ging verhandeln.

fcu , ra9 ^ r UmlegungsgebietAlter Galgen"

| e ;!'r l |? Un9S9e ^ et «.Alter Galgen" wurde gern. § 58 Abs. 1 lach h ^ en b e ' tra 9 von maximal 30 % festgelegt. Durch Pvnern' werc * en die Vorteile, die den Grundstücks- ä%ft 'a ^ m * e 9 un 9 s 9ebiet aus dem Verfahren entstehen, L.,, u ^ er dem werden so die für die Erschließung des | forderlichen Flächen beschafft.

Festlegung von Straßennamen im BaugebietAlter Galgen"

Die Haupterschließungsstraße im BaugebietAlter Galgen" soll nach dem Willen des Stadtrates - entsprechend der Flurbe­zeichnung - den Namen tragen:Am alten Galgen".

Für die übrigen beiden Straßen wählte man die Namen:Rudolf- Diesel-Straße" undGraf-von Zeppelin-Straße".

Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebau ngsplanes Alberthöhe"

Zur Ausweisung des Parkplatzes in der Fröschpforte hat der Stadtrat beschlossen, den BebauungsplanAlberthöhe" zu än­dern. In der Sitzung am 30.8.1979 hatten sich die Ratsmitglie­der dann mit den Bedenken und Anregungen der Träger öffent­licher Belange auseinanderzusetzen. Bedenken und Anregungen hatte die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vorgetragen.

Die Ratsmitglieder entschieden, daß die von der Kreisverwaltung geforderte Anlegung von Parkplätzen im SanierungsgebietAlt­stadt I" für verschiedene Institutionen abgelehnt wird. Außer­dem wurden Bedenken gegen einen Geländeeinschnitt von 5 - 6 m und die Verrohrung des Biebrichsbaches erhoben. Im Stadtrat wurde jedoch festgestellt, daß ein Geländeeinschnitt von 5 - 6 m .licht erreicht wird. Vielmehr ist nur ein Geländeeinschnitt von ca. 1,50 m notwendig, der mit einer Stützmauer abgesichert wird. Die Verrohrung des Biebrichsbaches ist ebenfalls nicht vor­gesehen.

Außerdem entschied der Stadtrat, den BebauungsplanAlbert­höhe" so zu ändern, daß die überbaubare Fläche im Bereich des F lurstückes Nr. 252, Flur 51 in Richtung Fußweg um 2,40 m erweitert wird. Der Eigentümer des Grundstückes Nr. 252 hat eine Teilfläche des Fußweges entlang seines Grundstückes von der Stadt Montabaur erworben. Um das Grundstück baulich bes­ser ausnutzen zu können, hat er die Erweiterung der überbauba­ren Fläche um den gesamten dazu erworbenen Grundstücksstrei­fen beantragt.

Die Überbauung ist jedoch nur möglich in dem Bereich, in dem sich keine Versorgungsleitungen befinden. Durch den o.a. Stadtratsbeschluß wird dem Anliegen des Grundstückseigentümers soweit wie möglich Rechnung getragen.

Bedenken und Anregungen zum BebauungsplanBaumberg" und Stadtteil Eschelbach

Auch hier hatte sich der Stadtrat mit Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zu befassen. Man kam überein,den Vorstellungen des Wasserwirtschaftsamtes, des Gesundheitsamtes Montabaur und der Kreisverwaltung Rechnung zu tragen. Nicht berücksichtigt wurde die Vorstellung, im Plan Flachdächer als unzulässig zu bezeichnen. Diese Anregung der Kreisverwaltung hatte auch im Stadtrat Befürworter Letztlich einigte man sich je­doch soweit wie möglich den Bauherren Gestaltungsfreiheit zu überlassen.

Anordnung des Umlegungsverfahrens für das BaugebietHemchen' im Stadtteil Horressen

Für das BaugebietHemchen" ordnete der Stadtrat nach den Be­stimmungen des Bundesbaugesetzes die Durchführung der Umle­gung an. Der Umlegungsausschuß der Stadt Montabaur wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt

Planung der Stadtbücherei

Die Stadtbürherei ist derzeit im Gebäude der ehemaligen Katha - rinen-Schule in der Gelbachstraße untergebracht In diesem Ge­bäude befinden sich noch die Bauabteilung der Verbandsgemeind Verwaltung und Schulräume der Joseph-Kehrein-Schule. Nach Errichtung der Hauptschule und des Rathauserweiterungsbaues fällt die Nutzung des Gebäudes für Schulzwecke und als Verwal­tungsgebäude weg. Sein baulicher Zustand macht nach Angaben der Verwaltung einen Abriß erforderlich.

Für die Bücherei konnte trotz intensiven Suchens keine geeignete

I

I

I