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Montabaur 8/23/79

22 tlw, 25, 26, 27,28, 29 tlw, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38/1, 38/2, 39/1, 39/2, 39/3, 40, 41, 42, 43, 44/1, 44/2, 45, 46, 47/1, 47/2, 48, 49, 50 51, 52, 53, 54/1, 54/2, 55/1, 55/2, 56/1, 56/2, 57, 58, 59/1, 59/2, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68,69, 70, 71/1,71/2, 72/1, 72/2, 80, 81/1, 81/2, 82, 83, 84,

' 85, 86, 87,

Flur 2

Flurstücke: 156, tlw, 157, 158 tlw, 162/2 tlw,

Simmern, den 29.5.1979 Schneider, Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanIn der Trift" der Ortsgemeinde Simmern hier: Offenlage gern. § 2a, Abs. 6 BBauG

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text u.Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 18. Juni 1979 bis 18. Juli 1979 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr,

dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstraße 9, (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Simmern während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich

aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Simmern mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur: 2

Flurstücke: 184/1, 185, 186, 190, 191, 192, 193, 194, 195,

196, 197, 198, 199

Simmern, den 31.5.1979 Schneider, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

GR0SSH0LBACH:

Kulturamt Westerburg

4 50.20 /Großhol bach

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG für die Ortsgemeinden Großholbach, Nomborn, Girod einschl. Kleinholbach und Ruppach-Goldhausen

Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens in der Gemarkung Großholbach, Westerwaldkreis, hier: Ladung zum Aufklärungs­und Anhörungstermin gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG.

Es ist beabsichtigt, in der Gemarkung Großholbach, Westerwald­kreis, ein Flurbereinigungsverfahren nach § 1 des Flurbereini­gungsgesetzes - FlurbG - in der Fassung vom 16.3.1976 (BGBl.

I S. 546) durchzuführen.

Das Verfahrensgebiet soll sich über die gesamte Gemarkung Großhol bach einschl. der Ortslage und aller Waldflächen er­strecken.

Eine Übersichtskarte, aus der das voraussichtliche Verfahrens­gebiet ersichtlich ist, liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, sowie bei dem Ortsbürgermeister von Großholbach zur Einsichtnahme offen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß auch daran an­grenzende Flächen, soweit es zur zweckmäßigen Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens erforderlich ist, in das Flurberei­nigungsgebiet eingezogen werden können.

Zur Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstücks­eigentümer über das geplante Verfahren einschließlich der voraus­sichtlich entstehenden Kosten habe ich gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG Termin anberaumt auf

Dienstag, den 26. Juni 1979, vormittags 9 nn,, in der Gastwirtschaft Fischbach, Großhol^

Zu diesem Termin werden hiermit alle Personen rf mer von Grundstücken in dem vorgesehenen v e rf h' sind, geladen. 3 ^

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Westerburg, den 28. Mai 1979

Der Kulturamtsvorsteher:

Herz, Oberregierungsrat

Kirmes in Großholbach

Nicht wie im Amtsblatt Nr. 21 veröffentlicht, findetd jährige Kirmes am 17. und 18. Juni 1979, sondern am 11. Juni 1979 statt.

Alle Gäste aus nah und fern heiße ich herzlich willkom Der Kirmesgesellschaft sowie allen Ortsbewohnern uni wünsche ich frohe und sonnige Kirmestage.

Straßenleuchten im NeulbaugebietNeuwies-Kreuz* chen"

Der Ortsgemeinderat Großholbach befaßte sich am3ft in der wohl letzten Sitzung vor seiner Neuwahl erneut] Aufstellung von Straßenleuchten im Neubaugebiet,,^ Kreuzwies-Strüthchen". In der vorherigen Sitzung« Entscheidung darüber vertagt, da man zunächstvondei ein günstigeres Angebot erhalten wollte. j

Dem neuen Angebot stimmte man grundsätzlich zu,li jedoch den Widerruf vor, falls vor Beginn der Ausführ^ noch günstigeres Angebot vorgelegt werden kann, !

Änderung des BebauungsplanesNeuwies-Kreuzwies-Sl als Satzung beschlossen j

Nach Abschluß aller Verfahrenshandlungen beschloß 3 meinderat den geänderten BebauungsplanMeuwiera Strüthehen" als Satzung. Es geht dabei um die Verringj Abstandsfläche für Eckgrundstücke. j

Vorbereitung der Teilnahme am Landeswettbewerh J soll schöner werden"

Hier sprachen sich die Ratsmitglieder zunächst dal zweite Teilzeit-Arbeitskraft einzustellen, da anders dt den Arbeiten nicht erledigt werden können. Außerdem soll der Landschaftsplaner des Kreises den Ortsgemeinderat durch entsprechende Beratungz« stützen.

Ausbesserung des VUages zur Kläranlage I

Der in der Sitzung anwesende Leiter des Forstamtesl Herr Dr. Hütte, schlug vor, gemeinsam mit einer Baufi Ortsbesichtigung durchzuführen, um Details über ditj besprechen zu können. I

Haushaltsüberschreitung für 1978 genehmigt 1

Die Ratsmitglieder stimmten einstimmig einer iberffl Ausgabe für das Haushaltsjahr 1978 in Höhe von $1 Die Überschreitung entstand beim Forsthaushalt 1 vermehrten Aufarbeitung von Industrielangholz kam| Steigerung von Lohnkosten. Die Deckung erfolgt 1 nahmen aus Holzverkäufen. 1

Teilnahme an der Plakataktion der LandesverkeW

Der Ortsgemeinderat entschied schließlich unter denes", daß die Ortsgemeinde an der Plakataktion,«

Schulweg" der Landesve rkehrswacht teilnimm I

NENTERSHAUSEN: j

Mütterberatung

Die nächste Mütterberatung findet am Dienstag. 1 15.00 Uhr, in der Hauptschule in Nentershause 1