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rühe Bekanntmachung der '.laushaltssatzung der Orts- Somborn fit das Jahr 1979 vom 3.5.1979 I.
nemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- für Rheinland-Pfalz vom I4.I2.I973 (GVBI. S. 4I9) fol- leHaushaItssatzung beschlossen, die nach Genehmigung ifdie Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 1^1979 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
für das Haushaltsjahr 1979 wird im
Bwltüngshaushalt
ir'Einnahme auf 298.000,-- DM
298.000,- DM
JlöGENSHAUSHALT «er Einnahme auf
'Ausgabe auf
263.000,- DM 263.000,-- DM festgesetzt.
§2
lesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts- 5 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt [erlich ist, wird auf 56.000,- DM festgesetzt.
§3
(pflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
hkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
{Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- r wie folgt festgesetzt:
IGRUNDSTEUER:
ifürdie land- und o forstwirtschaftlichen
l Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
Ib) für die Grundstücke
1 ((Grundsteuer B)
240 v.H.
GEWERBESTEUER
jal jiach Gewerbeertrag und Gewerbekapitai
320 v.H.
b) nach der Lohnsumme
-
| c) Mindeststeuer
j laa) Hausgewerbetreibende
6,00 DM
jjbb) Sonstige Gewerbetreibende
12,00 DM
iDie HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die
innerhalb des
■emeindegebietes gehalten werden:
■für den ersten Hund
20,00 DM
■für den zweiten Hund
30,00 DM
[jfür jeden weiteren Hund
40,00 DM
II.
[ENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG: iach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz 3:1 undsp®^^2.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung Agenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde born für das Haushaltsjahr 1979 wird hiermit erteilt:
J,® ern Gesarntbetra g der Kredite in Höhe von 56.000,- DM.
0 Montabaur, den 26.4.1979
um
16 Ulf
Nesterwaldkreises P' 1a Az. 029/901-10
I.A. Meckel
Dl III.
» 5 l<J 7 Q a ^ P * an *' 69t Zur ^‘ ns ' c * 1tna ^ me vom 14.5.1979 bis 9 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus "Pntabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
orn ' ^ en 3.5.1979 Ortsgemeindeverwaltung Nombori
Bendel, Ortsbürgermeister
par^r ? 0 von Naturdenkmälern
|), 47 Q 5 ® eme ' n ^ 8rat vor i Nomborn hat in seiner Sitzung am u.a. folgende Beschlüsse gefaßt:
affen wirf
jeladen, e ander«!
Zur Erhaltung von Naturdenkmälern in der Gemeinde Nomborn wurde an eine Firma für Garten-und Landschaftsbau der Auftrag in Höhe von ca. 31.370,- DM, zur Durchführung baumchirurgischer Maßnahmen vergeben.
Gleichzeitig stimmte der Rat der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in dieser Höhe für das Haushaltsjahr 1979 zur Finanzierung der Denkmalschutzmaßnahmen zu.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch einen Zuschuß des Landes in Höhe von 28.230,- DM. Einsparungen im Haushalt der Gemeinde und im übrigen durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. ,
Änderung des Bebeuungsplenes „Im Baumort und Waldstraße“
Weiterhin wurde die Änderung des Bebauungsplanes „Im Baumort und Waldstraße“ beschlossen.
Diese Änderung beinhaltet die Ergänzung der Bestimmungen bezüglich der Errichtung von Garagen.
Ein weiterer Punkt in der Sitzung des Rates war die Unterbringung von Vorschlägen zur Dorfverschönerung, über welche anschließend beraten wurde.
Wählergruppe „Bendel“
Die bisherige Wählergruppe „Meurer“ hat in der öffentlichen Wahlversammlung am 3. Mai 1979 eihre Kandidatenliste für die Gemeinderatswahl am 10. Juni 1979 aufgestellt. Der Wahlvorschlag wird angeführt von Ortsbürgermeister Waldemar Bendel. Die Wählergruppe hat aus diesem Grunde die Bezeichnung „Wählergruppe Bendel" erhalten.
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Daubach am 10. Juni 1979
I. Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Der Wähler hat damit die Möglichkeit, den Stimmzettel bereits zu Hause auszufüllen. Er kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alten Personen mit Namen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Geburtsjahr, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.
II. Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzuläs- sig.
Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen Stimmzettelumschlag und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Umschlag.
Danach tritt er an den Tisch des Wahl Vorstandes und legt den Umschlag in die Wahlurne, nachdem der Wahlvorsteher dies gestattet hat.
5431 Daubach, 8 . Mai 1979
Der Gemeindewahlleiter der Ortsgemeinde Daubach: Frink, Ortsbürgermeister

