'PfechendiJ '9 abholen,! tsbürgemdfjj
in det dieSuJ der Zeit»
rtsbürgernieiä
derates findeg Hotel,
rzaichnungdj
9, Vereidigui^ n Amt. jng der Ems] i das Amt. Jneten, Ausü id Einführung]!
dneten, Ausü ing und Einfi
atern für dis 4 s Simmern/Ni Vertretern für!
shaltsstelle™ lehmigungeinjj itert Haustial
rplatzes imB
i Vergabe desfl der Görgenstrj
denes.
rnstraße undG| , e Bauvoranfoj
Flur 2, FW
dieser SN
l! abaU den als Treffpunkt der Jugendlichen dient. Als Folge '"’dfffs sind am nächsten Morgen zerschnittene Müllsäcke eeiiHnit Zigarettenstummeln verdreckter Pauseneingang
^eisen ausdrücklich darauf hin, daß Unbefugten das Benutzen ■hulgeländes untersagt ist.
' sich die Vorfälle wiederholen, werden die entsprechen-
»ersonen zur Anzeige gebracht.
Verbandsgemeindeverwaltung SCHULAMT
ipiatziin Kreiswettbewerb: „Unser Dorf soll schöner werden"
BEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
diesjährigen Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden", insere Gemeinde in der Sonderklasse den 2. Platz erreicht.
»8 = 3. Platz) Ein großartiger Erfolg, der nicht zuletzt,
Tdie Kommission uns bestätigte, auf die vielen privaten Grünan bn in den Neubaugebieten und im Ortsbereich zurückzuführen
fehdie Gestaltung und der Eindruck unseres Friedhofes hat zu i Erfolg beigetragen.
Sirtlich wird der Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner wer- I Ebenen durchgeführt, und zwar steigend vom Kreis- ÜBezirks- und Landes- sowie Bundesebene.
F Platz bedeutet, daß wir nun am Bezirksentscheid Ihmen. Dieses ist Ehrung und Verpflichtung zugleich. Die inission wird ab dem 10.7.1979 (der genaue Termin ist z.Zt. Snicht bekannt) erneut auch unsere Gemeinde besichtigen.
pochten daher nochmals an alle Grundstückseigentümer iamten Ort die Bitte richten, weitere Verschönerungen fen Grundstücken vorzunehmen. Besonders ist darauf zu |ten, daß neues Unkraut entfernt wird. Auch auf die Straßen- jng, besonders dort wo Baustellen sind, möchten wir hin- en.
jO[tsgemeinde wird gemeinsam mit dem Verkehrs- und Ver- piermgsverein an einigen Stellen weitere Blumenkübel i. Wenn alle wieder mithelfen,und mitmachen,so wie in ffergangenheit, könnte auch ein Erfolg auf Bezirksebene mög- Ksein.
jj Schneider, Ortsbürgermeister
plithen Glückwunsch
|20,6.1979 wurde Frau Helene Spang, Hauptstr. 67, 85 Jahre
Jsgemeinde gratuliert recht herzlich und wünscht alles jsbesondere Gesundheit. Schneider, Ortsbürgermeister
plbund mit farbigen Umrandungen im Ortsbereich (Gör- Me/Hauptstraße) am 17.6.1979 verloren.
■jmtterwird gebeten, dieselben bei Herrn Franz Azorn, (^Belohnung abzugeben.
zu
Schneider,'M
lilung von N n von Satzwf! 3 Heilung*®| Timen derSats) 15 dieses
ung
Ortsbüf*!
leider,
! Maße beoba
gierende Sitzung des Ortsgemeinderates findet ai ? - uem 3. Juli 1979, 19.00 Uhr, in der Schule sta
Innung
fc^WZUNG:
un 9der Ratsmitglieder
2. Bestellung von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sit- zungsniederschriften.
3. Wahl eines Ratsmitgliedes zur Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt.
4. Wahl des Ortsbürgermeisters, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.
5. Wahl des 1. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung in das Amt.
6. Wahl des 2. ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Aushändigung der Ernennungsurkunde, Vereidigung und Einführung' in das Amt.
7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese"
8. Verschiedenes.
5431 Girod, 26. Juni 1979 Leber, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Heilung von Form- und Verfahrensfehlern beim Zustandekommen von Satzungen
Die öffentliche Bekanntmachung über die Heilung von Form- und Verfahrensfehlern beim Zustandekommen der Satzungen der Ortsgemeinde Girod ist auf Seite 11 dieses Amtsblattes abgedruckt.
Girod, 4.5.1979 Leber, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Klingelwiese" der Ortsgemeinde Girod hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes/Änderungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 13.6.1979 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu der Änderung des Bebauungsplanes „Klingelwiese" (Umwand lung der Baulinien in Baugrenzen, Zulassung zweigeschossiger Bauweise) wird hiermit der Ortsgemeinde Girod gern .§11 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S.2256) in Verbindung mit § 3 der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt.
Bestandteil dieser Genehmigung sind der Textteil und die Planurkunde.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 BBauG in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur, (Bauamt)
während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 cund 155 a BBauG sowie die §§ 22, Abs. 1 und 34 GemO hingewiesen.
§ 44 c BBauG
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1,
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile -eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

