Montabaur 10 / 28/79 VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 690.000,- DM
in der Ausgabe auf 690.000,- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 221.000,- DM festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 150.000,- DM festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
b) nach der Lohnsumme 300 v.H.
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM
bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM
3. Die HUNDESTEUER, beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,00 DM
für den zweiten Hund 54,00 DM
für jeden weiteren Hund 72,00 DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt:
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 221.000,- DM.
I V.Zu den festgesetzten Steuersätzen ( Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(A) Hebesatz
b) für Grundstücke (B) Hebesatz
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz
b) nach der Lohnsumme Hebesatz
c) Mindestsieuer
aa) Hausgewerbetreibende jährj.
bb) Sonstige Gewerbetreibende jährl.
220 v.H. 240 v.H.
300 v.H. 300 v.H.
6,00 DM 12,00 DM
Die Genehmigung zu II. gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO. Gleichzeitig wird gemäß § 5 der Landesverordnung über die Realsteuern der Gemeinden vom 22.12.1971 (GVBI. S. 43) die Zustimmung zur Erhebung der Lohnsummensteuer mit einem Hebesatz von 300 v.H. für das Haushaltsjahr 1979 erteilt.
5430 Montabaur, den 5.6.1979
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) I.V. Dünnes
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.7.1979 bis
26.7.1979 während der allgemeinen Dienststunden in in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Girod, den 7.7.1979 Ortsgemeindeverwaltung Girod! (L.S.) Leber, Ortsbiirgermeister
Programmablauf Kirmes in Girod
SAMSTAG, 14.7.
14.00 Uhr Aufstellung des Kirmesbaumes 20.00 Uhr Tanz mit der Tanzkapelle Terniv Fox in Meurer
T otenehri
m
mit*
SONNTAG, 15.7. iBü.'Die
9.30 Uhr Festliches Hochamt mit anschl.
am Ehrenmal 13.30 Uhr Festandacht
14.00 Uhr Umzug der Kirmesjugend durch das Dorf Verlosung unter dem Kirmesbaum Es winken wertvolle Preise 20.00 Uhr Tanz in den Sälen Höhn und Meurer
MONTAG, 16.7.
10.00 Uhr Traditioneller Frühschoppen
Zu allen Veranstaltungen lädt die Kirmesjugend alle Gäste j nah und fern herzlich ein.
GR0SSH0LBACH:
Achtung, Stromabschaltung!
Die KE VAG läßt mitteilen.daß wegen notwendiger Art* am Sonntag, dem 15. Juli 1979,von 7.00 Uhr bis etwa II,|
Uhr in Großholbach der Strom abgeschaltet wird.
Die Stromabnehmer werden um Verständnis gebeten.
Konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderate: Am Freitag, dem 6. Juli 1979,trat der neugewählte Ortsg meinderat zur konstituierenden Sitzung zusammen.
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Metternicheröffl die Sitzung und bedankte sich bei den Ratsmitgliedernfi| gute und sachgerechte Zusammenarbeit in der vorangega Legislaturperiode. Der neugewählte Ortsgemeinderatistij Ortsgemeinde Großholbach identisch mit dem der voran genen Legislaturperiode, das heißt, sämtliche Mitgl Ortsgemeinderates wurden wiedergewählt.
In {wei lahlgar |or>ah llieime
|M erg
ften ui
f Sstimr sW3h ifOrt
Willi
Verpflichtung der Ratsmitglieder
achdem der Ortsbürgermeister Metternich seinen sprachen hatte, verpflichtete er durch Handschlatdie} ten Ratsmrtglieder auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer« gaben und verwies insbesondere auf die Pflichten zur unj nutzigen und objektiven Amtsausübung, die TreuepUi le chweigepflicht, die mit ihrem Amt verbunden idf re erpflichtung des geschäftsführenden Ortsbürgew" etternich wurde durch den geschäftsführenden I.Ort! ordneten, Herbert Ferdinand, vollzogen. Die erste Aufgal „ es neugewählten Gemeinderates stellte sodann die M • ■atsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sitzungsniede^—^ en dar. Entsprechend dem Abstimmungsergebnis r
gende Ratsmitglieder mit der Unterzeichnung von Sitzuj niederschriften beauftragt:
1. Alfons Fasel (Stellvertreter) Rudolf End®,
2. Gunter Höhn (Stellvertreter) Hubert Schuf
Bevor die Wahlhandlung zur Wahl des OrtsbürgemwWj
geführt werden konnte, war die Wahl eines Ratsrnitgl^
zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsf^
meisters in sein Amt erforderlich. Der Ortsgemein#JJ
mit dieser Aufgabe Herrn Herbert Ferdinand. Im^stf
- durch d*l
daran wurde die Wahl des Ortsbürgermeisters
von Wahlvorschlägen eingeleitet. Von seiten des Or t, es wurde nur ein Wahlvorschiag eingebracht. Dieser^ Herrn Ludwig Metternich. Die Wahl erfolgte da«“ ftir j

