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s Kontakte neu beginnen will, ist auch herzlich eingeladen ^fragen bei Frau Bachmeier, Tel. 3412.

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jSamstag, dem 16.6.19 79 fährt der ASV zum Freundschafts- Lf nach Köln. Abfahrt ist um 15.15 Uhr vom Vereinslo- L s . Alle Teilnehmer werden um pünktliches Erscheinen ge-

himmjugend bittet

iSrwohner von Niederelbert an der Errichtung des die sjähri- ißnwbaumes beizutragen, indem die im Haushalt Verbrauch­er ausgeblasen und zur Abholung bereitgehalten werden limmen in den nächsten Wochen vorbei.

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feplanänderungUberdorf" der Ortsgemeinde grt. Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

Wurf des Änderungsplanes nebst Text ur.d Begründung jem. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit V25. Juni 1979 bis 25. Juli 1979 Tfrährend der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags (0 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) bei der Verbandsge- rwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr.9 ^Zimmer 7,sowie nachrichtlich in den Diensträumen " r 9ermeisters in Oberelbert während der ortsüblichen stunden öffentlich aus.

tund Anregungen können während dieser Zeit bei der sgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde fft mündlich oder schriftlich vorgebracht werden, fogebiet umfaßt folgende Flurstücke:

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: ' de n 11.6.1979

Weyand, Ortsbürgermeister

amttmachung der Haushaltssatzung der Ortsge- ; Jahr 1979 vom 7.6.1979

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I^einderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­

ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 31.5.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 40.750,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpfiichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 1979 wie folgt festgesetzt:

442.700,- DM 442.700,- DM

402.000,- DM 402.000,- DM

1.GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende bb) Sonstige Gewerbetreibende

320 v.H.

- v.H.

6,00 DM 12,00 DM

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,00 DM

für den zweiten Hund 54,00 DM

für jeden weiteren Hund 72,00 DM.

II.

GENEHMIGUNG E DER HAUSHALTSSATZUNG

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemein­de Oberelbert für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 40.750,-- DM. 5430 Montabaur, den 31.5.1979

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) I.A. Meckel.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.6.1979 bis 28.6.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Oberelbert, den 7.6.1979

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert

Weyand, Ortsbürgermeister.

Freiw. Feuerwehr Oberelbert

Wie bei der letzten Jahresschlußversammlung festgelegt, soll am 17. Juni 1979 für alle Mitglieder (aktive und inaktive) mit Kind und Kegel, ein Fußmarsch durchgeführt werden. Abmarsch 10 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.