Montabaur 34/ 20 / 79
Dar Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung am 8.
11.1977 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße" beschlossen.
Gern. § 2a BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsicht in die Vorplanung, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr, freitags von 7,30 Uhr bis 13.30 Uhr) in der Zeit vom
21. Mai 1979 bis 8. Juni 1979 oingosehen werden kann.
Unabhängig von dieser Bürgorbeteiligung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Offenlage des Planentwurfes nach § 2a Abs.6 BBauG, wenn das dafür erforderlicho Planstadium erreicht ist.
In dieser Offonlage können zur konkretisierten Planung Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Nomborn, den 10.5.1979 Bendel, Ortsbürgormeister
VfR Notnborn, Abt. Alte Herren
Nach einer Serie von Auswärtsspiel erwarten die AH Mo m j
intabai
born zu ihrem 1. Heimspiel in dieser Saison am I 19. Mai 1979 die AH von Heringen (Kreis Limburg)
Anstoß: 17.30 Uhr Trikot: blau-blau
öffentliche Bekanntmachung
Bebuuungsplanänderung „Baumort" und ,, Waldstraße"
der Ortsgemeinde Nomborn, hier: Offenlage gern. § 2a, Abs. 6
BBauG.
Die Anderungsuritorlagen (Text und Begründung) liegen gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 28.5.1979 bis 28.6.1979
jeweils wahrond der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr, freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ,5430 Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) Zimmer 7, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Nomborn während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungon können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Nomborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 1: Flurstücke 34/1, 34/2, 35 bis 50 einschl. 72 tlw, 77,
195 bis 201, 202/1, 202/2, 203/1, 203/2, 204, 205/1, 205/2, 205/3, 206, 207/1, 207/2, 207/3, 208 bis 214, 215/1,
215/2, 216, 217, 218,219/1,219/2,220,221, 222, 223, 229 tlw. 235/1, 235/2, 236 bis 238, 240, 241, 239, 242/1, 242/2, 243,
244, 245 tlw, 257, 258, 261, 149 tlw, 189 tlw, 230.
Bendel, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Baumort" und Waldstraße" der Ortsgemeinde Nomborn
hier: Bekanntmachung des Beschlusses gern. § 2a Abs. 1 BBauG. Der Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung am 30.4.1979 folgenden Beschluß gefaßt:
Ziff. 11 der Textfestsetzung zum Bebauungsplan „Im Baumort" und „Waldstraße" über die Errichtung von Garagen wird aufgehoben.
Die Textfestsetzung wird wie folgt ergänzt:
Die Errichtung von Garagen innerhalb und außerhalb des seitlichen Bauwiches richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Landesbauordnung.
Garagen, die auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, sind zusammenzufassen. Die äußere Gestaltung ist aufeinander abzustimmen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Bendel,
Großes Chor -und
Solistenkonzert des MGVArion1900 Nomborn
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Am 26. Mai 1979 veranstaltet der MGV Arlon, Nomboml in der Turnhalle in Nentershausen ein großes Chor-und! Solistenkonzert.
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Diese Veranstaltung , die um 20.00 Uhr beginnt, ist HmJ Walter Malm für seine 10-jährige Dirigententätigkeit beim MGV Arion 1900 ( Nomborn gewidmet. An diesem werden auch mehrere Sänger für jahrelange Treue tum Verein geehrt.
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Neben dem MGV Arion Nomborn wirken mit:
MGV Concordia Görgeshausen,
MGV Frohsinn, Steinefrenz,
Kirchenchor Diez und Kirchenchor St. Matthias, Steif frenz-Weroth,
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Viele Musikfreunde werden sich diesen musikalischen Leckerbissen sicherlich nicht entgehen lassen.
Im Anschluß an das Konzert spielen die „Nomborner Schrammeln" zum Tanz auf.
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Für die Fahrt zur Turnhalle nach Nentershausen wert« Busse eingesetzt.
Abfahrtsort: Vereinslokal Beck
Die Abfahrtszeiten werden noch rechtzeitig mitgeteilt.
Wir weisen darauf hin, daß auch für das leibliche Wohl bestens gesorgt ist.
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