Montabaur 12/24/79
Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
Teilnahmebedingungen: Gute Laune und festes Schuhwerk. Anmeldungen bis zum 16.6.1979 bei Herrn Alois Berkessel
Verloren - Gefunden
In dieser Woche wurden bei der Gemeindeverwaltung folgende Gegenstände als Fundsachen abgegeben:
2 Paar neue Kindersocken (für Kleinkinder)
1 Mäppchen (Schulmäppchen) mit Schreibzeug 1 Kindertaschenmesser und 1 Lederball
Die Fundgegenstände können bei entsprechendem Eigentumsnachweis bei der Gemeindeverwaltung in Empfang genommen werden.
Weyand, Ortsbürgermeister
WELSCHNEUDORF:
Bücherei
Die katholische öffentliche Bücherei im Rathaus ist wegen Urlaub des Büchereileiters bis Ende Juli geschlossen.
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A
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Achtung ! Die Kommission kommt!
Am Dienstag, dem 19.6.1979, 8.30 Uhr, wird unser Dorf für den Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" besichtigt. Alle Bürger werden nochmals um Mithilfe zum Erfolg gebeten.
Frink, Ortsbürgermeister.
STAHLHOFEN:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1979 vom 6.6.1979
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montsbaur als Aufsichtsbehörde vom 29.5.1979 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
328.000,- DM 328.000,- DM
355.000,- DM 355.000,- DM
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
b) nach der Lohnsumme
c) Mindeststeuer
aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende
320 v,h
Mod«
1 2,00 Dl|
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund ^ finni
für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
54,00 D| 72,0001
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofenfl das Haushaltsjahr 1979 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge-1 meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.1 2.1973 (GVBI S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben:]
5430 Montabaur, den 29.5.1979 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. I Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: Mecl
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.6.1: 28.6.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rath in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Stahlhofen, den 6.6.1979 OrtsgemeindeverwaltungStablho| (L.S.) Pehl, Ortsbürgermeister
NACHTRAG
zu den „Amtlichen Bekanntmachungen"
Hausabriß Ecke Peterstorstraße / Gelbachstraßein Montabaur
Am Montag, dem 18. Juni 1979 beginnen die Abrißarbei] ten des ehemaligen Wohnhauses Sauerborn.
Da dieses Haus unmittelbar an einen Verkehrsknotenpunl angrenzt, sind besondere Verkehrssicherungsmaßnahmenj vorzu nehmen.
Der Bürgersteig entlang dem Hause Sauerborn und biszui Einmündungspunkt Gelbachstraße wird durch einen E zaun gesperrt und kann nicht benutzt werden.
Die Fußgänger werden gebeten, entlang der Kirchstraße und der Koblenzer Straße den gegenüberliegenden Bürger] steig zu benutzen und zur Straßenüberquerung nur den ( Fußgängerüberweg am ehemaligen Kolpinghaus in/ zu nehmen.
Unmittelbar nach dem Abriß des Hauses wird ein neues; Gebäude errichtet, so daß die Absparrmaßnahmensichii einen längeren Zeitraum erstrecken.
Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur
als Ortspolizeibehörde
NACHTRAG:
SPD Montabaur:
Die neue SPD-Stadtratsfraktion Montabaur tagt in ein öffentlichen Sitzung am Montag, 18.6.1979, 20.00 r kal Löwenburg. „. |
Die SPD Montabaur lädt alle Mitglieder ein zu ihrer |l Versammlung am Mittwoch, 20.6.1979, 19.30 Uhr im Faber.

