Montabaur 24 / 26 / 79 § 155 a BBauG.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist, abgesehen von der Verletzung der Vorschriften über die Genehmigung oder Veröffentlichung der Satzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBk S. 770) Das Planqebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur 42 Flurstücke:
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, lOStraße, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17,
18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40/2, 40/3, 41 /1, 41/2, 42, 43,
44/1, 46/2, 47/2, 47/3, 48, 49, 50, 51, 52, 53
Girod, den 25. Juni 1979 Leber, Ortsbürgermeister.
KLEINHOLBACH:
Am Samstag, Sonntag und Montag, 30.6. - 2.7.1979, findet die diesjährige Kirmes in Kleinholbach statt.
FESTPROGRAMM
SAMSTAG, 30.6.
15.00 Uhr Einholung und Aufstellung des Kirmesbaumes 20.00 Uhr Tanz mit der Tanzkapelle Kühn im Saale Krekel SONNTAG, 1.7.
9.30 Uhr Festliches Hochamt mit anschl. Totenehrung am Ehrenmal.
14.00 Uhr Umzug der Kirmesgesellschaft mit anschließender Verlosung unter dem Kirmesbaum.
1. Preis eine 4- tägige Reise für 2 Personen und ca. 80 wertvolle Sachpreise.
MONTAG, 2.7.
10.00 Uhr Traditioneller Frühschoppen
Zu allen Veranstaltungen lädt die Kirmesgesellschaft alle Gäste aus nah und fern herzlich ein.
GR0SSH0LBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates findet am FREITAG, dem 6. Juli 1979, 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Bestellung von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften.
3. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt.
4. Wahl des Ortsbürgermeisters, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.
5. Wahl des 1. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.
6. Wahl des 2. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten a
der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einf'üh^ das Amt unrun 9|
7. Beratung und Beschlußfassung über die Ändern ungsplanes „Flur 4 und 15" der im Bereich im Beba!'* plan ausgewiesenen landwirtschaftlichen Grünfink 1 * 1 '
8. Verschiedenes. en '
5431 Großholbach, 26. Juni 1979 MetternichOrtsbül
Öffentliche Bekanntmachung über die Heilung von I Verfahrens'ehlern beim Zustandekommen von Satzungen' Die öffentliche Bekanntmachung über die Heilung von Fc und Verfahrensfehlern beim Zustandekommen der Satan der Ortsgemeinde Großholbach ist auf Seite 11 dieses Amtsblattes abgedruckt.
Großholbach, 4.5.1979 Metternich,Ortsbül
GR0SSH0LBACH/GIR0D:
Alte Herren
Am 30.6.1979 machen wir unseren diesjährigen Ausfluglj Frauen) Abfahrt 13.00 Uhr ab Weiler Großholbach,ansc Schönberger Girod.
Unser Ziel wird Rheinbach sein, dort spielen wir gegen dij ge AH-Mannschaft.
Zum Ausklang geht es dann ins Ahrtal.
Zu dieser Fahrt sind alle aktiven sowie inaktiven Mitgliij recht herzlich eingeladen.
Bitte das nötige Kleingeld und etwas gute Laune mitbrinj
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderatesfindel DONNERSTAG, dem 5. Juli 1979, 20.00 Uhr,imRatha|
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Bestellung von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung.' Zungsniederschriften.
3. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, VereidiguiJ Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt.
4. Wahl des Ortsbürgermeisters, Aushändigung der Ernej urkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.
5. Wahl des 1. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Auslj gung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einfij in das Amt.
Wahl des 2. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, AusJ der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einftihnnj das Amt Verschiedenes.
6 .
7.
5431 Görgeshausen, 26. Juni 1979 Herz, Ortsbürgerwj
Öffentliche Bekanntmachung Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Herr Christian Engelhard hat die Übernahme des Mitglied des Ortsgemeinderates abgelahnt.
Gemäß § 42 Abs. 3 des Landesgesetzes über die WahltjJ den kommunalen Vertretungsorganen (KommunalwsMsj - KWG) in der Fassung vom 13. Dez. 1973 (GVBI.S.4J zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten LandesgessWj Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisorol vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770) ist als Nachfolg6f | *| noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Sti# Herr Norbert Münz, Mittelstraße 5a 5431 Görgeshausen
in den Ortsgemeinderat berufen worden.

