Montabaur 8/16/79
1. Begrüßung durch den Sektionsleiter
2. Vortrag von Herrn Oberstleutnant Markus Berger, MdB Lahnstein zum Thema:
"Probleme europäischer Sicherheit"
3. Anschließend Aussprache zum Vortrag
Neuer Nichtschwimmerkursus der DLRG , Ortsgruppe Montabaur
Am 2o.4.1979 beginnt die DLRG , OG Montabaur, mit einem neuen Kursus zum Erlernen des Schwimmens.
Der Kursus beläuft sich auf 10 Übungsstunden, jeweils freitags ab 19.2o Uhr im Hallenbad Montabaur.
Sie werden von erfahrenen Ausbildern betreut.
Kinder werden ab 7 Jahre angenommen.
Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an:
Gerhard Tesch, Hauptstr. 18
5431 Niederahr, Telefon 02602 - 3984 oder
Hallenbad Montabaur, freitags ab 19.oo Uhr.
AHRBACHGEMEINDEN
Jahreshauptversammlung TuS Ahrbach
Ruppach - Goldhausen / Heiligenroth e.V. am Freitag, dem 27.4.1979 um 2o„oo Uhr im Saal der Gaststätte Herzmann in Ruppach - Goldhausen.
Hiermit werden alle Mitglieder ab 14 Jahre zur Teilnahme einge laden.
TAGESORDNUNG:
- Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken
- Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung
- Jahresberichte
- - Berichte der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich bis spätestens 25.4.1979 beim 1. Vorsitzenden, Alfred Sonas vorliegen.
RUPPACH - GOLDHAUSEN Verloren - Gefunden
ln einer Telefonzelle in Ruppach - Goldhausen wurde ein Geldbetrag gefunden, Der Eigentümer kann ihn beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden abholen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
HEILIGENROTH Woftin am 1-Mai?
NATÜRLICH AUF DEN GRILLPLATZ !
Lassen Sie beruhigt Ihre Küche kalt Für Ihr leibliches Wohl sorgen wie immer die Alten Herren Heiligenroth, Abteilung im TuS Ahrbach.
Verbringen Sie einige gesellige Stunden mit uns.
Es laden ein: AH Heiligenroth
Öffentliche Bekanntmachung - Einladung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Montag, dem 3o. 4. 1979 um 2o.oo Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde statt.
TAGESORDNUNG - I. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1„ Vergabe der Straßenbauarbeiten im Baugebiet "Vogelsang"
im Bereich der Sporthalle
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Gestattu für die Lieferung von Bier für die Mehrzweckhalle 1
3. Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung de Ortsgemeinde an der Plakataktion der Landesverkehr "Verkehrssicherheit für Kinder" im Jahr des Kindes
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II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag
2. Stellungnahme zu einem Aufforstungsantrag
3. Verschiedenes
5431 Heiligenroth, 17.4.1979 Manns, Ortsbürgermeister
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EITELBORN
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Bunde gesetz
I. Umlegungsbeschluß Der Ortsgemeinderat Eitelborn hat am 13. März 1979folget Beschluß gefaßt:
Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Be kanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256) in bindung mit § 1 Abs.1 der Ersten Landesverordnung zur Du« führung des Bundesbaugesetzes in der jeweils geltenden wird in Ergänzung der Umlegungsbeschlüsse vom 29.4.1977fj und 14 1o.1977 für einen weiteren Teil des Baugebietes "Nörrenpfad und Buchenstück" die Umlegung eingeleitet.
In das Umlegungsverfahren werden folgende Flurstückeeinb gen:
GEMARKUNG EITELBORN - Grundbuchbezirk: Eiteta Flur 1p, Flurstücke Nr. 93/1, 78/4, 78/7, 80/5, 80/6
II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zurI meldung von Rechten
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Nach § 48 BBauG sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:
die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grund- j stücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durchl Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebl gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück bela-| stenden Recht,
3. die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Recht! an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belaste»] den Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedig«» aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts,das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks bet! tigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grund- j Stücks beschränkt,
4. die Ortsgemeinde Eitelborn,
5. die Verbandsgemeinde Montabaur.
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V.Ausle«
pie Bestam |Nachweis d Irundstiicl per Zeit vo perwaltu 7, wähl
Die unter 3. bezeichneten Personen werden zu dem Zeitpunkt I Beteiligte, in dem die Anmeldung ihres Rechts dem Umlegunip'j ausschuß zugeht.
Die Anmeldung kann bis zur Beschlußfassung über den Umlegun plan (§ 66 Abs. 1 BBauG) erfolgen.
Bestehen Zweifel an einem angemeldeten Recht, so wird der L legungsausschuß dem Anmeldenden unverzüglich eine Frist zu» j Glaubhaftmachung seines Rechts setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis zur Glaubhafte*
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