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ntabaut 33 / 20 / 79 J Butzbach, Eugen, 18.5.1946, Dreher, Im Sand 2 1 Kaiser, Willibald, 9.5.1924, Rentner, Bahnhofstr. 32
ISTEN-NR. 4: WÄHLERGRUPPE ZEY
*z e y Hubert, 27.9.1927, Ortsbürgermeister, Verw.Angest. Bahnhofstr 21
) Kolodziej, Bruno, 21.8.1922, Verw.Ang.Bahnhofstr. 36 a) Hannappel, Bruno, 8.9.1930, Justizamtmann, Am Hands- | graben 1,
a) Börner, Karlheinz, 2.7.1937, Bundesbahnbeamter,
| Hahnstr. 9
a) Engelhardt, Kurt, 8.3.1943, kfm.Angest. Mittelstr. I6 Müller, Wolfgang, 21.5.1934, Oberstudiendirektor, Waldstr.5 ä) Hastrich, Theo, 18.3.1938, Maschinenschlosser, Eisenbahnstraße 1
a| Kloft, Wolfgang, 9.8.1946, Polizeibeamter, Bahnhofstr. 2 a) Schmitt, Karl, 16.8.1935, Techn.Angest.Auf dem Hahn 3 a) Egenolf, Gerhard, 10.5.1954, Student, Gartenstr. 13 a) Frink, Gerhard, 31.3.1946, Elektriker, Bornstr. 9 ererbach , I4. Mai 1979
Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Niedererbach Zey, Ortsbürgermeister
jtlilappekickers l\liedererb«sch
i'Freitag, dem 25. Mai 1979 findet um 20.30 Uhr im Gasthaus ERBACHTAL, eine außerordentliche Mitgliederversamm- ngVatt.
o|verein Niedererbach 1920 e.V.
IMANNSCHAFT:
ere I, Mannschaft gewann am Sonntag gegen Selters 3:1 und pleftam kommenden Sonntag um 15 Uhr gegen Feldkirchen, hot r ist Feldkirchen
MANNSCHAFT
ere II.Mannschaft spielt am Sonntag gegen Holler.
Ärt Niedererbach um 13 Uhr. fLTE HERREN:
pie^lte Herren-Mannschaft nimmt am Sonntag, dem 20.5.79 |neinem Alte-Herren-Fußballturnier in Laurenburg teil. Das erste Spiel beginnt um 10.30 Uhr. Die Abfahrt nach Laurenburg erfolgt Im 9.15 Uhr ab Mina.
Jiwillige Feuerwehr Niedererbach
pm'Freitag, dem 18.5.79 treffen sich alle Feuerwehrkameraden in gehuniform um 19.30 Uhr vor dem Feuerwehrgerätehaus, litj^esuchen am Freitag das Feuerwehrfest in Hundsangen.
IOMBORN:
ptliche Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nomborn
I.
^Wahlausschuß hat in seiner Sitzung am 9. Mai 1979 den von Jjüählergruppe Bendel eingereichten Wahlvorschlag mit fol- pn Bewerbern zugelassen:
•fd.ja) Bewerber Name, Vorname, Geb. Tag, Beruf, Anschrift |b) Nachfolger,
Rendel, Waldemar, 10.12.34, Verw.Angestellter, Ortsbürgerlmeister, Hauptstr. 23
a Meurer, Ralf, 28.12.43, Polizeibeamter, Bergstr. 5
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f ackerst'-" Am AsM
3 artenstr- ®
^ 3 m°i^’ ^ ermann ' 22.5.41 Bundesbahnarbeiter, Mittelstr. 11 0 1. Berthold, 21.7.38, Gärtnermeister, Mittelstr. 33 L rach ' Walter, 28.7.46, Kfz.Handwerker, Schulstr. 9 7 aiU aS ^ 6r - r ^ anSv * ose f. 26.11.28, Handelsvertreter, Neue Str.2 * a)V 7 7 n * rec *' 20.6.41 Heizungsmonteur, Hauptstr. 15
°* Günter, 8.3.39, Hoch- und Tiefbautechn. Im IPaumort 20,
^'^5. Bautechniker, Hochstr. 6 a) N n u 1 7 baum ' Willi - 26-10.27, Kraftfahrer, Hauptstr. 5I ' 0r * Jert , 21.3.53, Betriebswirt BTE, Hauptstr. I9
12 a) Roth, Edgar, 10.7.35, Kraftfahrer, Waldstr. 4
13 a) Reckeikamm, Wolfgang, 20.12.49, Schreiner, Neue Str. 5
14 a) Schmitz , Karl-Heinz, 20.9.44 , Elektriker, Mittelstr. 3
II.
Die Wahl zum Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durehgeführt.
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel
verteilt. Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Namen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.
III. Die Wählergruppe Bendel hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt I aufgeführten Personen herzustellen und außerhalb des Wahlraumes zu verteilen. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder in sonst erkennbarer Weise die Personen, die er wählen will; er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen.
IV. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig.
Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stimmzettelumschlag und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Umschlag. Danach tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat.
Nomborn, den I5. Mai 1979
Gemeindewahlleiter
der Ortsgemeinde Nomborn
Bendel, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung EINLADUNG
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, dem 22. Mai 1979 um 20 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Aufhebung der Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Gemeindewaage
2. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung
von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1978.
3. Nochmalige Beratung über eine Heizung bzw. Ölversorgung im Gemeindehaus.
4. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Vergabe von Arbeiten für die zentrale Ölversorgung oder Stromheizung.
3. Vergabe der Anstreicherarbeiten im Gemeindehaus
4. Verschiedenes.
5431 Nomborn, 14.5.1979 Bendel, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulstraße" der Ortsgemeinde Nomborn, hier: Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG.

