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^Ausschreibung

Nsqemeinde Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde " n S ^ usbau der K ippMenstralie, der Bornwiesenstraße jittelstraße öffentlich aus.

IfüHRT WERDEN:

Straßenunterbau mit Schotter-Splittgermsch Straßendecke mit Betonpflaster Straßendecke mit Bitumen die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, ebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge- ferwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 tjlur anzufordern.

hutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe des lungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands- Iverwaltung Montabaur bei dar Kreissparkasse Monta- Iniuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist fdrderung beizulegen.

|ir die Abgabe des Angebotes ist

:*REITAG, der 22. Juni 1979, 10.00 Uhr.

Ute die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen isen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- everwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Uir einzureichen, tjaur, den 23. Mai 1979

Verbandsgemeindeerwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister

etliche Bekanntmachungen

anntmachung

1 .

<[tag, dem 10. Juni 1979, finden in der Bundesrepublik ßnd die Wahl zum Europäischen Parlament, in Rhein- ^z zugleich die Kommunalwahlen statt, l dauern von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

2 .

[Montabaur ist in elf Stimmbezirke eingeteilt. Die Orts- |n bilden jeweils einen Stimmbezirk. In den Wahlbe- iigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai jestellt wurden, sind Stimmbezirk und Wahlraum ange- jdemder Wahlberechtigte zu wählen hat. Jeder Wahlbe- p.kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, ^Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Ber haben ihre Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl |n Kommunalwahlen und einen amtlichen Personalaus- lubringen. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bei der ipgeben werden.

3.

jjahlzum Europäischen Parlament wird mit amtlichen Jteln in amtlichen Wahlumschl-gen gewählt. Jeder Wäh- Jbeim Betreten des Wahlraumes einen weißen Stimm- [v em AufdruckStimmzettel für die Wahl der Abge- ' & Europäischen Parlaments" und einen blauen Wahl- 3mitdem AufdruckEuropawahl", jmmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die l ü ngder Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die P^ung der sonstigen politischen Vereinigung oder iht |®ft sowie jeweils die ersten 10 Bewerber und Ersatzbewer- ä elaSSenen Wah| vorschläge und rechts von der Bezeich­nt ahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kenn-

ier hat eine Stimme. Ei gibt sie in der Weise ab, dem rec hten Teil des Stimmzettels durch ein in intli h IS ^ 6SetZ ' es ^ reuz oc * er au ^ ar| dere Weise eindeutig j C ^^ht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahl­raumes gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt weiden.

4 a)

Bei den Kommun,ilwahlen. die nach den Giundsatzen dei Veihalt ruswahl dmchgefiihi I werden, wud mit amtlichen Stimmzetteln ohne Stimmzettelumschlag gewählt. Jeder Wählet eihalt beim Be treten des Wahlraumes tiii jede Kommunalwahl, zu der er wahlbe­rechtigt ist, einen Stimmzettel:

9« Der Stimmzettel für die Wahl zum Gemeinderat bzw.

Stadtrat ist blau und hat den AufdruckStimmzettel für die Verhältniswahl zum Gemeinderat bzw. Stzdtrat,

e# der Stimmzettel füi die Wahl der Ortsgemeinden zum Vei bandsgemeindeiat ist ginn und fiat den Auldiuck ,,Stimm zettel für die Veihaltmswahl zum Verbandsgemeindeiat",

00 der Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag ist rosa und hat den AufdruckStimmzettel für die Verhältniswahl zum Kreistag".

Jeder Stimmzettel enthält jeweils unter Listennummern die Be Zeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeich nung einer Wählergruppe oder ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 5 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Kuczbezeichnung jedes Wahlvorschlagsbeiechtigten einen Kreis für dlerKennzeichnung

Der Wähler hat für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, jeweils eine Stimme, Er gibt sie in der Weise ab,

daß er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Jeder Stimmzettel muß vom Wähler in der Wahlzelle gekennzeich net und dann so gefaltet werden, daß bei der Stimmabgabe ohne Stimmzettelumschlag andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat.

b) In den Ortsgemeinden Boden, Daubach, Gackenbach,Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Holler, Horbach, Hübingen, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf wird der Ge­meinderat nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Gemeinderat ent­hält Angaben, wie der Wähler seine Stimme abgibt.

Der Wähler kennzeichnet in der Wahlzelle den weißen Stimm­zettel und legt ihn in den Stimmzettelumschlag mit dem Auf­druckMehrheitswahl zum Gemeinderat"

5.

Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse sind öffentlich . Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Watilgeschafts möglich ist.

6 .

Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Eutopawahl teilnehmen

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Landkreises Bad Kreuznach oder

b) durch Briefwahl.

Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teil­nehmen.

Wähler, die duich Briefwahl an der Europawahl und durch Brief­wahl an den Kommunalwahlen teilnehmen, müssen zwei Wahlbriefe absenden: den toten Wahlbnef für die Europawahl an den Kreiswahlleiter und den orangefarbenen Wahlbrief für die Kommunalwahlen an den Bürgermeister der Gemeinde.

Die Anschriften sind auf den Wahlbriefumschlagen aufge- druckt.