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l! abaU den als Treffpunkt der Jugendlichen dient. Als Folge '"dfffs sind am nächsten Morgen zerschnittene Müllsäcke eeiiHnit Zigarettenstummeln verdreckter Pauseneingang

^eisen ausdrücklich darauf hin, daß Unbefugten das Benutzen hulgeländes untersagt ist.

' sich die Vorfälle wiederholen, werden die entsprechen-

»ersonen zur Anzeige gebracht.

Verbandsgemeindeverwaltung SCHULAMT

ipiatziin Kreiswettbewerb:Unser Dorf soll schöner werden"

BEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,

diesjährigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden", insere Gemeinde in der Sonderklasse den 2. Platz erreicht.

»8 = 3. Platz) Ein großartiger Erfolg, der nicht zuletzt,

Tdie Kommission uns bestätigte, auf die vielen privaten Grünan bn in den Neubaugebieten und im Ortsbereich zurückzuführen

fehdie Gestaltung und der Eindruck unseres Friedhofes hat zu i Erfolg beigetragen.

Sirtlich wird der WettbewerbUnser Dorf soll schöner wer- I Ebenen durchgeführt, und zwar steigend vom Kreis- ÜBezirks- und Landes- sowie Bundesebene.

F Platz bedeutet, daß wir nun am Bezirksentscheid Ihmen. Dieses ist Ehrung und Verpflichtung zugleich. Die inission wird ab dem 10.7.1979 (der genaue Termin ist z.Zt. Snicht bekannt) erneut auch unsere Gemeinde besichtigen.

pochten daher nochmals an alle Grundstückseigentümer iamten Ort die Bitte richten, weitere Verschönerungen fen Grundstücken vorzunehmen. Besonders ist darauf zu |ten, daß neues Unkraut entfernt wird. Auch auf die Straßen- jng, besonders dort wo Baustellen sind, möchten wir hin- en.

jO[tsgemeinde wird gemeinsam mit dem Verkehrs- und Ver- piermgsverein an einigen Stellen weitere Blumenkübel i. Wenn alle wieder mithelfen,und mitmachen,so wie in ffergangenheit, könnte auch ein Erfolg auf Bezirksebene mög- Ksein.

jj Schneider, Ortsbürgermeister

plithen Glückwunsch

|20,6.1979 wurde Frau Helene Spang, Hauptstr. 67, 85 Jahre

Jsgemeinde gratuliert recht herzlich und wünscht alles jsbesondere Gesundheit. Schneider, Ortsbürgermeister

plbund mit farbigen Umrandungen im Ortsbereich (Gör- Me/Hauptstraße) am 17.6.1979 verloren.

jmtterwird gebeten, dieselben bei Herrn Franz Azorn, (^Belohnung abzugeben.

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gierende Sitzung des Ortsgemeinderates findet ai ? - uem 3. Juli 1979, 19.00 Uhr, in der Schule sta

Innung

fc^WZUNG:

un 9der Ratsmitglieder

2. Bestellung von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sit- zungsniederschriften.

3. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt.

4. Wahl des Ortsbürgermeisters, Aushändigung der Ernennungs­urkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.

5. Wahl des 1. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.

6. Wahl des 2. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Aushändi­gung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung' in das Amt.

7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanesKlingelwiese"

8. Verschiedenes.

5431 Girod, 26. Juni 1979 Leber, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die Heilung von Form- und Verfahrensfehlern beim Zustandekommen von Satzungen

Die öffentliche Bekanntmachung über die Heilung von Form- und Verfahrensfehlern beim Zustandekommen der Satzungen der Ortsgemeinde Girod ist auf Seite 11 dieses Amtsblattes abgedruckt.

Girod, 4.5.1979 Leber, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungKlingelwiese" der Ortsgemeinde Girod hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­planes/Änderungsplanes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 13.6.1979 Az. 610-13 nachstehende Geneh­migung erteilt:

Zu der Änderung des BebauungsplanesKlingelwiese" (Umwand lung der Baulinien in Baugrenzen, Zulassung zweigeschossiger Bauweise) wird hiermit der Ortsgemeinde Girod gern .§11 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S.2256) in Ver­bindung mit § 3 der Vierten Landesverordnung zur Durchfüh­rung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landes­verordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind der Textteil und die Planurkunde.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur, (Bauamt)

während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 cund 155 a BBauG sowie die §§ 22, Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.

§ 44 c BBauG

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,

Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile -eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.