Montabaur 10 / 27 / 79
Einstimmig Wiederwahl des Ortsbürgermeisters
Vor Beginn der Wahlhandlung zur Wahl des Ortsbürgermeisters wurde das Ratsmitglied Bruno Kolodziej zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt gewählt. Danach wurde von dem zuvor gebildeten Wahlvorstand die Wahl eingeleitet.
Zu Beginn wurden Wahlvorschläge eingeholt. Seitens des Ortsgemeinderates wurde als einziger Kandidat Herr Hubert Zey zur Wahl des Ortsbürgermeisters vorgeschlagen.
Die Wahl erfolgte daraufhin in geheimer Abstimmung.
Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen wurde festgestellt, daß Herr Hubert Zey im ersten Wahlgang einstimmig wieder zum Ortsbürgermeister gewählt wurde.
Herr Bruno Kolodziej beglückwünschte daraufhin Herrn Hubert Zey zur Wiederwahl, sprach ihm im Namen der Ortsgemeinde Niedererbach seinen Dank für die bisher von ihm geleistete Arbeit aus und überreichte die Ernennungsurkunde.
Die Vereidigung und Einführung in das Amt konnten unterbleiben, da es sich um eine Wiederwahl i.S.d. Gemeindeordnung handelte.
Wahl der Ortsbeigeordneten
ln zwei weiteten getrennten Wahlgängen wurden jeweils im ersten Wahlgang der I. und II. Ortsbeigeordnete gewählt.
Nach vorheriger Einholung von Wahlvorschlägen erfolgten die Wahlen in geheimer Abstimmung.
Die Auszählung der abgegebenen Stimmen ergab, daß Herr Karl- Heinz Börner zum I. Beigeordneten und Herr Kurt Engelhardt zum II. Beigeordneten der Ortsgemeinde Niedererbach jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt wurde.
Die Gewählten wurden jeweils nach Abschluß des Wahlganges von dem Ortsbürgermeister vereidigt, in ihr Amt eingeführt und unter Überreichung der Ernennungsurkunde zur Wahl beglückwünscht.
Schlappekickers Niedererbach
Am 6. Juli 79 findet um 20.30 Uhr eine wichtige Mitgliederversammlung, zwecks Ausflug am 28.7.79 statt.
Freiwillige Feuerwehr Niedererbach
Am Sonntag, dem 8. Juli findet wieder eine Übung statt. Treffpunkt Feuerwehrgerätehaus um 8.30 Uhr.
Verschönerungsverein Niedererbach 1936 e.V.
Auch in diesem Jahr veranstalten wir unser Dorflindenfest und zwar am 22. Juli 79, wozu wir schon jetzt recht herzlich einladen. Als besondere Attraktion wird ein Luftballonwettbewerb für alle Kinder durchgeführt. Nähere Einzelheiten werden noch bekannt- gegeben.
NOMBORN:
Kirmes in Nomborn
Die Gemeinde Nomborn feiert vom 14. bis 16. Juli 1979 ihre diesjährige Kirmes. Nach alter Tradition bilden die Jugendlichen unserer Gemeinde die Kirmesgesellschaft. Für diese Bereitwilligkeit,die nicht mehr überall vorhanden ist, danke ich der Dorf- jugend recht herzlich.
Die Feierlichkeiten sowie Tanzveranstaltungen finden in diesem Jahr erstmals im Festzelt an der Schule statt. Die Gestaltung der Kirmes hat die „Gemeinschaft zur Förderung der Nomborner Kirmes" übernommen. Auch ihnen danke ich recht herzlich.
Für die Unterhaltung auf dem Kirmesplatz sorgt die Fa. Benedikt Wolf aus Köln.
Der Auftakt der Kirmes beginnt mit dem Umzug der Kirmesburschen am Freitagabend. Anschließend findet ein Disco-Abend im Festzelt statt.
Der Kirmesbaum wird am Samstag, dem 14.7. um 14.00 Uhr
aufgestellt. Ich bitte die Männer unseres Dorfe sem Jahr der Jugend beim Aufstellen des Ba * *' Ab 20 Uhr ist Tanz im Zelt.
Der Sonntag beginnt mit dem Festgottesdienstu in der Kirche „St. Kilian". Im Anschluß daran ^ unserer Toten auf dem Friedhof. Die Feier wird und der Musikkapelle mitgestaltet. Danach istF ri im Festzelt.
Um 14.00 Uhr ist der traditionelle Kirmesumzug ri unter dem Kirmesbaum, anschl. Tanz im Festzelt ' Am Montag, dem 16.7.79 ist um 8.00 Uhr Gottesd, ab 10 Uhr Frühschoppen im Festzelt mit Musik um wie sonstigen Überraschungen.
Für die Festtage wünsche ich allen MitbürgerinnenJ gern und unseren Gästen viel Freude und angenehc in unserer Gemeinde.
Bendel, OrtsbürgermeistJ
ELBERTGEMEIND
OBERELBERT/WELSCHNEUDORF: Viehseuchenpolizeiliche Anordnung
Nachdem bei einem Fuchs im Bereich der Gemeindj bert/Welschneudorf - Westerwaldkreis - amtstieräri wut festgestellt wurde, wird aufgrund der §§ 18ff| seuchengesetzes vom 26.6.1909 (RGBl. I S, S sung der Bekanntmachung vom 23.2.1977 (I und § 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zw| gesetz vom 25.11.1911 (Gesetzsammlung S, 1491 Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom I (BGBl. I S. 444) folgendes angeordnet:
§ 1
Die Gemeinden Welschneudorf, Oberelberteinsdilj markung werden zum gefährdeten Bezirk erklärt,: Die Aufhebung der angeordneten Schutzmaßregelrl gen, sobald die Gefahr beseitigt ist, jedoch nicht™ von drei Monaten seit Inkrafttreten dieser Anord
§2
Für die gefährdeten Bezirke gilt folgendes:
1. Hunde sind nach Maßgabe des § 40 Abs, 1 des! gesetzes in der derzeitigen Fassung festzulegej nach § 40 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes diirfr die zur Jagd auf Füchse und Dachse verwendfit j zugelassen .werden.
2. Katzen darf man nicht frei umherlaufen lassen,| von geschlossenen Ortschaften und von Siedln dies nicht, sofern die Katzen nachweislich sa| vier Wochen und längstens einem Jahr gegen (j
worden sind.
3. Hunde und Katzen dürfen aus dem gefährdet^ bracht werden, wenn sie nachweislich seit nj 1 Wochen und längstens einem Jahr gegen o worden sind oder nur bis zu vier Tagen en e "j andere Hunde und Katzen dürfen nur mit fl der zuständigen Behörde und nach tierarz chung entfernt werden.
§3 ■ P
1. Die für den gefährdeten Bezirk zuständigen Forstbeamten werden ermächtigt, rel
Hunde und Katzen innerhalb des ge
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fangen oder, falls dies nicht möglic ,s ' Spruch auf Entschädigung für getote kann nicht geltend gemacht werden.

