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Montabaur 4/16/79

3. Durch Einsichtnahme in die Planunteriagen entstehende Ko­sten können nicht erstattet werden.

4. Die Zustellung .des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

5. Über Entschädigungsansprüche wird nicht im Planfeststel­lungsverfahren, sondern in einem gesonderten Entschädigungs­verfahren entschieden.

Montabaur, den 12.4.1979 Mangels, Bürgermeister

Richtlinien über die Förderung der Familienferienerholung im Westerwald kreis vom 3o. März 1979

Zur Förderung der gemeinsamen Erholung von Eltern mit ihren Kindern in Familienferienstätten und geeigneten Pensionen gewährt der Westerwaldkreis Zuschüsse im Rahmen verfügba­rer Haushaltsmittel ohne Rechtsanspruch nach folgenden Richt­linien:

I, Zuschußfähige Maßnahmen

11 .

ZuschußfShig sind Maßnahmen, die von Trägern der Fa- mileinferienerholung nach den Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz über die Förderung der Familienferien­erholung vom 1o.5.1978 - Az.: 632 - 405-20/3- 21 - (MinBL 11/78 S. 324) durchgeführt werden.

cc) Die Ausnahmeregelungen gemäß Ziffer 3 1

febaur

5 /'

Richtlinien des Landes zur Förderung der F i erholung (Erlaß des Ministeriums für Soziaiesgl sundheit und Sport vom 1o.5.1978, MinBl S t gelten entsprechend. Wenn die Ausnahmev'ora Us .|l Setzungen nachgewiesen werden können, entfaij die Nachweise gemäß Buchstabe b/bb). '

3. Höhe des Zuschusses und Verfahren

3.1.

Der Zuschuß wird nach Familienferientagen der. Kim berechnet und beträgt bei Freizeiten in Familienfei einrichtungen 5,oo DM je Tag und Kind, bei Freizeitei, in Pensionen 1o,oo DM je Tag und Kind.

3.2.

Bei Freizeiten in Familienferieneinrichtungen gemäßA 1.1 wird der Zuschuß nach Vorlage der Anerkennung durch das Landesamt für Jugend und Soziales Rheinlai Pfalz in Mainz an den Träger der FamiIienferienmaßi überwiesen.

3.3,

Die für Freizeiten in Pensionen gern. Abs. 1.2. verfügbai bleibenden Haushaltsmittel werden in der Reihenfolge, Bedürftigkeit im Sinne der Landesrichtlinien vergeben nach dem Erholungsaufenthalt auf Anforderung an das Reisebüro überwiesen.

3.4. Über die Anträge entscheidet die Verwaltung des West, waldkreises.

.Barbara

Martmu

FREIT.

12. Zur Ausweitung des Platzangebotes sind auch Familien­erholungsmaßnahmen zuschußfähig die von einemaner­kannten Reisebüro in geeigneten kinderfreundlichen Pensionen in der Bundesrepublik, in den übrigen EG - Ländern und deutschsprachigen Nachbarländern vermittelt werden.

1,3. Zuschußfähig ist eine Familienfreizeit von 14 bis 21

Tagen Dauer einschließlich des An- und Abreisetages, an der Eltern mit mindestens 3 Kindern oder ein alleinstehen­der Elternteil mit mindestens 2 Kindern teilnehmen.

. Wenn bei Familien mit mindestens 3 Kindern 1 Kind aus gesundheitlichen oder schulischen Gründen verhindert ist, ist die Maßnahme dennoch zuschußfähig.

2. ANTRAGSTELLUNG

2.1. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen bis zum 31.3. jd. Jahres bei der Kreisverwaltung in Montabaur eingereicht werden.

2.2. Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:

a) Name, Vorname, Geburtsdaten und Anschrift der El­tern oder des alleinstehenden Elternteils,

b) Namen und Geburtsdaten der an der Maßnahme teil­nehmenden Kinder und getrennt davon auch die Na­men und Geburtsdaten der nicht teilnehmenden Kinder,

c) Anschrift der Familienferieneinrichtung oder Pension

d) Beginn und Ende der Familienfreizeit

2.3. Den Anträgen sind an Unterlagen beizufügen'

a) bei Freizeiten in Familienferieneinrichtungen gern. Abs. 1.1. eine Bestätigung des Trägers der Maßnahme,

daß die Familie angemeldet ist und die Ferienfreizeit gemäß den Landesrichtlinien durchgeführt wird (kann nachgereicht werden),

b) bei Freizeiten in Pensionen gern. Abs. 1.2.

aa) eine Bestätigung eines anerkannten Reisebüros, daß die angegebene Pension für Familienferien- aufenthlate geeignet ist,

bb) Nachweise über Art und Höhe aller Einkünfte der Familie in Geld und Geldeswert im Monat vor der Antragstellung, bei schwankenden Ein­künften Nachweise der letzten 12 Monate

4. INKRAFTTRETEN

4.1. Die Richtlinien treten am 1.4. 1979 in Kraft.

4.2. Abweichend von Abs. 2,1. gilt in 1979 der 31. Mai als Antragstermin,

3 $ angekür

Die Verwaltung informiert

Hund als Fundsache

Bei der Ortspolizeibehörde wurde ein Fundhund abgegeben. Das Tier (Mischung Neufundländer Cockerspaniel) wurde am Karfreitag in Niederelbert aufgefunden.

Der Eigentümer wird gebeten, den Hund abzuholen.

Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende, 21 ./22.4.1979

MONTABAUR:

Dr. Jakob Schmidt, Herzog-Adolfstr. 02602 - 3855

AUGSTr

Dr. Barthol, Neuhäusel

02620-8010

STAHLHOFEN - WELSCHNEUDORF Dr. Wächter, Welschneudorf

02608-331

WALLMEROD - MEUDT - NENTERSHAUSEN - HUNDSANGEN

O. Gilles, Meudt 06435-

Waldbrandbereitschaft

Forstamtmann Kern, Neuhäusel

02608

ekendien Samstag, ten-Apoth jhstraße 1

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ezialtstatiof bereitsch; Im. Edeltr; ihw Agnes,

bereitsch jach Diensts Förden Zeiti fn-Nummet nbringende Werkes (Was;

iVereii

Zahnärztlicher Sonntagsdienst - nur nach vorheriger Anm^

SAMSTAG/SONNTAG, 21./22.4.1979

ZA. Adam, Tilmannstr. 7, Hachenburg 02662 -1707

ZA. Müksch, Gerichtsstr. 4, 02602 -17025

Montabaur und

ZA. Nebgen, Parkstr. 5, Höhr-Grenzhausen 02624 -7855

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