Montabaur 12/34/79
bereits früher inhaltlich vom Ortsgemeinderat beschlossen waren. Insgesamt belaufen sich diese Haushaltsüberschreitungen, die sich auf verschiedene Haushaltsstellen aufteilen, auf rd. 16.000 DM.
/lusbau der Bürgersteige in den Neubaugebieten „Kurfürstenwiese/ Klering" und „Saure Wiesen/Waldstr." wird zurückgestellt
Der Ortsgemeinderat entschied einstimmig, daß der im Haushaltsplan 1979 veranschlagte Ausbau der Bürgersteige in den beiden genannten Neubaugebieten noch nicht erfolgen soll. In diesen Neubaugebieten verlegt nämlich die EVM Gasleitungen. Es wäre unwirtschaftlich, jetzt Bürgersteige anzulegen, die in Kürze wieder aufgerissen werden. Deshalb soll nach einhelliger Auffassung im Ortsgemeinderat der Ausbau zunächst zurückgestellt werden. Mit der Firma, die für die EVM die Gasleitungen verlegt, soll verhandelt werden, damit sie gleichzeitig den Bürgersteigausbau vornehmen kann. Dies wäre mit Sicherheit die wirtschaftlichste Lösung.
Entscheidungen zum Bebauungsplan „Siebenborn" nebst Grünordnungsplan
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Siebenborn" hatte sich der Ortsgemeinderat zunächst mit den Bedenken und Anregungen von Bürgern zu befassen. Zum Grünordnungsplan wurde aufgrund eines entsprechenden Antrages entschieden, daß auf die Durchsetzung im Gründordnungsplan zum Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgebotes im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke bis auf Widerruf verzichtet wird. Man war übereinstimmend der Auffassung, daß die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke dieser Nutzung auch weiterhin zur Verfügung stehen sollen. Das Pflanzgebot des Grünordnungsplanes bezweckt, daß die im Bebauungsplan gelegenen unbebauten Flächen ansprechend gestaltet werden. Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist dieser Anforderung nach Auffassung des Ottsgemeinderates Rechnung getragen. Es wurde allerdings auch klar zum Ausdruck gebracht, daß für die Grundstücke, die später einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden, das festgesetzte Pflanzgebot sofort in Kraft tritt. Die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan mzßten allerdings zurückgewiesen werden. Sie bezogen sich einmal auf die gewünschte Umwandlung eines Grundstückes vom Gewerbegebiet im „Dorfgebiet" sowie auf die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Grünzonenbereich. Aus städtebaulichen und planungsrechtlichen Gründen und auch unter dem Aspekt des Immissionsschutzes konnte diesen Wünschen nicht Rechnung getragen werden.
Anschließend wurde der Bebauungsplan „Siebenborn" einschließlich des dazugehörenden Grüoordnungsplanes als Satzung" gern. §10 BBauG beschlossen.
Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Trift"
Auch hier war zunächst über Bedenken und Anregungen zu entscheiden. Der Ortsgemeinderat gab der Anregung eines Grund Stückseigentümers im Plangebiet auf Verlängerung des geplanten Erschließungsgebietes um 2 m statt Der Abstand von seinem Grundstück bis zur Wendemöglichkeit wurde von 11 um 2m auf 9 m reduziert Gleichzeitig wurde beschlossen, den 4 m breiten Fuß- und Wirtschaftsweg ohne Wendemöglichkeit in gleicher Breite durchzuziehen. Davon versprachen sich die Ratsmitglieder im Hinblick auf die topographische Lage und auf die Erschließung des hinteren Grundstücksteiles eine Verbesserung.
Der Bebauungsplan „In der Trift" wurde anschl. als Satzung gern. § 10 BBauG beschlossen.
Einleitung des Umlegungsverfahrens im Baugebiet „In der Trift"
Nachdem durch den Satzungsbeschluß die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind, ordnete der Ortsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß die Umlegung für das Neubaugebiet „In der Trift" an. Der Umlegungsbeschluß wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht. Aus dieser Bekanntmachung sind auch die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke zu ersehen.
Festlegung des Flächenbeitrages für das Neubaugeb
Nach dem Bundesbaugesetz kann die Gemeinde tung des Umlegungsvorteils und zur Deckung ihrer' gungsverfahren entstehenden Aufwendungen einen trag festsetzen, den die Grundstückseigentümer zu I Bisher hat der Flächenbeitrag in den anderen Uml ren in der Ortsgemeinde 25 % betragen. Das Bunde« zieht die Obergrenze bei 30 v H.
In der Sitzung des Ortsgemeinderates war man sich bis zur Obergrenze zu gehen. Über die Höhe des Flä ges war man zunächst unterschiedlicher Meinung E zwei Anträge gestellt, der eine lautete 27,5 % derai 25 %
Die Verfechter der Erhöhung des Flächenbeitrages] wiesen auf den beträchtlichen Vorteil hin, der dem Stückseigentümer durch Wertsteigerungen im UmleJ fahren entsteht. Außerdem wurde darauf hingewi] daß die Ortsgemeinde im Neubaugebiet „In der Trii Einlageflächen hat, die Folgekosten der Umlegung] hat und die Ortsgemeinde ihre E innahmemöglichke] fen müsse.
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Der Ortsgemeinderat faßte dann mit 10 Ja-Stimma Stimmenthaltungen den Beschluß, den Flächenbeit] 27,5 % festzusetzen. ]
Wahl des Umlegungsausschusses
Zur Durchführung des nun anstehenden Umlegunga „In der Trift", aber auch der übrigen in Zukunftdil renden Umlegungsverfahren, wählte der Ortsgemeia einstimmigen Beschluß einen Umlegungsausschuß fl meinden. Der Vorsitzende und die restlichen Mitgli] üblicherweise auf Vorschlag von Fachbehörden gevj Vorsitzender des Umlegungsausschusses ist Vermesi tor Rohrbacher vom Katasteramt Montabaur, Er wl ten durch die Vermessungsräte Haubrich und Hofnl juristischen Mitglied wurde Regierungsrätin Grafel waltung Montabaur) gewählt. Sie wird vertretendul regierungsrat Dr. Löhr (ebenfalls KreisverwaltungU Für die von der Ortsgemeinde zu benennenden KaiJ hatte man sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschl Es wurden folgende Ratsmitglieder gewählt: I Peter Alexander (Vertreter Günter Schneider)!
Günter Klein (Vertreter Toni Galleitner) I
Als Bewerter von Grundstücken wurde Ortsbürgerfl Anton Schneider gewählt. Sein Vertreter ist der 2.1 nete Wolfgang Weber. I
Neben den oben beschriebenen Punkten wurde aus vestitionsprogramm für die Jahre 1979- 1983 veran Darüber wird in der nächsten Ausgabe dieses Amts! richtet. I
Der Musik-Verein 1930 Simmern e.V. I
feiert am 25. - 26.8.1979 sein diesjähriges traditio« fest I
Zu diesen Veranstaltungen sind Sie recht herzlic« Am Samstag, dem 25. August unterhält Sie ab i sikkapelle aus unserem Ort mit flotten Weisen. |
Am Sonntag, dem 26. August, haben wir zum ru 1 den Musikverein Immendorf zu Gast. J
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