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|Lerein 1930 Simmern

lusikverein lädt alle aktiven und inaktiven Mitglieder ner außerordentlichen Generalversammlung am Dienstag,

e ' [25 79 20.00 U hr in den Mehrzweckraum /Kindergarten

[Versammlung soll der 1. Vorsitzende neu gewählt werden, jgesordnung wird in der Sitzung bekanntgegeben.

Uondere Einladung ergeht nicht mehr.

pichen Glückwunsch

j|4 5.1979 wurde Herr Johann Becker,Kurfürstenwiese 8,

Rlahre. Die Ortsgemeinde gratuliert recht herzlich, wünscht s Gute, insbesondere Gesundheit.

Schneider, Ortsbürgermeister

tclub 1946 Simmern [Donnerstag, dem 24. Mai 1979, Himmelfahrt, findet wieder jditionelle Vereinsturnier auf dem Sportplatz von Simmern JerSC 1946 Simmern lädt zu dieser Veranstaltung |cht herzlich ein. Wie in den Jahren zuvor werden auch leies Jahr bestimmt wieder unentdeckte Fußballtalente, ob jung jalt, gesichtet. Beginn ist um 10.00 Uhr. Für das leibliche ist auch in diesem Jahr wieder zur Genüge gesorgt.

Vorstand bittet alle Spieler, die noch Trikots vom SC haben, se im Vereinslokal abzugeben, da sie für das obige Turnier |ucht werden.

^ergangenen Sonntag gewann die 1. Mannschaft ihr Heim- jegen den Tabellenzweiten Dierdorf mit 5:3 Toren.

[CDU des Gemeindeverbandes Montabaur sucht das Gespräch lern Bürger

Rollen in den Regionalgesprächen die Probleme der einzelnen K in unserer Verbandsgemeinde diskutieren, pr laden wir Kommunalpolitiker, Vorstände von Vereinen Winteressierte Bürger für

INT AG, den 21. Mai 1979, 20.00 Uhr nach Untershausen,

Tlnof Waldeslust, recht herzlich ein.

®nden Fraktionsmitgliedern wird Beigeordneter Heinz Reusch Gespräch teilnehmen.

fVersammlung des Ortsverbandes Buchfinkenland

r _°ntag, 21, Mai 1979, beginnt um 20.00 Uhr in Stahlhofen ^ndraum eine Mitgliederversammlung des JU Ortsverban-

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ICKEN8ACH:

ft ® B *J? nntrna chung über die Durchführung der Mehr- U JunM 979 tS98niB i n de ra t l * 0r Oftsgemeinde Gackenbach

|derMeh>w! n ^ rtsgeme ' n derat wird nach den Grundsätzen Vord w t$Wahlgeführt.

^inderatwhih 9 W6rden an allu für die Wahl zum Ortsge- \ ^el verteilt arechtigten Personen amtliche weiße Stimm- S StimmzettPi ^ Wahler hat damit die Möglichkeit, den ereits zu Hause auszufüllen. Er kan n so viele

wählbare, mindestens 18 Jahre alten Personen mi: Namen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzet­tel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Woh­nung'beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleich­namigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.

II. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimm­zettel im Wahlraum abi;eben. Eine Vertretung ist unzulässig.

Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stimm zettelUmschlag und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Umschlag.

Danach tritt er an den Tisch des Wahlvorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat.

5431 Gackenbach, 14. Mai 1979

Der Gemeindewahlleiter der On..pemi Gackenbach

Berg, I. Ortsbeigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Gackenbach für das Jahr 1979 vom 10.5.1979

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.4.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 89.500,- DM festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

ka Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,00 DM

für den zweiten Hund 54,00 DM

für jeden weiteren Hund 72,00 DM

264.000,-- DM 264.000,- DM

465.000,- DM 465.000,- DM festgesetzt.