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Montabaur 18/25/79

6. BEBAUUNGSPLÄNE^

6.1 BebauungsplanBeim Sandgraben'' i.d.g.F.

6.2 Bebauungsplan "Hofacker-Mühlstück" i.d.g.F.

6.3 Änderung des Bebauungsplanes "Hofacker-Mühlstück (vom 16.12.1977)

5431 Niedererbach, den 7.6.1979

Zey, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Niedererbach für das Jahr 1979 vom 7.6.1979

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.5.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,00 DM

für den zweiten Hund 36,00 DM

für jeden weiteren Hund 48,00 DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1979 werden gemäß § 24 Abs. 3 der Ge­meindsordnung für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, den 30.5.1979

KREISVERWALTUNG

DES WESTERWALDKREISES

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: gez. Meckel.

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.6.1979 bis 5.7.1979 während der ällgemeinen Dienststunden im Rathaus

391.000,- DM 391.000,- DM

178.000,--DM 178.000,-- DM festgesetzt.

in MontaDaur, Zimmer as, öffentlich aus.

Nisdererbach, den 7.6.1979 Ortsgemeindeverwalt

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(L.S.)

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bach ' gez ' Zb V, Ortsbürger, Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Am Sonntag, dem 24. Juni ist die letzte Möglichkeit schießen teilzunehmen. Das AusscheidungsschioB» i ' 16.00 Uhr. Dieieniaen die die nleirho

16.00 Uhr. Diejenigen die die gleiche Ri werden benachrichtigt.

Die Preisverleihung findet am Samstag, dem 30. J ur ,i An diesem Abend veranstaltet der Schützenverein ei d ball im Saalbau des Gasthauses ,,Zum Erbachtal" Be* 1 Wozu wir schon jetzt recht herzlich einladen,

Das Trainingsschießen findet ab sofort wieder donnerst« 19.30 Uhr und sonntags um 10 Uhr statt.

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ELBERTGEMEINDEN

Kindei fest

Zusammen mit den Kindern im ganzen P'ärrverbandtMl höhen, des Buchfinkenlandes und der Elbert-Gemeindnq ein großes Kinderfest veranstalten.

Wir haben zwei große Angebote für dieses Fest, einmilij eigenen Kindergottesdienst und zum anderen eine grottii Spiel- und Spaß-Runde. Gleichzeitig kann man in Zeltenj basteln, faulenzen, toben oder Limo trinken.

Wann: Sonntag, den 1. Juli, 15.00-18.00 Uhr Wo: Dorfplatz in Welschneudorf

Bringt ruhig Eure Eltern mit I

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NIEDERELBERT:

Wochenende der Orientierung

Die Teilnehmer des vom Jugendclub NiederelbertOf l religiösen Wochenendes der Orientierung treffen sichwl am Samstag, dem 23. Juni 79 um 15.00 UhraufdemG;;^ platz.

Informationen bei Jürgen Nink oder Bernd Becker,C

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Am Dienstag, dem 26.6.1979 findet unsere Wanderung Zum Ameisen suchen" statt. Treffpunkt um 19,30UlunAinde Keul. fptzterZ

Heilung von Verfahrens- und Formfehlern bei üaiwf Wien du Gern. Art. 4 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderun)jBPbhitöi

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Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 2L

Dez. 1978 ( GVBI. S. 77o) wird darauf hingewiesen,Ä «derer gern, § 24 Art. 6 der Gemeindeordnung von Rheinte (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) eineVer der Bestimmungen über:

1. Ausschließungsgründe ( § 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Steiip jmftig

des Gemeinderates (§ 34 GemO) ir * )i

beim Zustandekommen der nachfolgend aufgeführten Satzungen unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb * 1 Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung g«!P, über dem Ortsbürgermeister von Niederelbert

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gemeindeverwaltung Montabaur unter Bezeichnung , 1

Sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen geltend gemacht werden. y

1. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederelbert vom 17.7.1974 Krdem