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Montabaur 2 / 20 / 79

folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 30.4.1979 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 696.140,-DM

in der Ausgabe auf 696.140,-DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 1.086.000,- DM

in der Ausgabe auf 1.086.000,- DM festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1979 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 545.120,- DM festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 150.000,- DM festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern, werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

b) nach der Lohnsumme

c) Mindeststeuer

aa) Hausgewerbetreibende 6,00 DM

bb) Sonstige Gewerbetreibende 12,00 DM

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 48,00 DM

für den zweiten Hund 72,00 DM

für jeden weiteren Hund 96,00 DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäu­sel für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verprlichtungsermächtigungen

in Höhe von 150.000,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe

von 545.120-DM

5430 Montabaur, den 30.4.1979

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1a Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge:

Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.5.1979 bis 1.6.1979 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Neuhäusel, den 5. Mai 1979 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kirmes in Neuhäusei vom 19.5. -21.5.1979

Am nächsten Sonntag begeht die Katholische Kirchengemeinde St. Anna in Neuhäusel den Jahrestag der Weihe ihres Gottes­hauses. Aus alter Tradition nimmt auch die weltliche Gemeinde diesen Tag zum Anlaß die Neuhäuseler Kirmes zu feiern.

Gerade in unserer hektischen Zeit, in der altes Br,

Jahr zu Jahr mehr verblaßt und Sinn und Inhalt der

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und auch der Kirmes vielerorts verlorengehen, hat

Heimatl

ein Fest

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wie die Neuhäuseler Kirmes seine besondere Bedeutun jJ dieses Fest doch die Gelegenheit zu geselliger Begegnung zu einem besseren gegenseitigen Kennenlernen. D : eseMöglij

Alt- oder NeubJ

keit sollte von einem jeden von uns, ob ger, genutzt werden.

Der Vorbereitung und Organisation unserer diesjährigenK haben sich dankenswerter Weise die beiden Ortsvereine Männergesangverein Constantia 1873 und die Sportgemeii Neuhäusel ( angenommen. Als Kirmesgesellschaft 1979hab?? keine Kosten und Mühen gescheut, der Kirmes einen festli Rahmen zu geben.

Dafür und insbesondere für ihre Bereitschaft, die alteTradiJ fortzusetzen und die Gestaltung der Kirmes zu übernehme] beiden Ortsvereinen an dieser Stelle ein herzliches Danke: gesagt.

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Auch unser Ort sollte an den Kirmestagen ein festliches Bild bieten. Alle Bürger sind deshalb aufgerufen, während der Ki mestage an ihren Häusern Fahnenschmuck zu zeigen.

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich für die K- mestage Stunden der Freude und Geselligkeit. DenGästeniBtaditic unserem Ort entbiete ich ein herzliches Willkommen und« sehe ihnen frohe und erholsame Stunden in unserer Gemeind

Hümmerich, Ortsbürgermeist

Juso-AG Eitelborn-Neuhäusel

Die nächste Sitzung der Juso-AG Eitelborn-Neuhäusel am Mittwoch, dem 16. Mai.um 20 Uhr in der GaststätteSp kenburg statt.

SIMMERN Hinweis

an alle Anlieger bzw. Eigentümer von Grundstücken inderS benborn- und teilweise Görgenstraße in der Ortsgemeinde Simmern.

Erneuerung der Kanalleitung in der Siebenborn- undte Görgenstraße.

Die Verbandsgemeinde Montabaur beabsichtigt, die o.a. leitung in einigen Wochen zu erstellen. Hierbei muß auch die Hausanschlußleitung im Bereich des öffentlichen Verkehrs» mes erneuert bzw. erstellt werden.

Nach §11, Abs. 2 der Satzung der VerbandsgemeindeMc-t baur über die Entwässerung der Grundstücke und den An­schluß an die öffentliche Abwassaranlage - Allgemeine Ents serungssatzung - vom 30.6.1975 hat der AnschlußnehmerdieJ vollen Kosten der Verbandsgemeinde zu erstatten, soweit (fe mittlere Lebensdauer der Anschlußleitung 30 Jahre erreichtl

§11, Abs. 2 lautet:

Die Verbandsgemeinde ist Eigentümerin der gesamten Ans leitung; sie läßt diese - ggfs, durch einen von ihr zu beaufto den Unternehmer - von der Straßenleitung bis zum Prüfsch. herstellen, erneuern, ändern, unterhalten und ggfs, beseit« Die damit verbundenen Kosten hat der Anschlußberechtigtei Anschlußverpflichtete der Verbandsgemeinde zu erstatten.*] weichend von Satz 2 trägt die Verbandsgemeinde die Kost für die Änderung oder Erneuerung der Anschlußleitung," f die Maßnahmen vor dem Ablauf der mittleren Lebensdauer Anschlußleitung erfolgen und der Anschlußberechtigte bz® Anschlußverpflichtete diese Änderung oder Erneuerungn^i

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zu vertreten hat; dies gilt nicht für den Teil der Kosten, Anteil des tatsächlichen Alters der Anschlußleitung an ® durchschnittlicher Lebensdauer entspricht. Als mittlere 8 dauer wird ein Zeitraum von 30 Jahren zugrunde geW-

Diese Information sowie Ausfüllung des Vordruckes, bereits zugeschickt wurde, ist zur Vermeidung späterer migkeiten unumgänglich.