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rENBACH:

Lenpolizeiliche Anordnung

Hem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeinde Gackenbach uldkreis- amtstierärztlich Tollwut festgestellt wurde, lufgrund der §§ 18 ff des Viehseuchengesetzes vom 26.6.

IS. 519) in der Fassung der Bekanntmachung vom lOTlBGBI. I S. 313) und § 1 des Preußischen Ausfüh- «etzeszum Viehseuchengesetz vom 25,11.1911 (Gesetz­es, 149) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die utvom 11.3.1977 (BGBl, I S 444) folgendes angeord-

§ 1

meinde Gackenbach einschl. Ortsteile Kirchähr und Dies »Gemarkungen wird zum gefährdeten Bezirk erklärt.

jifhebung der angeordneten Schutzmaßregeln wird erfolgen, (die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht vor Ablauf von drei lenseit Inkrafttreten dieser Anordnung,

§ 2

ingefährdeten Bezirk gilt folgendes:

|tade sind nach IVbßgBbedes ^ 40 Abs, 1 des Viehseuchen­etzes in der derzeitigen Fassung festzulegen; Ausnah­men nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes dürfen für [Hunde, die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendet n, nicht zugelassen werden.

Kazten darf man nicht frei umherlaufen lassen; innerhalb Ion geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen gilt dies liicht, sofern die Katzen nachweislich seit mindestens vier pochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft wrden sind.

[Hunde und Katzen dürfen aus dem gefährdeten Bezirk ver­weilt werden, wenn sie nachweislich seit mindestens vier pochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft »Orden sind oder nur bis zu vier Tagen entfernt werden; pidere Hunde und Katzen dürfen nur mit Genehmigung der gen Behörde und nach tierärztlicher Untersuchung "Kernt werden.

§ 3

Piefür den gefährdeten Bezirk zuständigen Polizei- und pstbeamten werden ermächtigt, frei umherlaufende Hun- pund Katzen innerhalb des gefährdeten Bezirks einzu- psenoder, falls dies nicht möglich ist, zu töten. Ein An­kauf Entschädigung für getötete Hunde und Katzen f>on nicht geltend gemacht werden.

jehenverdächtige Haustiere und seuchenverdächtige ngehaltene, sonst wildlebende Tiere sind bis zur pätigungoder Beseitigung des Verdachts sicher einzu- p rr en, soweit nicht nach § 39 Abs. 1 des Viehseuchenge- r Sdie Rötung angeordnet ist.

Ly ' ereöißtollwutkrank oder seuchenverdächtig waren, I er Besitzer oder derjenige, unter dessen Aufsicht die ^gestanden haben, bis zur unschädlichen Beseitigung j ä j ( , ltterun 9 se ' n flüs sen schützen; er muß sicherstellen,

L ,! nsc ^ en unc * Tiere nicht mit ihnen in Berührung kom- * n tonnen.

ibt dann») 9.30 Uhr]

j'l'andi § 4

J6Abs T ^ 6n ^' ese Anordnung werden aufgrund I r - 2 des Viehseuchengesetzes in der Fassung

vom 23.2.1977 ( TGBL I S, 313) in Verbindung mit § 16 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (3GBL I S. 444) wegen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geld­buße geahndet,

§ 5

Diese viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt sofort in Kraft.

Montabaur, den 15. August 1979 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Altennachmittag

Am Sonntag, dem 7. Okt. 1979, 13.30 Uhr, findet der dies­jährige Altennachmittag im Gasthaus Peter Schneider in Gackenbach statt.

Zu dieser Veranstaltung die von dem DRK-Ortsverein Daubach durchgeführt wird, werden alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde die das 70. Lebensjahr vollendet haben, herzlich eingeladen.

Die Teilnehmer möchten sich bitte durch ihre Kinder oder Be­kannten zu der Feier bringen lassen.

Um die Teilnehmerzahl dem DRK-Daubach mitteilen zu kön­nen, werden alle gebeten, sich bis zum 15. Sept. 1979 bei der Ortsgemeindeverwaltung zu melden.

Kirmes in Gackenbach

Vom 25. bis 27. August 1979 feiern wir unser Kirchweihfest. Die Veranstaltungen finden in diesem Jahr im Gasthof Buch­finkenland (Wilhelmi) statt.

Die MusikkapelleDie Radlers" werden an allen Tagen für Un­terhaltung sorgen.

Die Schausteller Firma Kruber aus Diez konnten wir für Unter­haltung und Abwechslung auf dem Kirmesplatz verpflichten. Zu dem Frühschoppenkonzert am 27.8.79 lädt Sie der MGV Cäcilia und die KapelleDie Radlers" ein.

Ich darf Sie alle im Namen der Ortsgemeinde Gackenbach zu unserer Kirmes 1979 herzlich begrüßen, insbesondere die Gäste, Verwandten und Bekannten , die an den Kirmestagen unter uns weilen.

Freifahrten für unsere Kinder

Auch in diesem Jahr lädt die Firma Schulte - Wrede alle Kinder der Ortsgemeinde Gackenbach mit den Ortsteilen Dies und Kirchähr an Kirmesdienstag,den 28, Aug. 1979,ab 15.00 Uhr zur freien Benutzung der Trans-Mobil und Super Rutschbahn ein.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HORBACH:

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 30.8.1979, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt in Horbach statt.

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Verpflichtung des in den Ortsgemeinderat berufenen Rats­mitgliedes Adolf Müller

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Orts­gemeinderates vom 19. Juli 1979

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Investitionsplanes für die Jahre 1979 - 1983

4. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent- wurfAn der Schmiede"

a) Zustimmung zum Entwurf

b) Einleitung des Beteiligungsverfahrens

c) Beschluß über die Offenlage

5. Beratung und Beschlußfassung über die Lieferung und den Einbau von Thermostatventilen im Bürgermeisteramtsgebäude, Hauptstraße 42